Heizung zu heiß

16. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung zu heiß

Hallo,
wir wohnen seit 2 1/2 Jahren in dieser Wohnung und die Heizung (von 1966) ging noch nie richtig. Und unsere Vermieter (4 Parteien- Familienhaus) wollte bisher keine Neue kaufen, weil er das Haus verkaufen wollte, also wurde bisher alles nur notdürftig repariert. Jetzt hat er sich entschieden das Haus doch nicht zu verkaufen, aber er steht auf dem Standpunkt, dass die Heizung noch bis 2008 zugelassen ist, und er bis dahin keine Neue kauft. Bzw. er bis dahin eh nicht mehr lebe, weil er Krebs hat. Jetzt ist die Heizung schon seit Mitte Dezember kaputt. Das Zulaufventil oder so müsste erneuert werden, und deshalb kennt unsere Fußbodenheizung nur 2 Zustände -entweder volle Kanne oder gar nicht. Was natürlich nicht so schön ist, weil wir ja einen 3 jährigen Sohn haben. Sprich wir versuchen ständig die Heizung durch an- und ausschalten zu regulieren, was aber nicht so richtig klappt. Soviel ich gehört habe, will er uns dieses Jahr erstmals eine Nebenkostenabrechnung schicken, (hat die letzten 2 mal keine gestellt, und auf Anfrage nur gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen müssen, da käme schon keine Nachzahlung raus) und Sie soll eine richtig deftige Nachzahlung bringen, weil die Heizung das Gas ja nur so durchsaugt.
Vielleicht noch eine Anmerkung, mein Vermieter hat wörtlich zu mir gesagt, die Heizung funktioniert ja, was wollen Sie denn überhaupt. Es scheint auch nicht so, dass dieses Problem noch behoben wird, es kann nämlich ganz gut sein, dass es dieses Ersatzteil gar nicht mehr gibt.

Was also tun? Wir sitzen alle paar Tage im Kalten, und dann wieder in brütender Hitze, weil die Fußbodenheizung so ewig braucht. Die Heizungsanlage hat auch ständig einen Defekt, mal ist das kaputt dann wieder etwas anderes. Und was mach ich mit der Nebenkostenabrechnung? Kann ja nicht sein, er will sparen, und wir müssen dafür bezahlen?

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"Vielen Dank.
R. Breitbarth"

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

hat die letzten 2 mal keine gestellt, und auf Anfrage nur gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen müssen, da käme schon keine Nachzahlung raus
Das ist ja eine Super-Aussage. Er will Euch also die Rückerstattung nicht zahlen.

Du kannst für die Vorjahre den Vermieter auf Rückerstattung der kompletten nebenkosten verklagen, wenn er keine Abrechnung macht. Sollte bei so einer Abrechnung für die Jahre bis 2004 eine Nachzahlung herauskommen, dann hat der Vermieter Pech gehabt. Die Forderung ist zwischenzeitlich verjährt, umgekehrt übrigens nicht.

Die Heizungsanlage hat einen Mangel, den Du schriftlich beim Vermieter anzeigen solltest und mit Fristsetzung und Androhung einer Mietminderung ihn zur Beseitigung auffordertst.

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#2
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ersteinmal Vielen Dank, find ich interessant mit der Rückforderung der Nebenkosten, hast Du dazu noch weitere Fragestellungen gefunden?

Damit ich mir die auch mal anschauen kann, das einzige was bei dem zieht ist Geld kürzen und zurückfordern, sonst tut der nix.

Gott sei Dank wohnen wir hier nur noch ein halbes Jahr... aber eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro, wer kann sich das schon leisten. Gibt es dazu auch Gesetze oder Urteile?


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"Vielen Dank.
R. Breitbarth"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Siehe hierzu BGH-Urteil VIII ZR 57/04 vom 09.03.2005.

Nachzulesen auf www.bundesgerichtshof.de

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#4
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habs mir gestern noch durchgelesen, heißt das also, dass ich 2003 + 2004 vollständig zurückverlangen könnte, bzw. das mit der Miete verrechnen kann, ohne klagen zu müssen?

Er müsste dann wiederum die Nebenkosten einklagen, zumindest die, die er belegen kann - Richtwerte gibt es bei uns ja nicht, da wir ja noch keine Abrechnung erhalten haben.

Aber er kann nur noch bis zur Höhe der Abschlagszahlung die Nebenkosten geltend machen. Und wer muss dann die Gerichts- und Anwaltskosten tragen?

Und noch eine Zusatzfrage, die Heizung scheint zum bereits vorhandenen Defekt ein weiterer bekommen zu haben, kann man nicht was machen? Außer mindern und Mahnen?


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"Vielen Dank.
R. Breitbarth"

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#5
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wollte ich zum Abschluß noch sagen was bei der ganzen Sache herausgekommen ist.

Kulanzhalber haben wir die Nebenkostenabrechnungen so Akzeptiert, wie Sie waren, bei der 1. (für 3 Monate) kam ein Guthaben heraus, welches erst nach 3 Jahren verjährt wäre. 2. (für 12 Monate) kam ein Negativbetrag raus, diese war verjährt. (Der Vermieter muss binnen 12 Monate nach Abrechnungszeitraum die Nebenkostenrechnung erstellt haben und Sie muss dem Mieter auch eingegangen sein.) An unserem Beispiel also: Abrechnungszeitraum: 01.10.03-30.09.04
Nebenkostenabrechnung hätte bis 30.09.05 bei uns eingegangen sein. Hier gibt es noch ein paar Ausnahmen, z.B. wenn der Vermieter die Verspätung nicht verschuldet hat, wenn er z.B. selbst die Rechnungen erst verspätet erhalten hat usw.
Die dritte Rechnung haben wir akzeptiert, obwohl Sie über einen Zeitraum von 15 Monaten und ein paar Tage ging, weil unser Vermieter sich zu unseren Gunsten verrechnet hat.

Tja, also Danke nochmal für die Hinweise, und ich hoffe, dass auch andere von diesem Eintrag profitieren können.

Und was den Gasverbrauch angeht, das wird ja erst in der nächsten Rechnung abgerechnet und da müssen wir dann schauen was wir machen. Denn 7500 m³ gas für 12 Monate ist bei einer 87m² Wohnung doch ziehmlich viel. Auch wenn's ein Altbau ist mit Fußbodenheizung.

Es soll da irgendwo eine Tabelle geben an der man sich orientieren kann, was eine Heizung verbrauchen darf, wenn jemand die Internetseite findet, wäre super nett wenn Ihr Sie diesem Beitrag anhängen könntet, denn ich hab Sie bisher noch nicht gefunden.



-- Editiert von r. breitbarth am 16.05.2006 16:39:34

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Google mal unter: -Heizanlagenverordnung-
-Energieeinsparungsgesetz-, dort findest du alles, wie eine Heizungsanlage beschaffen sein muss: z.B. zentrale, witterungs-und zeitgesteuerte Regelautomatik, Einzelraumregelung bei Fußboden- oder Radiatorenheizung usw.
7.500 m³ Gas im Jahr für 87 m² sind VIEL ZU VIEL. (Ein Viertel bis ein Drittel davon wäre angemessen)
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
R. Breitbarth
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, habs gefunden, aber gibt es auch noch eine Tabelle, die Verbraucherfreundlicher ist?


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"Vielen Dank.
R. Breitbarth"

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