Heizung im Treppenhaus

18. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)
Heizung im Treppenhaus

Hallo, meine Nachbarn und so langsam auch ich (wohne noch nicht so lange dort) liegen mit dem Vermieter im Clinch zu folgendem Sachverhalt:

Im Eingangsbereich des 3-Familien-Miethauses ist eine Heizung. Sozusagen im Treppenhaus. Diese heizt im Winter und heizt und heizt.... Da einer meiner Nachbarn fast ständig die Haustür auflässt, wunder ich mich, dass die Heizung noch nicht geglüht hat.

Nun sollen wir diese Heizkosten mit als BK bezahlen. Das Blöde ist aber, an der Heizung gibt es keinen Thermostat, sondern die steht immer auf volle Pulle. Bei mir - ich wohne im EG - kamen die Vermieter dann mit dem Argument, ich hätte in meiner Wohnung ja auch was von der Heizung. So ist es aber nicht. Warme Luft steigt direkt nach oben. Und über der Heizung ist die Treppe zum 1. OG. Bei mir müsste die warme Luft erst an der Kellertür vorbei, 5 Stufen hoch, und rechts abbiegen.

Wir haben ja nicht mal die Möglichkeit, die Heizung zu drosseln. Ich finde das zumal bei den immer weiter steigenden Energiepreisen einfach nur eine *******erei, dass wir für einen Energievarbrauch zahlen sollen, den wir nicht mal beeinflussen können.

Wie ist da denn die rechtliche Lage? Dürfen die Vermieter die Heizung einfach laufen lassen und uns dann die Rechnung präsentieren?

LG Lilex

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

]Bei Treppenhäusern mit gr. veglasungen oder z.B. Glasbausteinen mach das schon Sinn um best. Mindestemperaturen im TH zu gewährleisten.

quote:
an der Heizung gibt es keinen Thermostat,

-> Damit nicht jeder Mieter aus dem einen oder anderen Grund anfängt an der Heizung herum zu manipulieren!

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

]Bei Treppenhäusern mit gr. veglasungen oder z.B. Glasbausteinen mach das schon Sinn um best. Mindestemperaturen im TH zu gewährleisten.

quote:
an der Heizung gibt es keinen Thermostat,

-> Damit nicht jeder Mieter aus dem einen oder anderen Grund anfängt an der Heizung herum zu manipulieren!

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
]Bei Treppenhäusern mit gr. veglasungen oder z.B. Glasbausteinen mach das schon Sinn um best. Mindestemperaturen im TH zu gewährleisten.

Jetzt steh ich auf dem Schlauch. Warum sollte man in einem Treppenhaus bestimmte Mindesttemperaturen gewährleisten?

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3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

In anderen Häusern regen sich die Mieter wiederum über eisige Treppenhäuser auf und dass die Kälte ja in die Wohnung kommt. Dafür, dass einer der Mieter so unvernünftig ist und immer die Haustür offen läßt, kann der Vermieter wiederum nichts.

Der Punkt ist wohl der, dass ihr eure Wohnungen in diesem Zustand, also mit einer Heizung im Treppenhaus (bei der man dann auch damit rechnen muß, dass die ihrer Aufgabe nachkommt, nämlich heizt) angemietet habt. Und damit ist deren Existenz mit den damit verbundenen Kosten schlicht der vertragsgerechte Zustand. Aber ihr könnt natürlich auf den unvernünftigen Nachbarn einwirken und mal mit dem reden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

Wie warm wird denn das Treppenhaus, wenn die Haustür geschlossen bleibt?
Natürlich sollte im Treppenhaus eine Mindesttemperatur herrschen, aber ob dazu der Heizkörper immer "volle Pulle" laufen muss?
Natürlich könnte man auch ein Thermostatventil an dem Heizkörper verwenden, das nicht von den Hausbewohnern zu regeln ist, Stichwort "Behördenkopf" :)

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Der Punkt ist wohl der, dass ihr eure Wohnungen in diesem Zustand, also mit einer Heizung im Treppenhaus (bei der man dann auch damit rechnen muß, dass die ihrer Aufgabe nachkommt, nämlich heizt) angemietet habt. Und damit ist deren Existenz mit den damit verbundenen Kosten schlicht der vertragsgerechte Zustand.

Seh ich anders. Ich weiss zwar nicht aus welchem Baujahr das Haus stammt, aber sicher aus einer Zeit in der Energie noch nicht derartig teuer war, wie sie es heute ist.
Und Vermieter müssen nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip handeln. Ein einziger Heizkörper, der ein komplettes Treppenhaus heizen soll und die ganze Zeit volle Pulle durchläuft, dürfte weitaus mehr Energie verbrauchen, als er in den einzelnen Wohnungen für Energieeinsparung sorgt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Das Argument "gemietet wie angesehen" finde ich hier schwach.

Es gibt doch eine Energiesparverordnung und die greift auch in bestehende Mietverhältnisse ein.
Dort müßte doch ein Ansatzpunkt stehen, welcher hier greift !!



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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Dort müßte doch ein Ansatzpunkt stehen, welcher hier greift !!

Gibt es dort nicht!
Aber verrate uns doch mal mit welchen Worten!



