Heizung defekt, muss Strom selber gezahlt werden?

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sonja Schumi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung defekt, muss Strom selber gezahlt werden?

Hallo,

nehmen wir an, eine Mieterin ist in ein stillgelegtes Hotel eingezogen und hat dort drei zusammenhängende Zimmer gemietet. Küche und Bad befinden sich in anderen Teilen des Hauses. Außerdem hat sie einen Werkstattraum gemietet, der außerhalb des Hauses im Hof liegt und darf die Waschküche mitbenutzen. Das alles ist im Mietvertrag aufgeführt. Weiter gibt es bei dem großen Anwesen noch Außenbeleuchtung.

Jetzt hat der Vermieter ihr zugesichert - vor Unterzeichnen des Mietvertrags allerdings - dass die Stromkosten in der Miete enthalten sind. Dafür hat die Mieterin zwei Zeugen. "Anders würde es in dem Hotel gar nicht gehen", so der Vermieter wörtlich. Dann hat der Vermieter das aber nicht explizit im Mietvertrag eingetragen und die Mieterin hat angesichts des Umzugsstresses vergessen daran zu denken.
Einen Monat später ruft die Mieterin nochmal beim Vermieter an und fragt nach, ob sie für die Stromkosten noch etwas schriftlich bekommt. Der Vermieter sichert ihr das zu, wörtlich "Ja, das kriegen sie noch schriftlich." Auch für dieses Telefonat hat die Mieterin eine Zeugin.

Der Vermieter hält die Mieterin aber immer hin und schickt nichts Schriftliches. Stattdessen verlangt er jetzt plötzlich, die Mieterin soll die Stromzähler übernehmen.

1. Frage: Hat die Mieterin jetzt Pech gehabt und muss sie in jedem Fall den Strom übernehmen?

2. Frage: Es gibt von dem Anwesen insgesamt drei Stromzähler. Davon einer mit der unüblich hohen Grundgebühr von 67,- € monatlich.
Einen Zähler wäre die Mieterin ja noch notgedrungen bereit zu übernehmen. Für Umstöpselungsarbeiten eines Elektrikers, d.h. die angemieteten Räumlichkeiten in einem Stromzähler zusammenfassen zu lassen, verweigert der Vermieter aber die Genehmigung. Er bezeichnet das als Umbauarbeit, für die nicht nur keine Genehmigung erteilt wird, sondern er droht sogar mit Kündigung.

Frage also: Kann die Mieterin gezwungen werden, alle drei Zähler zu übernehmen?

3. Frage, was das ganze noch verkompliziert: Seit der Heizperiode ist die Heizanlage defekt. Ein erstellter Kostenvoranschlag hat ergeben, dass der Vermieter für die Reparatur kein Geld hat ( 35 000,- €). Der Mieterin war das vorher egal, sie hat sich Heizöfen besorgt, die Wohnung wird warm und den Strom zahlt ja der Vermieter. Wenn die Mieterin nun aber gezwungen werden soll, den Strom auf sich anzumelden, sieht sie es nicht mehr ein, dass sie sich mit einer defekten Heizung zufrieden geben soll. Die Mieterin überlegt nun, wenn alles nichts mehr nützt, eine einstweilige Anordnung zu veranlassen. Was wäre da am besten?

Den Vermieter verurteilen zu lassen, die Heizanlage zu reparieren, nützt ja nichts, wenn er kein Geld dafür hat. Kann die Mieterin in dem Fall per Verfügung beantragen, dass der Vermieter ganz einfach die Stromkosten weiter übernimmt?

Hoffe, es war nicht zu kompliziert.

Viele Grüße

Sonja

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5 Antworten
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#1
 Von 
Sonja Schumi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Test ...

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Sonja Schumi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung, die Heizkosten sind in der Miete enthalten! Im Mietvertrag sind Heizkosten separat ausgewiesen. Frage ist also, wenn die gezahlt worden sind, wieso die Mieterin dann noch Stromkosten für die Heizung zahlen soll ...

Wäre es möglich, konkret auf meine Fragen zu antworten? Danke!

Grüße Sonja

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Strom hast Du selbst verbraucht. Stromkosten gehört ohnehin zu Nebenkosten, normalerweise meldet der Mieter den Strom selbst und schließt selbst Strom-
versorgungsvertrag mit Stromversorger ab.
Also als Verbraucher hast Du letzlich sowieso zu zahlen.

Wenn Heizung ausfällt,verbrauchst Du keine Heizung, dafür aber den Strom. Also es gleicht sich aus.
In diesem Fall brauchst Du die Heizkosten solange nicht mitzuzahlen, nur die Kaltmiete.

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1424x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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