Hallo,
die Gas-Etagenheizung (Kombitherme incl. Warmwasser) in unserer Wohnung ist defekt und sollte repariert werden. Aufgrund des Alters (knapp 30 Jahre) möchte dies aber kein Unternehmen machen und hat stattdessen unserem Vermieter
Angebote für eine neue Anlage vorgelegt. Dies scheint ihm wohl zu teuer zu sein, deshalb will er jetzt auf eine "Elektro-Deckenheizung" umbauen.
Ich habe nun die Befürchtung dass dadurch die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen. Darf der Vermieter einfach so den Energieträger wechseln?
LG
-- Editiert von bak96 am 15.05.2020 14:07
Heizung/Warmwasser - Wechsel von Gas auf Strom?
15. Mai 2020
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Frage vom 15. Mai 2020 | 14:06
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizung/Warmwasser - Wechsel von Gas auf Strom?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2020 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Das darf man durchaus befürchten.ZitatIch habe nun die Befürchtung dass dadurch die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen. :
Allerdings hätte ich als Mieter eher die Befürchtung, dass durch eine solche Maßnahme die Wohnung etliche Zeit unbewohnbar wird. Solch ein Umbau ist sehr kostenintensiv. Für mind. 30 Jahre alte Gebäude nach meiner unmaßgeblichen Meinung eine total verrückte Idee.
Eine ca. 30 Jahre alte Kombitherme lässt sich relativ einfach ersetzen, d.h. ohne großen handwerklichen Aufwand und vor allem schnell.
Hast du schon mal gelesen, was das ist, was der Vermieter da will?
https://www.effizienzhaus-online.de/deckenheizung/
Was bietet der Vermieter denn als Warmwasserversorgung an? Elektrisch?
Hat er dir schon was schriftliches überreicht? Will er *modernisieren*?
Grundsätzlich kann ein Vermieter den Energieträger wechseln.
#2
Antwort vom 15. Mai 2020 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDarf der Vermieter einfach so den Energieträger wechseln? :
Ja, das darf er.
Möglicherweise muss er dann aber dem Mieter Ersatz leisten wenn die Entscheidung "unvernünftig" war.
ZitatDies scheint ihm wohl zu teuer zu sein, deshalb will er jetzt auf eine "Elektro-Deckenheizung" umbauen. :
So ziemlich die dümmste Entscheidung ...
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#3
Antwort vom 16. Mai 2020 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Zitat:Ich habe nun die Befürchtung dass dadurch die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen.
Die Befürchtung ist berechtigt. Ich würde mindestens mit einer Verdopplung der Kosten rechnen. Eine Verdreifachung würde mich auch nicht überraschen.
#4
Antwort vom 16. Mai 2020 | 13:38
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Was bietet der Vermieter denn als Warmwasserversorgung an? Elektrisch?
Hat er dir schon was schriftliches überreicht? Will er *modernisieren*?
Dazu hat er sich noch nicht geäußert, aber ja vermute ich mal.
Bisher kam nur eine Email, wir haben jetzt einen Termin ausgemacht an dem er die Wohnung besichtigen will und weitere Firmen vorbei kommen die ihm ein Angebot machen sollen. Ich werde dann berichten.
Zitat:
Möglicherweise muss er dann aber dem Mieter Ersatz leisten wenn die Entscheidung "unvernünftig" war.
Was heißt Ersatz?
-- Editiert von bak96 am 16.05.2020 13:38
-- Editiert von bak96 am 16.05.2020 13:39
#5
Antwort vom 16. Mai 2020 | 14:45
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
Ersatz = Schadenersatz für dadurch erhöhte HeizkostenZitatZitat (von Harry van Sell): :
Möglicherweise muss er dann aber dem Mieter Ersatz leisten wenn die Entscheidung "unvernünftig" war.
Was heißt Ersatz?
