Heizung in der Frühe eiskalt...

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)
Heizung in der Frühe eiskalt...

Hallo Ihr...

Kann mir zufällig jemand sagen, ab welcher Uhrzeit die Heizung in den Wintermonaten funktionieren muss?
Meine Kinder müssen früh raus um pünktlich in die Schule zu kommen, und sind ständig krank, weil die Wohnung eiskalt ist.

Unser Hauswirt scheint der Meinung zu sein, nur weil er früh keine Heizung braucht, und seine Olga erst später aufsteht, brauchen wir auch keine Heizung.

Es sind teilweise nur 14 bis 16 Crad Celsius in der Wohnung, wenn meine Kinder beim Frühstück sitzen. Die Heizung wird dann gegen 7 Uhr bis 7.30 Uhr langsam warm.

Darf das so sein?

LG MarkOh

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ohweih... also soweit ich weiß, kann man als Mieter sogar fordern, daß diese Nachschaltung komplett abgeschaltet wird, die Heizung also die ganze Nacht läuft... natürlich erhöhen sich dadurch die Nebenkosten für alle, aber man kann die Heizkörper ja selbst abends runterdrehen... wie das gesetzlich ist, weiß ich leider nicht.

Hast Du schonmal mit ihm geredet ? Vielleicht mal nen Brief schreiben ?

Für gewöhnlich gehen solche Brenner aber gegen 5 / 6 Uhr morgens an.

P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Die Einschaltzeit der Brenner hängt davon ab, wie die Zeitschaltuhr eingestellt ist :) .

Habe hier ein Urteil gefunden (allerdings LAG): Vermieter muss gewährleisten, dass Wohnung auf Mindesttemperatur beheizt werden kann

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass es in der Wohnung mollig warm ist. Die Heizungsanlage muss so gut funktionieren und eingestellt sein, dass die Räume in der kalten Jahreszeit tagsüber auf 20 bis 22 Grad beheizt werden können (OVG Berlin, WM 81, 68 ). In Bad und Toilette müssen es mindestens 21 Grad sein. Diese Mindesttemperaturen werden zumeist im Mietvertrag vereinbart. In mehreren Gerichtsurteilen wurde entschieden, dass diese Richtlinien auch gelten, wenn im Mietvertrag zu dieser Thematik keine separate Klausel aufgeführt wird. Entsprechend sind Mietverträge, die lediglich eine Mindesttemperatur von tagsüber 18 Grad festschreiben, ungültig (LG Berlin GE 91, 573).

Der Vermieter ist allerdings nicht verpflichtet, die Mindesttemperatur von 22 Grad rund um die Uhr zu gewährleisten. Er erfüllt seine Aufgabe, wenn die Heizkörper zwischen sieben und 23 Uhr diese Leistung erbringen (AG Hamburg, WM 96, 469). "Nachts reicht es aus, wenn die Raumluft auf 18 Grad erwärmt werden kann", erläutert Josef Rössler, Vorsitzender des Hausverwalter-Ausschusses im Ring Deutscher Makler (RDM), Landesverband NRW.

Kann der Mieter die Wohnung nicht entsprechend heizen, ist dies ein Mangel an der Mietsache und er kann unter Umständen die Miete mindern.

Die Gerichte akzeptierten beispielsweise eine Mietminderung von zehn Prozent, weil sich die Wohnräume tagsüber nur auf 18 Grad erwärmen ließen.

20 Prozent Mietabschlag gewährte das Amtsgericht Köln einem Mieter, der seine vier Wände auf lediglich 16 bis 18 Grad (AG Köln, WM 78, 189) erwärmen konnte.

Einen 75-prozentiger Abschlag fanden die Richter für eine Wohnung berechtigt, die in der kalten Jahreszeit überhaupt nicht beheizt werden konnte.

Diese Beispiele sind lediglich Anhaltspunkte; eine eventuelle Mietminderung muss in jedem Einzelfall neu festgesetzt werden. Zudem muss der Mieter im Vorfeld seinen Mieter auf diese Mängel aufmerksam machen und eine angebrachte Frist setzen, damit dieser den Schaden beheben kann.

Es gibt keine gesetzliche Regel über die Dauer der Heizperiode. Zumeist wird dies individuell in den Mietverträgen festgelegt. Fehlen entsprechende Angaben, so dauert die Heizphase vom 1. Oktober bis zum 30. April (AG Düsseldorf, ZMR 56, 332). Sinken außerhalb dieser Zeitspanne die Temperaturen, so muss es dennoch möglich sein, die Wohnräume zu heizen (LG Berlin GE 78, 286). Spätestens wenn im Zimmer das Quecksilber zeitweise auf unter 18 Grad fällt und abzusehen ist, dass dieser Kälteeinbruch mindestens einen Tag dauert, muss der Vermieter die Heizungsanlage anwerfen.

Pflichten des Mieters

Der Mieter ist zwar grundsätzlich nicht verpflichtet seine Wohnung zu beheizen. Er muss aber dafür sorgen, dass kein Schaden entsteht. Heizt und lüftet er nicht genug, kann es sein, dass sich in der Wohnung Schimmelpilz bildet. Ein Risiko gibt es ferner im Winter: Heizt der Mieter nicht und besteht die Gefahr, dass das Wasser in Versorgungsrohren gefriert und die Leitungen platzen, so muss der Mieter für mögliche Schäden haften. Mieter, die im Winter mehrere Wochen abwesend sind, sollten daher auf alle Fälle bei Nachbarn oder Bekannten einen Wohnungsschlüssel deponieren und ihren Vermieter, Hausmeister oder Verwalter darüber informieren. Sinken die Temperaturen, sollten die Betreuer die Heizung aufdrehen.

Vermieter schriftlich und höflich auffordern, für angemessene Temperatur zu sorgen. Wenn er das nicht tut, kannst du über Mietminderung nachdenken.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Strupco28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr...

Habe jetzt mal über einige Tage ein Temperaturprotokoll geführt. Messzeit war morgens um 7.15 Uhr, und die Temperatur schwankte zwischen 15 und 16,5 Grad. Für die Kids einfach zu kalt, um gemütlich beim Frühstück zu sitzen, ohne dass ihnen vor lauter Zähneklappern das Frühstück wieder aus dem Mund fällt...

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kitty111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr!
Habe gerade meine verwaltung angerufen,weil es einfach zu kalt ist.

Jetzt habe ich häufig gelesen,dass von 7-23 Uhr eine Temperatur von 20-22 Grad erreicht werden muss.
Aber was ,wenn diese Temperatur erst um 19 Uhr abends erreicht wird.Muss ich das hinnehmen?

Der Vermieter meint,dass sobald es draussen kälter wird die Heizung anspringt.Und da kann man nichts daran ändern,was das Außentemperaturmessgerät meldet.

Habt ihr einen Rat?

gruß
kitty

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sabine79
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Kitty,

das außentemperaturmessgerät kann auch eingestellt werden. Dann soll es halt anders einstellen lassen, sodass es zeigigen anspringt...

VG Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kitty111
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja,die wollen da nichts daran ändern,weil die sagen,dass ist so und so bleibts.

Kann man da selbst was machen an dem Gerät?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen