Heizung-hohe Nachzahlung

22. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Tobi55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung-hohe Nachzahlung

Hallo!
kürzlich hat meine Freundin, die mit unserem kleinen Kind in einer mit Fernwärme geheizten Wohnung wohnt ihre erste Heizkostenabrechnung bekommen. Sie soll für 8 Monate ca. 1250,- € nachzahlen. Die Wohnung ist zwar baumäßig garantiert nicht auf dem neuesten Stand und hat auch viele Außenwände, aber das scheint mir doch zuviel zu sein, zumal die Wohnung nie sehr warm ist, nicht genutzte Räume werden nicht geheizt. Und Warmwasser (Baden des Kindes) wird mit Strom gemacht (auch 200,-€ Nachzahlung, ist aber eher nachvollziehbar). Mein Verdacht: Wurden da die wahren Betriebskosten vorher verschwiegen um die Wohnung "an die Frau" zu bringen? Ist so etwas legal?
Gruß Tobi

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36 Antworten
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#2
 Von 
Tobi55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps-Es sind ca. 85 qm.
Vorauszahlung für Heizung waren bisher 80,00 €/Monat. Nun wird neu festgelegt 140,00€/Monat. Schimmel gibts tatsächlich schon etwas. Die Wohnung war nie sehr warm, da die Thermostate teilweise defekt waren, aber auch sparsam geheizt wurde.

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#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und? Wann darf der Vermieter das Ergebnis der hauseigenen Schimmelzucht bewundern?



Wenn nicht genutzte Räume von Schimmel befallen werden, liegt ein Mangel an der Mietsache vor und der Vermieter muss einen eigenen Anteil der Heizkosten bezüglich dieser Wohnung tragen.

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#4
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Aus welchem Märchenbuch stammt denn diese Weisheit? Jedenfalls in der mir bekannten Literatur zu diesem Thema, ist solch ein Satz nicht zu finden <hr size=1 noshade>


Leuten, die vermieten müssen, weil sie sich finanziell übernommen haben, ist so einiges nicht bekannt:



LG Waldshut-Tiengen 1. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 28.12.1990
Aktenzeichen: 1 S 57/90
Dokumenttyp: Urteil


Die Anhänger der Schimmeltheorie behaupten, mann müsse Stoßlüften, die Fenster nicht in Kippstellung lassen, dies begünstige Schimmelbefall.

Einfachverglasung nebst dazugehöriger Zugluft wegen Undichtigkeit verhindere dagegen Schimmelbildung. :???:

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nicht wenige Menschen heizen im Schlafzimmer überhaupt nicht, weil sie in geheizten Schlafzimmern nicht schlafen können.
Im Übrigen gibt es Birnen, die wie Äpfel aussehen, wenn man keine Ahnung hat, Sassy2.

Weiters Diskussionsfutter :zoff:

LG Hamburg 11. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 29.08.1997
Aktenzeichen: 311 S 88/96
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Leitsatz
Lassen sich Feuchteerscheinungen in einer Wohnung (Spak- und Schimmelbefall) nicht durch übliches Wohnverhalten, sondern allein durch übersteigertes Heizen und Lüften vermeiden, liegt ein zur Minderung gemäß BGB § 537 berechtigender Mangel vor.


'Übliches Wohnverhalten'.....schlafen in ungeheizten Zimmern.

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#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
'Übliches Wohnverhalten'.....schlafen in ungeheizten Zimmern.

Steht das irgendwo in dem Urteil oder hast Du das nur hineingemogelt ?



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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Steht das irgendwo in dem Urteil oder hast Du das nur hineingemogelt ?


Nicht hineingemogelt, es ist das übliche Schlafverhalten Hunderttausender, die überhaupt nicht in geheizten Räumen schlafen können und die Fenster immer geöffnet/gekippt halten.
Wenn der Bauherr nach den Regeln der Baukunst gebaut hat, schimmelt es auch in diesen Räumen nie.

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#11
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Also steht es nicht in dem Urteil.



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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

In diesem nicht, aber in diesem:

Ein Mangel der Mietsache ist auch dann gegeben, wenn die Feuchtigkeitserscheinungen - wie im Gutachten des Sachverständigen ausgeführt - durch das Wohnverhalten der Mieter entscheidend mitbeeinflußt werden, andererseits entsprechend der Erläuterung des Sachverständigen im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht letztlich nur durch eine ausreichende Wärmeisolierung der Wände von außen her ganz beseitigt werdend können. Da der Zweck des Mietvertrages für den Mieter, nämlich die Gebrauchsüberlassung der Wohnung, gefährdet ist, wenn z.B. ein Mieter mit einem Kaltschlafbedürfnis das Schlafzimmer zu stark beheizen muß um solche Erscheinungen zu vermeiden und andererseits ein zu häufiges und anhaltendes Lüften im Winter dem Energiespargrundsatz widerspricht, gibt ein solcher Mangel dem Mieter auch dann die Rechte aus §§ 536 , 537 BGB , wenn der Vermieter nur durch sehr kostspielige Außenisolierungsmaßnahmen Abhilfe schaffen könnte.

LG Hannover
Entscheidungsdatum: 27.01.1982
Aktenzeichen: 11 S 322/81
Dokumenttyp: Urteil


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#13
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

LG Hamburg, Urteil vom 26. 9. 1997 – 311 S 88/96 )

Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Sachverständigen K., dass er sich als Bauphysiker zwar in der Lage sah, das Wohnzimmer durch Beheizungs- und Belüftungsmaßnahmen schadensfrei zu halten, dass er im Schlafzimmer hingegen einen Erfolg für ungewiss hielt. Eine Wohnung, die allenfalls durch einen Bauphysiker mit gezielten Maßnahmen schadensfrei gehalten werden kann, weist keinen ordnungsgemäßen baulichen Zustand auf.

.....Was das Lüften betrifft, kann es dem Mieter nicht angesonnen werden, über den Tag verteilt mehrfach gründlich zu lüften, nur um einen Mangel der Bausubstanz auszugleichen.



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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

LG Hamburg, Urteil vom 26. 9. 1997 – 311 S 88/96 )

Besonders aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Aussage des Sachverständigen K., dass er sich als Bauphysiker zwar in der Lage sah, das Wohnzimmer durch Beheizungs- und Belüftungsmaßnahmen schadensfrei zu halten, dass er im Schlafzimmer hingegen einen Erfolg für ungewiss hielt. Eine Wohnung, die allenfalls durch einen Bauphysiker mit gezielten Maßnahmen schadensfrei gehalten werden kann, weist keinen ordnungsgemäßen baulichen Zustand auf.

.....Was das Lüften betrifft, kann es dem Mieter nicht angesonnen werden, über den Tag verteilt mehrfach gründlich zu lüften, nur um einen Mangel der Bausubstanz auszugleichen.



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#15
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 968x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich denke, es bedingt sich da alles gegenseitig und Meris Urteile haben damit irgendwie so gar nichts zu tun.


Und? Wann darf der Vermieter das Ergebnis der hauseigenen Schimmelzucht bewundern?
Einige kleine Hinweise wie z.B. Größe der Wohnung, Höhe der Vorauszahlungen wären auch nicht das Schlechteste.

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von Sassy2 am 22.03.2011 02:20



Das kommt tatsächlich davon, dass Sassy2 Birnen und Äpfel nicht unterscheiden kann.

quote:
: Es bringt auch nichts, eine gute Dämmung zu haben, wenn man sie mit Fenster den ganzen Tag auf Kipp untergräbt



Unzählige Generationen schliefen schon bei gekipptem Fenster in unbeheizten Schlafzimmern und es trat weder Feuchtigkeit noch Schimmel auf.


Die Garde der Schuldenbuckel, welche vermieten muss, weil völlig überschuldet und deswegen Pfusch am Bau betrieben hat, kann sich vielleicht selbst einen Bären aufbinden, mir niemals nicht.





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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

hinsichtlich von Mängeln ist doch die Frage der Verursachung. Wenn nur ein Überheizen Schimmel verhindert, dann haben wir ganz sicher ein vom Vermieter zu vertretenen Mangel. Wenn der Mieter allerdings gar nicht heizt, und es deshalb zur Schimmelbildung kommt, dann ist dieser Mangel vom Mieter zu vertreten.

