Heizung bzw. Wasserablesen

8. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.07.2021 13:37:11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung bzw. Wasserablesen

Guten Abend, ich habe mal wieder eine Frage: Heute kam ich aus der Arbeit nach Hause und habe eine Information der Ablese Firma gesehen die am 20.02.2019 zwischen 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Wasser Heizungen und eine Trinkwasserprüfung vornehmen möchte. Ich hatte bei der Firma angerufen und um einen neuen Termin gebeten. Erst bekam ich zu hören es sei nicht möglich da sie mehrere Termine haben. Ich hatte erklärt das ich morgens um 5:50 Uhr das Haus verlasse und Abends erst gegen 18:00 Uhr zuhause bin, und das wir in der Arbeit soviel zu tun haben das ich nicht fehlen kann, und dazu kommt noch das ich erst seit 2 Monaten in dieser neuen Arbeitsstelle tätig sei und keinen Urlaubsanspruch habe, daraufhin bekam ich zu hören, "dann mach halt krank", bei dieser frechen aussage vielen mir erst einmal die Worte.

Er erklärte mir das ich dazu verpflichtet sei ihm Zugang zu der Wohnung zu Gewehren da ich ansonsten einen zweiten Termin erhalten würde welchen ich bezahlen müsste, oder ich sollte einem Nachbarn den schlüssel geben, was ich aber keineswegs möchte. Ich hatte ihn dann gefragt aus welchem Grund er im Jahr 2018 an einem Samstag kam, im Jahr 2017 und die Jahre davor immer späten Nachmittag bis frühen Abend, da bekam ich zur Antwort " Sie haben das zu dulden", auf meine Frage auf welcher Gesetzesgrundlage ich dieses Nachlesen kann bekam ich keine Antwort. Ich beendete diese Diskussion das ich mich über dieses freche verhalten an den Energieversorger wenden werde, diesen mit der Ablesung beauftragt haben. Leider waren die schon im Wochenende als ich dort Anrief.

Wie ist da die Regelung, ist der Mann im Recht, also nicht mit den Frechheiten, sondern mit der Aussage das er einen Termin nennen kann und ich muss dieses Dulden oder meinen Nachbarn einen Schlüssel geben ?

Ich habe Vollstes Verständnis das der Mann seine Arbeit machen muss aber bitte man muss doch die Kirche im Dorf lassen und ich denke ich bin nicht der Einzige der zu dieser Tageszeit Arbeitet.

-- Editiert von dermartin0473 am 08.02.2019 21:07

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von dermartin0473):
Er erklärte mir das ich dazu verpflichtet sei ihm Zugang zu der Wohnung zu Gewehren


soweit richtig, auch wenn es nicht um Schusswaffen geht, sondern darum den Zugang zu gewähren ;)

Zitat (von dermartin0473):
da ich ansonsten einen zweiten Termin erhalten würde welchen ich bezahlen müsste


das ist nicht richtig, den zweiten individuell vereinbarten Termin muss man nicht bezahlen

Zitat (von dermartin0473):
ich sollte einem Nachbarn den schlüssel geben


wäre natürlich eine gute Option, dann wär das Ding durch

Zitat (von dermartin0473):
Ich habe Vollstes Verständnis das der Mann seine Arbeit machen muss aber bitte man muss doch die Kirche im Dorf lassen und ich denke ich bin nicht der Einzige der zu dieser Tageszeit Arbeitet.


Und so müssen Sie eben einen Termin zur offiziellen Arbeitszeit der Firma ausmachen, und wenn Sie dann nicht können, müssen Sie halt eine Person Ihres Vertrauens bitten den Termin wahrzunehmen,, Ein Anrecht auf Besuche außerhalb der Betriebszeiten haben Sie nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.07.2021 13:37:11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle Antwort, und das er letztes Jahr Samstags kommen konnte oder die Jahre davor späten Nachmittag bis frühen Abend ist völlig ok ?, man hat das so hin zu nehmen, damit der Mann seine Arbeit machen kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von dermartin0473):
bitte man muss doch die Kirche im Dorf lassen

Korrekt.

Deshalb einen oder besser mehrere Ersatztermine zu den üblichen Arbeitszeiten des Ablesers nennen.
Falls man Sondertermine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Ablesers haben möchte, wird man nicht drumherum kommen diese Kosten zu tragen. Falls diese überhaupt angeboten werden.



Zitat (von dermartin0473):
Ich hatte ihn dann gefragt aus welchem Grund er im Jahr 2018 an einem Samstag kam, im Jahr 2017 und die Jahre davor immer späten Nachmittag bis frühen Abend

Irrelevant.
Es zählt das "jetzt".



Zitat (von dermartin0473):
und ich denke ich bin nicht der Einzige der zu dieser Tageszeit Arbeitet.

Welche Ironie ...




-- Editiert von Harry van Sell am 08.02.2019 21:53

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von dermartin0473):
Vielen dank für die schnelle Antwort, und das er letztes Jahr Samstags kommen konnte oder die Jahre davor späten Nachmittag bis frühen Abend ist völlig ok ?, man hat das so hin zu nehmen, damit der Mann seine Arbeit machen kann ?


Gut möglich, dass der Arbeitgeber diese Sonderzeiten nicht mehr zahlen möchte, das ist legitim und somit auch OK. Ja man hat das so hinzunehmen, damit der Mann seine Arbeit in während seiner Arbeitszeit machen kann.

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