Heizungsablesung

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mindanao
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsablesung

Der Vermieter hat sich ein neues Unternehmen ausgesucht, man weiß zwar den Namen der beauftragten
Firma, aber nicht, wer deren Partner / Subunternehmer vor Ort ist. Muss der Mieter akzeptieren, dass er nicht weiß, wen er (als Person) zwecks Ablesung in die Wohnung lassen muss?

Frage wird gestellt, weil es über das Unternehmen nur die schlechtesten Bewertungen gibt, besonders was das Auftreten des Personals betrifft.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nein, müssen Sie nicht, aber das dürfte Ihnen nur Ärger und Kosten einbringen.

Bei den Bewertungsportalen sollten Sie darüber nachdenken, dass meistens sich nur die melden, die unzufrieden sind. Die zufriedenen laufen nicht im Internet rum und suchen sich irgendwelche Portale um sich zu beschweren. Ist ein bisschen wie hier. ;)

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Mindanao):
Muss der Mieter akzeptieren, dass er nicht weiß, wen er (als Person) zwecks Ablesung in die Wohnung lassen muss?


Wer in Deine Wohnung will muss sich zuvor ausweisen, wenn Du das verlangst.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wer in Deine Wohnung will muss sich zuvor ausweisen, wenn Du das verlangst.

Und zwar nicht mit irgendwelchen selbst gebastelten Firmenausweisen, sondern mit amtlichen Dokumenten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich wäre dennoch vorsichtig. Auch bei uns waren schon Leute mit gefälschten Papieren vor der Tür.
Handwerker oder Ablesefirmen nur reinlassen wenn VORHER (separat!) vom Vermieter oder Hausverwaltung angekündigt. Sonst nicht.

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