Hallo, ich erbitte nur ernstgemeinte Kommentare. Mieter (A) möchte eine Wohnung mieten, im Vorfeld wird ausführlich geklärt, das Mieter (A) etwas gegen eine bestimmte Heizungsart hat, der Vermieter (B) bestätigt, das der Energiepass alt wäre und die Heizung gegen eine völlig andere Heizungsart getauscht wurde, dies alles wird schriftlich festgehalten, das heißt der Vermieter (B) bestätigt, das die genannte Heizungsarzt im Energiepass nicht mehr vorhanden ist und im klar ist, das Mieter (A) nur dann die Wohnung mietet, wenn das stimmt.
Mieter (A) kommen nach Einzug erhebliche Zweifel und er erbittet einen gültigen Energiepass, das lehnt der Vermieter (B) ab. (A) schreibt nun die entsprechenden Energieanbieter an und findet heraus, das die schriftliche Bestätigung nur falsch sein kann, weiterhin das Vermieter (B) in zahlreichen Objekten mit einer Heizungsart wirbt, die überhaupt nicht so vorhanden ist. Als Beispiel, Vermieter (B) gibt eine Öl-Heizung an, aber eine Gas-Heizung ist verbaut.
Mieter (A) kündigt wegen arglistiger Täuschung (ohne 100% einen Beweis zu haben), Vermieter (B) bestätigt die Kündigung wegen arglistiger Täuschung.... steht nun Schadensersatz für Mieter (A) zu und wie könnte man Vermieter (B) dazu bringen, einen Energieausweis vorzulegen? Gibt es eventuell Feststellungsklagen?
-- Editiert von DieNette am 28.07.2021 23:57
-- Editiert von DieNette am 28.07.2021 23:58
Heizungsart - Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo!
Ich vermute, der Vermieter hat nur den Erhalt der Kündigung an sich bestätigt, weiter nichts.ZitatMieter (A) kündigt wegen arglistiger Täuschung (ohne 100% einen Beweis zu haben), Vermieter (B) bestätigt die Kündigung wegen arglistiger Täuschung :
Sehe ich eigentlich nicht wirklich. Warum ist der Mieter nicht einfach mal bei der Besichtigung oder vor Abschluss des Mietvertrags in den Keller gegangen und hat geschaut, was das für eine Heizungsanlage verbaut ist, wenn ihm das so wichtig ist? Jedenfalls sehe ich da schon einen erheblichen Grad an Eigenverschulden...Zitatsteht nun Schadensersatz für Mieter (A) zu :
Gar nicht beziehungsweise wozu? Der Mieter hat gekündigt und hat zum Stichtag aus der Wohnung verschwunden zu sein.Zitatwie könnte man Vermieter (B) dazu bringen, einen Energieausweis vorzulegen? Gibt es eventuell Feststellungsklagen? :
ZitatVermieter (B) bestätigt die Kündigung wegen arglistiger Täuschung.... steht nun Schadensersatz für Mieter (A) zu und wie könnte man Vermieter (B) dazu bringen, einen Energieausweis vorzulegen? :
Der VM hat den Erhalt der Kündigung bestätigt, nicht mehr und nicht weniger.
Ob ein Richter in Deinem Fall eine arglistige Täuschung sehen würde, bezweifle ich. Du hattest die Möglichkeit vor Unterschrift des MVs zu prüfen.
Ein Energieausweis ist notwendig bei Vermietung und bei Verkauf.
Ist der Mieter bereits eingezogen hat er keinen Anspruch mehr, einen Energieausweis vorgelegt zu bekommen.
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ZitatOb ein Richter in Deinem Fall eine arglistige Täuschung sehen würde, bezweifle ich. Du hattest die Möglichkeit vor Unterschrift des MVs zu prüfen. :
Das ist eine eigenartige Auslegung des beschriebenen Sachverhaltes!
Wenn der VM Zusagen über die Eigenschaften der Wohnung macht dann hat er diese auch einzuhalten. Insbesondere dann wenn der Mieter betont wie wichtig dies für ihn ist und der nur mieten würde wenn dieses Eigenschaft erfüllt ist. Macht der VM hier falsche Angaben so kann dem Mieter durchaus auch Schadensersatz zustehen.
Die Begründung der Mieter hätte die Zusagen den VM vor Vertragsabschluss in einzelnen überprüfen müssen finde ich absurd. Die Vertragspartner muss auf die gegenseitigen Zusagen vertrauen können.
ZitatDie Begründung der Mieter hätte die Zusagen den VM vor Vertragsabschluss in einzelnen überprüfen müssen finde ich absurd. :
Richtig, muss er nicht.
Zum Glück hat so eine Aussage auch keiner hier getroffen.
