Heizung fällt immer wieder aus - Mietwohnung

28. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elina22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung fällt immer wieder aus - Mietwohnung

Hallo zusammen,

Folgende Situation :

Wir sind vor einem Jahr in unsere Wohnung gezogen. Seit ca Februar fällt die Heizung und damit das Warmwasser oft aus. In den 6 Monaten die wir heizen, ist sie bereits 5 mal ausgefallen, also fast jeden Monat einmal. Bereits beim ersten Mal haben wir die Vermieter darauf hingewiesen. Sie haben immer wieder einen Installateur geschickt, um den Schaden kurzfristig zu beheben. Seitdem ist die Heizung aber immer und immer wieder ausgefallen. Wir haben es den Vermietern jedes Mal gesagt. Und es ist immer das gleiche Spiel mit dem Installateur. Er repariert es und eine oder zwei Wochen später, geht wieder nichts mehr.

Aktuell haben wir in der Wohnung 14,7 Grad, es ist sehr schlecht gedämmt und die Heizung und das Warmwasser sind wieder komplett ausgefallen. Der Installateur hat laut Vermietern momentan keine Zeit und kann frühestens Freitag kommen. Wir haben ein BABY zu Hause und müssen es ständig einpacken. Nachts sind die Temperaturen noch niedriger. Die Vermieter unternehmen nichts, sind nur schlecht erreichbar und sehr unfreundlich. Wir überlegen zum Rechtsanwalt zu gehen. Beweise haben wir anhand der Chats genug, wie oft die Heizung bereits ausgefallen ist. Miete haben wir immer pünktlich und in voller Höhe bezahlt.

Sind derzeit total schockiert von solchen Vermietern denen es total egal ist, dass wir mit Baby im kalten sitzen.

Wir wollen eine Mietminderung erwirken. Auch weil bei uns die Elektrik im Flur und Kinderzimmer inkl. Steckdosen seit 9 Monaten nicht funktioniert. Wir haben die Vermieter immer wieder darauf angesprochen aber sie haben uns immer wieder "vertröstet" und ständig ausreden gebracht und nichts repariert. Von einer Mietminderung, wollen die Vermieter nichts hören. Wir haben es ihnen bereits gesagt.

Was meint ihr zu der Situation?

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:01

-- Editiert von User am 28. November 2022 15:16

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Elina22):
Von einer Mietminderung, wollen die Vermieter nichts hören.
Warum sollten sie auch?
Zitat (von Elina22):
Wir haben es ihnen bereits gesagt.
Und? Nachweisbar Frist setzen und danach die Miete mindern.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Elina22):
Von einer Mietminderung, wollen die Vermieter nichts hören.

Dann schreiben - am besten gerichtsfest.

Das Recht auf Mietminderung besteht im übrigen ab dem Zeitpunkt als der Mängel das erste Mal auftritt.



Zitat (von Elina22):
Was meint ihr zu der Situation?

Ich würde dem Vermieter gerichtsfest mitteilen, dass man eine dauerhafte Mängelbeseitigung erwartet und man notfalls auch Selbstvornahme / Ersatzvornahme unter Verrechnung mit der Miete oder Klage auf Beseitigung erheben wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und man notfalls auch Selbstvornahme / Ersatzvornahme


Da wäre ich nicht so kühn, von der Heizung würde ich die Finger lassen, zumal die Heizung ja immer wieder durch einen Installateur in Gang gebracht wird.

Zitat (von Elina22):
Wir sind vor einem Jahr in unsere Wohnung gezogen. Seit ca Februar fällt die Heizung und damit das Warmwasser oft aus.


Mehrfamilienhaus?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da wäre ich nicht so kühn, von der Heizung würde ich die Finger lassen,

Die Mängel in der Elektrik kann ein Elektriker machen.
Und Elektroheizungen als Ersatz benötigen auch keinen Eingriff in die bestehende Heizungsanlage.



Zitat (von Solan196):
zumal die Heizung ja immer wieder durch einen Installateur in Gang gebracht wird.

Dann gibt es entweder eklatante Mängel bei der Heizung oder beim Installateur.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann gibt es entweder eklatante Mängel bei der Heizung oder beim Installateur.


Das können wir vom Sofa aus doch gar nicht beurteilen. Kann ja auch was ganz anderes sein, zB unterdimensioniert in einem MFH

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Kann ja auch was ganz anderes sein, zB unterdimensioniert in einem MFH

Ja das Haus ist im Februar gewachsen oder die Heizung geschrumpft ...
Wobei das "unterdimensioniert" auch schon wieder ein eklatanter Mangel wäre



Zitat (von Solan196):
Das können wir vom Sofa aus doch gar nicht beurteilen.

Stimmt, es sind nur 99,951% Wahrscheinlichkeit.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei das "unterdimensioniert" auch schon wieder ein eklatanter Mangel wäre


Was wir nicht beurteilen können.

MFH und Warmwasseraufbereitung, das kann schnell eng werden mit dem warmen Wasser, je nachdem wieviel Personen gleichzeitig darauf zugreifen, dann ist die Heizung aber nicht defekt oder unterdimensioniert, dann ist es das Leben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
MFH und Warmwasseraufbereitung, das kann schnell eng werden mit dem warmen Wasser,

Wenn dem so wäre, ja.
Ist hier - wie man lesen kann - aber nicht der Fall.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist hier - wie man lesen kann - aber nicht der Fall.


Wo liest du das?

Zitat (von Elina22):
Wir überlegen zum Rechtsanwalt zu gehen. Beweise haben wir anhand der Chats genug, wie oft die Heizung bereits ausgefallen ist. Miete haben wir immer pünktlich und in voller Höhe bezahlt.


Das ist ein guter Weg, allerdings das mit dem Chat ist wackelig, habt ihr dem VM auch irgendwie anders von dem Mangel erzählt, zB Brief oder persönlich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo liest du das?

Im Eingangsposting.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Solan196):
Wo liest du das?


Im Eingangsposting.


Wo steht da, dass es sich nicht um ein MFH handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo steht da, dass es sich nicht um ein MFH handelt?

Was willst Du jetzt mit einem MFH? Ist hier vollkommen irrelevant.

Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4611 Beiträge, 554x hilfreich)

Du hast #8 geschrieben, dass es sich nicht um ein MFH handelt und das dies #10 im Eingangsposting stehen würde, auf nachfrage rudest du mal wieder rum, und schreibst irgendwas, was hier überhaupt nicht gefragt ist oder interessiert.

Zitat (von Harry van Sell):
Was willst Du jetzt mit einem MFH? Ist hier vollkommen irrelevant.


Posts aus dem Kontext zu zerbeln und dann sinnlos etwas dazuzuposten, das ist nicht nur irrelevant, sondern überflüssig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du hast #8 geschrieben, dass es sich nicht um ein MFH handelt

Nö, habe ich nicht. Einfach noch mal langsam lesen was dort steht?

Dort steht, das schon die Theorie mit dem "eng werden" bei gleichzeitiger / hoher Wasserentnahme in dem Falle nicht zutreffen kann.

Denn - wie man im Eingangsposting lesen kann - fällt die Heizung komplett aus. Und damit dann - denknotwendigerweise - auch das damit erzeugte Warmwasser.


Im übrigen kann es auch in einem EFH bei bei gleichzeitiger / hoher Warmwasserentnahme "eng werden".


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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