Heizung defekt - Vermieter verlangt Nachweis für Boiler Wartung

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)
Heizung defekt - Vermieter verlangt Nachweis für Boiler Wartung

Hallo,

ich stelle eine Frage für einen Freund von mir.
Mein Freund wohnt zur Miete und seit zwei Wochen ist die Heizung in seiner Mietwohnung defekt.
Der Boiler für Heizung und Warmwasser befindet sich im Bad der Mietwohnung.
Laut Mietvertrag, den genauen Passus habe ich nicht vorliegen, muss mein Freund den Boiler jährlich warten lassen.
Der Boiler ist 15 Jahre alt.
Das hat er auch im Jahr 2008, 2009 und 2010 getan.
Ende 2010, Anfang 2011 und im April 2011 ist der Bolier schon ausgefallen und der Kundenservice musste kommen und hat den Boiler wieder repariert.
Nur hat mein Feund keine Wartung im Jahr 2011 durchführen lasen, da er der Meinung war, dass dies nicht nötig sei, weil der Kundenservice den Boiler Anfang 2011 repariert hat.
Jetzt scheint der Boiler wohl endgültig den Geist aufgegeben zu haben und muss komplett getauscht werden.
Der Vermieter verlangt nun den Nachweis für die Wartung.

Jetzt die Frage, kann mein Freund wegen der fehlenden Wartung Probleme mit seinem Vermieter bzgl. der Kosten des neuen Boilers bekommen?

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-- Editiert Scappler am 02.05.2012 18:48

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Wenn die Reparatur auf die fehlende Wartung eindeutig zurückzuführen ist, können die Kosten an Deinen Freund weitergereicht werden, wenn die Wartung im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Man sollte den Vertrag in diesem Punkt noch mal genau lesen.

In den seltesten Fällen wird es dem Vermieter gelingen, den Nachweis zu erbringen.

Also, ich würde:
Vermieter schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen (mit Fristsetzung und Zustellnachweis).

Rechnungen des Vermieters bezüglich Boiler ignorieren (lesen und wenn etwas von fehlender Wartung in der Rechnung steht mal mit der Firma telefonieren..).

Vermieter sagen, er solle das Geld einklagen.



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-- Editiert Black No.1 am 03.05.2012 13:06

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Wenn die Reparatur auf die fehlende Wartung eindeutig zurückzuführen ist, können die Kosten an Deinen Freund weitergereicht werden, wenn die Wartung im Mietvertrag vereinbart worden ist.


Das hatte ich meinem Freund auch mitgeteilt, dass der VM erstmal beweisen müsste, dass der defekt auf die nicht durchgeführte Wartung 2011 zurückzuführen ist.

Ich hatte noch einmal mit ihm gesprochen und es schaut wohl jetzt so aus.

Diese Woche wird der alte Boiler auf Kosten des VM reparariert.
Der VM möchte jetzt allerdings die Rechnungen der letzte beiden Wartungen haben und dann beim Wartungsdienst reklamieren und von denen hören, warum der gewahrtete Boiler schon wieder defekt ist.
Naja, bei einem Boiler der 15 Jahre alt ist, muss man wohl schon damit rechnen, dass dieser irgendwann kaputt geht.

Jetzt hat mein Freund eben das Problem, dass er keine Rechnung für die Wartung 2011 hat, da in diesem Jahr eben keine durchgeführt worden ist.
Da der Boiler Ende 2010, Anfang 2011 und im April 2011 repariert worden ist, war er eben der Meinung, dass eine Wartung nicht nötig sei.

Der VM hat jetzt auch geschrieben, dass er im Herbst bereit sei, den alten Boiler gegen eine Gasbrennwerttherme zu tauschen. Mit der neuen Gasbrennwerttherme würde lt. VM wahrscheinlich eine Energieeinsparung von 15-30% möglich sein.
Der Austausch würde aber zu einer Mieterhöhung führen.
Wäre diese Mieterhöhung ok?

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-- Editiert Scappler am 03.05.2012 13:39

-- Editiert Scappler am 03.05.2012 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Reparaturen sind keine Wartungsarbeiten.

Ich würde noch einmal genau in den Vertrag schauen, ob vereinbart ist, dass die Gasgeräte zu warten sind und die Kosten hierfür auf den Mieter umgelegt werden oder ob da explizit steht, dass der Mieter für die Durchführung einer jährlichen Wartung zuständig ist und der Mieter eine Fachfirma auf eigene Kosten beauftragen muss und den Nachweis über die Wartung beim Vermieter vorlegen muss.

Im ersten Fall ist halt keine Wartung in 2011 durchgeführt worden, im zweiten hat man den Nachweis verbummelt und weiß auf Anhieb gar nicht welches zertifiziertes Unternehmen man beauftragt hatte...
Man sucht nochmal in seinen Unterlagen und meldet sich in dann wieder...

Ob der Einbau einer Gasetagenheizung in diesem Fall eine Modernisierung darstellt kann ich auf der Grundlage der Informationen nicht beurteilen.



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#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Soweit ich mich an das Telefongespräch erinnere, steht im MV, dass der Mieter auf seine Kosten den Boiler jährlich warten lassen muss.
Die Rechnung dafür hat er dem VM bisher nie vorlegen müssen.



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-- Editiert Scappler am 03.05.2012 14:20

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#5
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

auf seine Kosten heißt ja nicht dass der Mieter die Beauftragung vornehmen muss, es bedeutet lediglich dass er die Wartung zulassen muss, das heißt Zugang gewähren zur Wartung.

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#6
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Dem entsprechend hat der Mieter nichts falsch gemacht.

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#7
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
auf seine Kosten heißt ja nicht dass der Mieter die Beauftragung vornehmen muss, es bedeutet lediglich dass er die Wartung zulassen muss, das heißt Zugang gewähren zur Wartung.


Ich muss mir einmal den genauen Wortlaut aus dem MV geben lassen und dann weiss man mehr.


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