Hallo,
ich wohne in einer 5-er WG. Das Problem ist, dass die Badheizung den gesamten Winter auf voller Stufe laufen musste, damit die Heizung der Mitbewohnerin im Zimmer nebenan laufen konnte. Das klingt absurd, aber es ist definitiv der Fall. Wir haben das dem Vermieter gesagt und er hat auch einen Heizungsmonteur mitgebracht. Aber die Verlegung der Heizrohre ist nun einmal so. Der Vermieter meinte, man kann nichts machen.
Letztendlich lief die Badheizung voll, damit es im Zimmer nebenan "halbwegs" warm war (die Heizung der Mitbewohnerin war dennoch nur ein bisschen warm und sie hat oft gefroren).
Die Badheizung war so heiß, dass man nachts auf der Toilette ins Schwitzen kam und das Fenster aufreisen musste.
Jetzt kommt bei uns die Heizkostenabrechnung und der Vermieter meint, wir alle müssen die Heizkosten für das Bad voll zahlen, da wir ja durch die offene Badtür den Gang und damit die halbe Wohnung mitgeheizt hätten.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Würde mich freuen, wenn jemand was verwertbares hat, was man dem Vermieter um die Ohren hausen kann (-:
Heizung musste laufen -> Vermieter?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
da wir ja durch die offene Badtür den Gang und damit die halbe Wohnung mitgeheizt hätten.
War dem denn nicht so ?
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Wenn sie das Fenster aufreißen mussten, um im geschlossenen Bad nicht zu schwitzen, dann vermutlich nicht.
Außerdem (auch wenn ich die Physik dahinter nicht 100%ig nachvollziehen kann) habe ich in der Praxis feststellen müssen, dass ein stark beheiztes Zimmer die Kälte in anderen Räumen nicht unbedingt kompensiert bzw. nur in einem vernachlässigbaren Maß.
Ist das nicht auch eine relevante Schimmel-Gefahr, die zu bedenken wäre?
Warme Luft, die sich im Badezimmer (wo ja auch geduscht wird etc.) reichert sich mit viel Wasser an, schwirrt in den Flur und andere Zimmer, wo es nicht so warm ist.
Resultat: Luft kühlt ab, kann nicht mehr so viel Wasser speichern und eben dieses kondensiert an Tapete usw ab...
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ja schon, aber es war nun wirklich nicht notwendig dafür nachts die Badheizung voll aufzudrehen. Im Bad selbst war es viel zu heiss, aber wir haben es aus Rücksicht auf die Mitbewohnerin laufen lassen und wenn wir im Bad waren, die Temperatur über das Fenster geregelt (wir können ja da nicht die Badtür offen stehen lassen)
Wir hätten mit Sicherheit wesentlich niedrigere Heizkosten gehabt, nachts lässt doch keiner die Heizung voll laufen. Und tagsüber war die Notwendigkeit nicht da, wir arbeiten ja alle. Und von einem warmen Gang/Bad können wir uns in unseren Zimmern auch nichts kaufen. Man lässt ja auch nicht ständig seine Zimmertür offen.
Warme bzw. nicht ausgekühlte Wände bieten schon eine gute Basis.
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ich verstehe, dass eine laufende Badheizung einen gewissen Effekt auf die Wärme unserer Wohnung hatte und daher die Kosten teilweise (!) kompensiert wurden. Wir reden hier von einer 90 m2 5-Zimmer-Wohnung, die weiter außen liegenden Zimmer hatten davon meiner Meinung nach gar nichts.
Ich muss dazu sagen, dass die WG letzten Sommer neu gegründet wurde und wir das Problem erst im Herbst/Winter festgestellt haben und natürlich haben wir sofort den Vermieter informiert, der davon wohl nichts wusste. Meiner Meinung nach hätte besagte Mitbewohnerin auch eine Mietminderung durchsetzen können. Bei einem weiteren Mitbewohner ging die Heizung auch mehrere Wochen nicht.
Eine Bullenhitze ist ebenso ein Minderungsgrund wie eine *******ekälte. Ich würde nicht nachzahlen, sondern hätte im Winter die Miete gemindert.
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