hallo an alle,
hab da mal ne frage. bei uns im badezimmer geht die heizung nicht richtig, soll heißen sie wenn ich die heizung anstelle geht sie wieder nach 5 min aus und wird kalt. im flur bullert die heizung durchgehend obwohl sie auf aus steht. hatte dieses der hausverwaltung bereits im juli mitgeteilt. da sagte man mir sie können erst jemanden vorbei schicken wenn die heizung wieder angestellt ist und das wäre dann halt erst im oktober. nun habe ich vor einer woche angerufen und das nochmal gesagt und man wollte sich drum kümmern. mitlerweile habe ich nochmal angerufen und nachgefragt und da hieß es nur es sei ja nicht eilig.
kann mir jemand sagen wie lange ich warten muß? kann ich bereits jetzt die mietekürzen obwohl ich nichts schriftlich gemacht habe?
Heizung defekt, wie lange warten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
du musst das ganze schriftlich am besten per einschreiben machen
ich würde eine angemessene frist setzen ca. von 2 - 3 wochen da es ja noch nicht so kalt ist und auch darauf hinweisen das du 2 x schon telefonisch bescheid gegeben hast
... so schnell schießen die preußen nicht!
will sagen: mangel feststellen / behaupten und sofort miete mindern läuft nicht. zu den spielregeln gehört, dem vm kenntnis zu geben und die möglichkeit, den mangel abzustellen. gerade jetzt muss man damit rechnen, dass die heizungsleute viel zu tun haben und nicht umgehend reparieren können.
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stimmt nicht blaubär
nachfolgender Link ist hilfreich dazu:
http://www.123recht.de/article.asp?a=17819
Habt Ihr mal ans Entlüften gedacht? Heizung voll aufdrehen und dann entlüften.
Da es momentan leider noch nicht zu kalt ist, könnt Ihr auch keine Miete mindern. Dafür müsste es draußen mindestens schon 4° Grad sein oder im Bad unter 18° Grad.
Sollte das Entlüften nicht helfen, sofort den Vermieter anrufen. Bei einer kaputten Heizung wäre für mich eine Wartefrist von 2-3 Wochen zu lange. So etwas muss sofort repariert werden.
Warum keine Miete mindern? wenn im Flur die Heizung aus ist und sie trotzdem Hitze abgibt? Wer trägt denn die Kosten, wohl der Mieter!
hallo,
danke für die hilfe, also im bad die heizung muß nicht entlüftet werden die heizung ist eindeutig defekt. und die heizung welche nicht aus geht ist auch nicht akzeptabel. dies verstößt gegen die energieeinsparverordnung.
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