Aber zurück zum Thema. Woran die hohen Heizkosten liegen, das können wir hier nicht abschätzen. Wenn ich allerdings schon beim Einzug sehe, dass die Wohnung nicht in baulich gutem Zustand ist, dann lasse ich mir doch den Energiepass dieser Wohnung zeigen, evtl. auch die Abrechnungen der Vormieter. Ich ziehe doch heutzutage nicht mehr in eine Wohnung "NATO-Einfach" ein, ohne mich über die Nebenkosten genauestens zu informieren. Zumal wir ja gerade im letzten Jahr noch eine erhebliche Erhöhung der Energiekosten hatten. Auch das ist zu berücksichtigen. Die konnte doch der Vermieter genauso wenig wie der Mieter voraussehen.

wirdwerden

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#20
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wie ist denn das Verhältnis von Ofenheizungen zu kalten, weil nicht oder falsch gedämmten und damit feuchten und schimmeligen Wänden?


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#21
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Unzählige Generationen schliefen schon bei gekipptem Fenster in unbeheizten Schlafzimmern und es trat weder Feuchtigkeit noch Schimmel auf.

Das ist in der Tat seltsam.
Vor allem, weil es sich um dieselben Wohnungen handelt.

quote:
Die Garde der Schuldenbuckel, welche vermieten muss ....

DEN Blödsinn kann ich nun wirklich nicht mehr hören (und ich glaube, daß ich da nicht alleine bin).



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#22
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wem willst du glaubhaft erklären, dass du aus Lust am Vermieten vermietest?

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#23
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das ist ein Business wie jedes andere auch.

(Im Falle von Renovierungen macht es nur mehr Spaß).



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#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Früher fand in Wohnräumen durch die undichten Fenster und Türen ein häufigerer Luftwechsel statt als heute und ein wesentlich stärkerer Luftw


..und heute wird behauptet, wenn man das Fenster gekippt lässt, fördert es Schimmelbildung.


Die Geschichte, grundsätzlich Mietern Fehler bei dem Schimmelproblem anzulasten, hat schon Haare; Haare in der Länge, dass schon eine Bartwickelmaschine von Nöten ist.


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#26
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

bei der Größe der Wohnung könnte man pi mal Daumen bei Fernwärme bei den letzten 2 starken Wintern so um die 2000€ je nach Versorgungsvertrag kalkulieren.

Bei 8 Monaten könnten dann möglicherweise so 1600€ entstanden sein.

Wenn dann nur 800€ bisher geleistet wurden, würde ich 800€ als Nachzahlung als Möglicherweise realistisch betrachten.

Hier würde ich genauere Belege einfordern.

Gibt es eine Nachtabsenkung?

Wenn nicht könnte das die Sache noch verteuern.

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

http://www.impulsprogramm.de/downloads/energiepass/Fachbeitraege/Wohnungslueftung_Schimmel.pdf


Schimmelschäden durch Energieeinsparung ?
Worauf beruhen Schimmelschäden in Wohnungen? Die schnellsten Antworten sind nicht immer richtig: Die Energieeinsparung sei Schuld, der Austausch der Fenster für den Schimmel verantwortlich. Diese Aussage beschreibt nicht die Gesamtheit der Zusammenhänge. Es ist zwar richtig, daß sich die Feuchte- und Schimmelschä-
den in der BRD in 2 Phasen gehäuft feststellen lassen: Nach dem Einbau von Zentralheizungsanlagen Ende der
fünfziger Jahre und in Folge der verstärkten Fenstererneuerung (4,35 Mrd-Bund-Länder-Förderprogramm) Ende
der siebziger Jahre. Die erste Phase hat nichts mit der Heizenergieeinsparung zu tun, in ihrer Folge steigt der
Heizenergieverbrauch sogar an (Komforterhöhung). Die 2. Phase (Fensteraustausch) führt zu einer Erhöhung der
Raumluftfeuchtigkeit in vielen Wohnungen mit nunmehr dichteren Fensterfugen. Letztlich problemverursachend
ist hier, daß die übrigen Außenbauteile in ihrem wärmetechnisch schlechten oder ungünstigen Zustand verbleiben,
da das 4,35 Mrd. Programm fast ausschließlich zur Fenstererneuerung und Heizanlagenmodernisierung genutzt
wurde. Nicht „die" Energieeinsparung führt zu Schimmelschäden, sondern das nicht auf die Gebäudeerfordernisse
abgestimmte Vorgehen in der Ausnutzung des 4,35 Mrd.-Förderprogramms



Ich werde nie die Behauptung aufstellen, dass Schimmelschäden nicht auch durch Mieter entstehen können.

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-- Editiert am 22.03.2011 15:39

-- Editiert am 22.03.2011 15:40

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