Aber erstmal zur Sache an sich:
Manche verstehen darunter auch so etwasZitatHast du schon mal gelesen, was das ist, was der Vermieter da will? :
https://www.effizienzhaus-online.de/deckenheizung/
https://www.infrarotheizung-experten.de/infrarot-deckenheizung
Wenn man den Stromverbrauch außer acht lässt (oder vielleicht sogar mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage heizt) hat diese Beheizungsart ja auch sehr viel Gutes
> Strahlungswärme (und eben nicht die übliche Konvektionswärme), dadurch
- besseres Raumklima
- weniger Staubverwirbelung (wichtig für Asthmatiker, weniger belastend für die Atemwege/Lunge)
- Hüllflächentemperierung = Bauteilerwärmung = warme Wände (hilft Schimmel zu vermeiden)
Beim Vergleich von Installationskosten mit Betriebskosten z.B. für 20 Jahre mag die Gesamtkostenrechnung auch durchaus besser abschneiden, weil dabei die gesamte Heizrohrinstallation samt Heizkörpern entfällt (inkl. der nicht zu vernachlässigenden Begleitkosten z.B. Wand-/Deckendurchbrüche Verputzarbeiten etc).
Unverständlich ist mir aber auch, wie man auf solche Ideen kommt, wenn bereits die Rohrleitungen und die Heizkörper vorhanden sind. Zumal ja auch noch Begleitarbeiten anfallen, wenn die vorhandene Installation entfernt wird.
Aber es gibt gerade auf diesem Markt viele windige Anbieter ... und immer wieder welche die drauf reinfallen (wie auf Nachtspeicherheizungen).
Deswegen:
Hat die Wohnung "Vorbelastungen" von denen wir hier nichts wissen? (z.B. Schimmel-/Feuchteprobleme)
Ist möglicherweise auch die Grundinstallation/Heizkörper erneuerungsbedürftig?
Muss vielleicht der Rauchgasabzug/Schornstein für die Brennwerttechnik umgebaut werden? und das ist das eigentlich teure an der Sache bzw. eine Kombination mit alten und neuen Geräten am gleichen Schornstein ist nicht möglich?
Zunächst mal Informationen und Angebote einholen ist ja nicht verkehrt.
Ein Angebot sollte aber auch die zu erwartenden Betriebskosten enthalten.
Vielleicht für deine Überlegungen auch nicht ganz unwichtig:
Wenn die vorhandene Gas-Etagenheizung ersetzt wird, dann kommt modernere Technik zum Einsatz, die mit einem Gerät von vor 30 Jahren nicht mehr vergleichbar ist. Ein Kostenanteil für die zwingend einzusetzende, sparsamere Technik (Brennwerttechnik = Mindeststandard seit 26.09.2015) stellt eine Modernisierung dar > bringt also eine Mieterhöhung wegen Modernisierung mit sich.
Die dadurch (etwas*) geringeren Gasverbrauchskosten gehen also einher mit monatlich höheren Fixkosten.
*auch hier wird gern Augenwischerei betrieben mit angeblich "hohen Einsparungen" - auch von "offiziellen" Seiten (KfW, Umweltbundesamt, co2online etc)
Für ein sparsamere Technik ist aber evtl. auch eine Förderung drin - dadurch würde eine Mieterhöhung geringer ausfallen.
#6
Antwort vom 16. Mai 2020 | 15:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Wenn die Therme jetzt defekt ist, wäre der Austausch keine umlegbare Modernisierung.
Ich nehme an, jede Therme wäre heute energiesparender als eine 30 Jahre alte.
Dass eine solch olle Therme niemand reparieren möchte, ist logisch.
Unlogisch ist aber, nur deshalb auf solche Art von Heizsystemen umzusteigen.
Das ist gut.ZitatBisher kam nur eine Email, wir haben jetzt einen Termin ausgemacht :
Ich an deiner Stelle würde gar keine Wünsche oder Anregungen in Richtung Vermieter senden oder sagen.