-- Editiert JollyJumper am 18.10.2012 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Denke auch, dass es einen solchen Punkt dort nicht gibt, aber das Wirtschaftlichkeitsprinzip gilt def. für Vermieter und das sollte reichen um ihn dazu zu bringen den blöden Heizkörper vom Netz zu nehmen.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Der Heizkörper garantiert, dass auch im TH Mindesttemperaturen eingehalte werden.
So hat man in der Wohnung z.B. 22°C, im TH 12-15°C und draußen z.B. -15°C.
Das ist besonders wichtig bei gut gedämmten Gebäuden neuerer Bauart, die zwar eine gut gedämmte Außehülle habe aber zum Treppenhaus null Dämmung.
Würde hier nicht gedämmt werden wäre die Wand zum TH deutlich kälter als die (gut gedämmten) Außenwände und der nächste Mieter würde anfangen zu plärren, weil sein Bettchen oder sein Kuschelecke vielleicht neben der TH- Wand ist.
Das ganze folgt darüberhinaus auch der Logik wie Gebäude heuten nach EnEV in Verbindung mit der DIN 18599 berechnet (als Mehrzonenmodell) werden.
Energie wird hier nur verschwendet wenn es im Haus Mieter gibt die glauben sie müssten auch im Winter alle Fenster auf Dauerlüftung stellen (deshalb haben diese auch üblicher weise keine Griffe) oder gar wie vorliegend die Tür dauerhaft offen lassen (oder am besten noch mit einem Keil sichern!).
In sofern ist die Temperierung des Treppenhauses wirtschaftlich!

5x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich muss mich für die späte Antwort entschuldigen, hatte das irgendwie übersehen. Erst einmal vielen Dank für Eure Beiträge.

Das Treppenhaus wird vom Prinzip her ja gar nicht richtig beheizt, da die Heizung unter dem Treppenabsatz neben einer maroden Kellertür installiert ist. Wie alt das Haus ist, weiß keiner, da keinerlei Unterlagen (angeblich) dazu existieren.

Wieviel Grad im Winter im TH sind, weiß ich nicht. Jedenfalls ist das Haus weder neu isoliert noch schließt die Haustür richtig. Und wenn die Tür halt aufsteht, ist da auch schnell mal Schnee im Eingang und der schmilzt nicht so schnell! Dabei ist die Heizung auf volle Pulle.

Meine Nachbarn, die im 3. Stock wohnen (ganz oben) haben deswegen schon jahrelang STreit deswegen mit der Verwaltung. Und bei denen ist definitiv keine Temperaturänderung zu spüren - egal ob Heizung an oder aus.

Das Beste wird sein, ich warte die nächste BKA mal ab und gehe dann entweder zum Mieterbund oder zu einem Anwalt, um das mal prüfen zu lassen. Denn extra ausgewiesen ist die Heizung nicht. Die Verwaltung hat aber extra gesagt, dass wir die Kosten mit zu zahlen haben.

LG Lilex

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Sorry, dass ich den Thread nochmal hoch hole, aber es scheint was im Busch zu sein. In der letzten BKA schien die Treppenhausheizung nicht mit berechnet worden zu sein. Nun war der Heizungsableser da und erzählte mir, dass er einen Wärmemengenzähler direkt nach der Heizungsanlage einbauen soll. Das heißt doch nun nichts anderes, als dass wir nun definitiv zahlen müssen? Denn die Differenz aus WMZ und den einzelnen Wohnungsverbräuchen wäre dann ja diese Hausheizung. Und den Verbrauch beeinflussen können wir nicht, da das Thermostat eigentlich keines ist, denn es hat weder eine Skala noch einen Punkt, wo man denken könnte, es ist abgedreht. Man kann den Knopf also drehen, drehen, drehen, ohne dass was passiert.

Müssen wir sowas wirklich hinnehmen? Ich habe eine Wohnung angemietet, kein Treppenhaus. Also gehört es doch nicht zur Mietsache.

LG Lilex

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Weshalb ist eigentlich noch niemand auf die Idee gekommen einen Türschließer zu installieren?
Dann bleibt die Haustür jedenfalls schon mal geschlossen....

quote:
Ich habe eine Wohnung angemietet, kein Treppenhaus. Also gehört es doch nicht zur Mietsache.


Aus genau diesem Grund zahlen Sie die Heizung ja nicht alleine, sondern die Gemeinschaft, selbes Spielchen beim Flurlicht (Allgemeinstrom).

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Leider ist dem Vermieter alles zu teuer :-(

Dass wir wohl oder übel zahlen müssen, wird mir auch langsam klar. Nur haben wir nicht wenigstens das Recht, diese Heizung und somit unsere Kosten regulieren zu können? Gerade in der heutigen Zeit ist es doch Wahnsinn, das Geld mit einer nicht regulierbaren Heizung so zum Fenster rauszuschmeißen. Oder bin ich da einfach nur zu naiv?

LG Lilex

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 317x hilfreich)

Hallo Lilex!

Du hattest ja mal erwähnt, zum Mieterverein gehen zu wollen.
Das würde ich auch tun.

Ob der Wärmemengenzähler direkt nach der Heizung darauf schließen lässt, dass der VM die Kosten des Heizkörpers auf Euch umlegen will, weiß ich nicht. Ich würde in so einem Fall das Messgerät am Heizkörper anbringen.

Unabhängig davon würde ich Dir folgendes raten:
- Melde Deinem Vermieter schriftlich, dass die Haustür nicht automatisch schließt.
- Melde ihm außerdem, dass die Haustür von anderen Mietern nicht geschlossen wird und ständig aufsteht.
- Führe parallel ein Protokoll, wann die Tür (mal wieder) offen stand.
- Melde ihm weiterhin, dass die Tür undicht ist.
- Teile Deinem Vermieter mit, dass Du daher unter diesen Voraussetzungen nicht gewillt bist, die Kosten für die Flurheizung anteilig zu tragen, so lange diese Mängel nicht behoben sind.

Und dann weitersehen.

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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
John "Hannibal" Smith"

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