Heizung ausgefallen - Wie kann ich die Minderung berechnen?

4. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)
Heizung ausgefallen - Wie kann ich die Minderung berechnen?

Hallo,

wir haben ein Problem...nach dem wir gestern festgestellt haben, dass unsere Heizung nicht ausreichend heizt (bei voller "Pulle" nur 16 Grad im Wohnzimmer) haben wir erstmal die Durchlauftemperatur von 50 auf 70 Grad erhöhnt.

Wie der Zufall es so wollte, tat es die Heizung plötzlich gar nicht mehr. Wir riefen direkt den Vermieter an, um ihm dies mitzuteilen, bzw. um Bescheid zu geben, dass wir nun den zuständigen Heizungsdienst anrufen werden.

Dieser kam dann auch direkt, um festzustellen, dass kein Öl mehr vorhanden sei. Er könne auch nichts liefern, da die Wochenend-Notreserve bereits andersweitig verwendet wurde. Inzwischen saßen wir hier mit unserem Baby bei 14 Grad Raumtemperatur.

Auch hierüber informierten wir die Vermieter direkt telefonisch. Diese bemühten sich, vergeblich, um eine direkte Öllieferung (angeblich liefert hier keiner mehr Öl am Wochenende). Stattdessen brachte uns der Heizungsdienst zwei Heizlüfter und 2 Stunden später noch 2 Kanister á 20 L Diesel.
Der 1. Kanister hielt genau bis mitten in der Nacht. Alles war wieder ausgekühlt, Babyzimmer hatte nur 14 Grad. Heute morgen den 2. Kanister angeschlossen...wir dürfen jetzt bis Montag bestimmt noch 3 oder 4x zur Tankstelle, damit wir es bis Montag einigermaßen warm haben.
Es ist jetzt nicht so, als wäre es hier angenehm (16 Grad).
Die Durchlauftemperatur beträgt nur 60 Grad, sonst wäre der Kanister wahrscheinlich auf der Stelle leer.

Abgesehen, dass wir jetzt Gerenne und die Stromkosten für den Heizlüfter haben, wie können wir dies gegenüber dem Vermieter geltend machen (MIetminderung?). Wie kann ich dies berechnen?

Vor Montag Nachmittag wird es hier nicht mehr richtig warm werden, das Heizöl muss, nachdem es geliefert wird, noch 6 Stunden ruhen.

Hoffe dringend auf euren Rat bzw. Hilfe.

Danke und Gruß
Katrin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ist das ein Einfamilienhaus bzw. wer hat Zugriff auf die Heizung/Heizöllagerraum um den Vorrat rechtzeitig zu kontrollieren?

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#2
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Es ist ein Dreifamilienhaus, der Vermieter wohnt hier nicht. Wir haben eine Putzfrau für das Treppenhaus und den Müll, aber ob sie auch für die Kontrolle des Vorrats zuständig ist, weiß ich nicht.

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht mal, wo der Heizölbehälter steht, wenn es der Heizungsdienst es uns nicht gesagt hätte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Berechnung Mietkürzung:
Mietzins (inkl. NK) : Tage * Anzahl der Tage die der Mangel bestand.

Ihren Ärger kann ich verstehen. Nur - lohnt es sich tatsächlich wegen ein paar Euros sich mit dem VM zu verkrachen?

Auch können Sie nicht so einfach kürzen, sondern müssen dem VM schriftlich den Mangel mitteilen und um Abstellung bitten (mit Fristsetzung) und auch gleich die Mietkürzung ankündigen. Erst wenn die Frist erfolglos verstrichen ist, können Sie den VM in Verzug setzen und mindern.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katrin Kat
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Fall liegt ja nun anders...es kommt ja Öl, aber erst am Montag. Angeblich liefert niemand am Wochenende...kann ich persönlich nicht glauben. Kostet halt mehr...

Müssen wir also einfach hinnehmen, dass wir

1. Stromkosten wegen Heizlüftern haben
2. mehrfach zur Tankstelle müssen und die Kanister wechseln
3. trotz hoch eingestellter Heizung trotzdem nur eine Raumtemperatur von 16 bis 17 Grad haben???

Wir sind echt sauer, wie kann man vergessen Öl zu besorgen? Die wohnen nur 100km von uns entfernt, dort ist es auch kalt...
Mal sehen, wer zuerst krank wird? Unser Baby oder wir?

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