Ich würde nichts weiter als eine zuverlässige Heizung und WW-Versorgung für die Mietwohnung haben wollen. Denn das hätte ich sicher auch mitgemietet. Punkt.
Es kommt nicht selten vor, dass später, wenn es um Kosten geht, einer aus dem Ärmel zieht---*das war doch die Idee/der Wunsch des Mieters...also soll er auch (mit)zahlen...*
#7
Antwort vom 16. Mai 2020 | 17:55
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Deswegen:
Hat die Wohnung "Vorbelastungen" von denen wir hier nichts wissen?
Nein kein Schmimmel/Feuchtigkeit, Heizkörper wurden vor ein paar Jahren von meinem alten Vermieter erneuert, sind also schon moderne. Mit dem Schornstein kenne ich mich nicht aus, von der Anlage geht einfach ein Rohr nach oben zum Dachboden/in den Schornstein.
Der aktuelle Vermieter besitzt die Wohnung jetzt ca. 2 Jahre, nach dem Kauf hat er direkt die Miete erhöht, vor ein paar Wochen wollte er sie dann nochmal erhöhen mit der Aussage er repariert die Heizung nur wenn ich der Mieterhöhung zustimme, sonst macht er garnichts.
Habe aber abgelehnt wegen der 20% Kappungsgrenze die es überschritten hätte.
Für ihn muss die Wohnung einfach nur Geld abwerfen, investieren will er am liebsten keinen Cent.
Er wird das verbauen lassen was für ihn am billigsten ist, unabhängig vom letztendlichen Verbrauch.
Daher wollte ich mich nur mal schlau machen was da meine Möglichkeiten sind um nicht am Ende hunderte Euro monatlich extra zahlen zu müssen.
Zitat:
Ich an deiner Stelle würde gar keine Wünsche oder Anregungen in Richtung Vermieter senden oder sagen.*
Ja soll er da erstmal seine Angebote einholen, mal sehen was die Fachleute sagen, was das auch immer für welche sein werden. Die 2 Firmen aus unserer kleinen Stadt waren schon hier, aber die waren ihm beide zu teuer.
-- Editiert von bak96 am 16.05.2020 17:57
#8
Antwort vom 16. Mai 2020 | 18:36
Von
Status: Bachelor (3431 Beiträge, 1951x hilfreich)
na prima - das könnte dann ein ständiger Kampf für dich werdenZitatFür ihn muss die Wohnung einfach nur Geld abwerfen, investieren will er am liebsten keinen Cent. :
Natürlich fallen immer mal Instandhaltungen an, gerade bei einer älteren Immobilie (davon gehe ich aus, weil ja die Therme schon 30 Jahre auf dem Buckel hat)
Manche müssen das erst lernen.
Ich dachte schon ein Alt-Eigentümer, der keine Instandhaltungsrücklagen gebildet hat.
Aber ein Neu-Eigentümer, der naturgemäß noch keine Rücklagen angespart hat, mit falschen Vorstellungen reingeht und vielleicht noch keine Ahnung von Mietrecht hat > das ist ja noch viel schlimmer.
Zitatvor ein paar Wochen wollte er sie dann nochmal erhöhen mit der Aussage er repariert die Heizung nur wenn ich der Mieterhöhung zustimme, sonst macht er garnichts. :
Habe aber abgelehnt wegen der 20% Kappungsgrenze die es überschritten hätte.
Selbst ohne dass die Kappungsgrenze überschritten gewesen wäre:
Der Mieter zahlt die Miete und darf dafür nutzen.
Bis auf wenige Ausnahmen liegen aber die Instandhaltungspflichten selbstverständlich beim Vermieter!
Und wenn es nur um Instandhaltung/Instandsetzung/Reparatur (ohne Verbesserungen) geht, dann ist das natürlich auch kein Grund für eine Mieterhöhung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html
Zitat:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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