Hallo Community,
mal angenommen mir wäre im Frühjahr dieses Jahres schon aufgefallen, dass meine Etagenheizung (Gas) nicht anspringt. Der Vermieter wäre sofort einmal bei einem persönlichen Besuch und danach noch zweimal telefonisch darauf hingewiesen worden, dass die Heizung defekt ist und vor Beginn der Heizperiode zu reparieren wäre.
Ein Termin für eine Inspektion wäre für Mitte September vereinbart worden, an dem aber niemand erschien.
Wenn ich nun meinem Vermieter schriftlich eine Frist setzen wollen würde mit der Ankündigung ggf. die Miete zu kürzen wenn die Heizung innerhalb dieser Frist nicht läuft: Wie lange müsste diese Frist sein und wäre 50% Minderung gerechtfertigt, wenn Warmwasser über Durchlauferhitzer zur Verfügung steht?
Vielen Dank im Voraus!
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Heizung defekt - was für eine Frist muss ich setzen?
20. September 2012
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Frage vom 20. September 2012 | 11:53
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Heizung defekt - was für eine Frist muss ich setzen?
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#1
Antwort vom 20. September 2012 | 12:07
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
50 % halte ich für überzogen, vor allem wenn einen das seit dem Frühjahr offenbar nicht so besonders gestört hat.
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#2
Antwort vom 20. September 2012 | 12:45
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 8x hilfreich)
Warum sollte eine nicht funktionierende Heizung auch im Sommer stören? Da heizt man meines Wissens nach eigentlich eh nicht/kaum. Aber nun ist es kalt.
Dringender würde mich jedoch die Länge der Frist interessieren.
Vielen Dank.
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#3
Antwort vom 20. September 2012 | 12:56
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
einmal bei einem persönlichen Besuch und danach noch zweimal telefonisch darauf hingewiesen
Alles nicht beweisbar, Mängel sollten stets beweisbar (schriftlich) vorgebracht werden. Geb dem VM 14 Tage, das sollte reichen.
Wann ist denn die letzte Wartung der Anlage gemacht worden? Das sollte 1x im Jahr passieren und kann dem Mieter in Rechnung gestellt werden, wenn so vereinbart.
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