ZitatVermieter (B) bestätigt die Kündigung wegen arglistiger Täuschung. :
Das bezweifele ich sehr stark.
Bitte mal den Wortlaut der Bestätigung hier posten.
Zitatsteht nun Schadensersatz für Mieter (A) zu :
Dazu müsste man erst mal den Wortlaut der schriftlichen Vereinbarungen kennen.
Dann müsste man schauen welche Beweise der Mieter für die arglistige Täuschung hätte - derzeit wohl 0,0 was keie gute Ausgangslage ist ...
Zitatwie könnte man Vermieter (B) dazu bringen, einen Energieausweis vorzulegen? :
Gar nicht - er will nicht und einen Anspruch hat man nicht mehr.
ZitatGibt es eventuell Feststellungsklagen? :
So was gibt es, helfen hier aber nicht.
Wo? Im Mietvertrag?Zitatund die Heizung gegen eine völlig andere Heizungsart getauscht wurde, dies alles wird schriftlich festgehalten, :
Welcher Schaden ist A entstanden?Zitatsteht nun Schadensersatz für Mieter (A) zu :
Falls der E-Ausweis auch schon 15 Jahre alt ist...
-- Editiert von Anami am 29.07.2021 14:50
Hallo zu den einzelnen Rückfragen.
Der Vermieter hat bei Vertragsabschluss einen Energieausweis vorgelegt, der bereits mehr als zehn Jahre nicht mehr gültig war und eine Gas-Heizung ausgewiesen hat.
Der Mieter hat sich mehrmalig versichern lassen, das, dass Objekt im Zuge der Sanierung auf „Fernwärme" umgestellt wurde, schriftlich liegt u.a. vor, das der Mieter „keinen Mietvertrag schließen möchte, bei Gas-Heizung", der Vermieter bestätigt mehrmalig „Das Objekt wird jetzt mit Fernwärme, kein Gas beheizt", das Wort „kein Gas" ist auch im Schriftstück enthalten, im Mietvertrag wird ebenfalls „Energieträger Fernwärme" genannt.
Bei einem anderen Objekt, redet der Vermieter sich nun heraus, das eine Gas-Zentralheizung ohne Boiler, ja „Fernwärme" wäre, das stimmt aber nicht, Fernwärme wird in einem fossilen Kraftwerk aus Holz und eventuell Gas angefeuert und kommt als „Heißer-dampf" in die Wohnung. Die Gas-Zentralheizung ist quasi im Keller, es wird direkt Gas gelagert und dann verbrannt.
Die Aufforderung, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, verweigert der Vermieter, alle seine Angebote werden ohne Energieausweis mit der Heizungsart „Fernwärme" beworben.
Natürlich liegt nun ein Schaden vor, immerhin muss der Mieter ja eine neue Wohnung suchen, da er absolut keine Gas-Heizung möchte (aus unterschiedlichen Gründen!). Immerhin scheint diese auch extrem schlecht gewartet, es riecht oft „Gas-ähnlich" im Treppenhaus, der Vermieter reagiert aber nicht darauf. Der Mieter konnte dies nicht überprüfen, weil kein Boiler, etc.. vorhanden ist, der Heizungsraum ist verschlossen und nicht einsehbar. Eine andere Überprüfung als die Bestätigung hätte nicht erfolgen können, im Mietvertrag ist ja Fernwärme festgehalten.
Nö. Weder in € noch sonstwas.ZitatNatürlich liegt nun ein Schaden vor, :
Nö. Zumindest ist das noch kein Schaden, denn die Suche liegt in der Zukunft. Wann wurde denn der jetzige MV mit dem jetzt vorhandenen E-Ausweis und den Energieträger-Hinweisen abgeschlossen?Zitatimmerhin muss der Mieter ja eine neue Wohnung suchen, :
Das ist für dein Problem irrelevant. Es geht hier um deine Wohnung und deinen Mietvertrag. ODER werden mehrere Häuser von einer Station in diesem Objekt beheizt--- dann ist Fernwärme korrekt.ZitatBei einem anderen Objekt, :
Oder geht es nur um einen neuen E-Ausweis? So war deine Fragestellung beim letzten Mal. Leider hattest du Rückfragen nicht beantwortet.
Das ist jetzt das *Kündigungs-Kriterium*? Das ist nun mal gar nichts. Bei Energieträger Öl, wobei der Öltank sich außerhalb des Gebäudes befindet und zB 2 Häuser versorgt, ist es auch *Fernwärme* . Auch da kann es im Haus mal gas-ähnlich riechen, wenn sich Brenner/Boiler etc. im Keller des Objektes befinden. Ein Mangel an der Mietsache lässt sich nicht durch *Riechen* finden.Zitates riecht oft „Gas-ähnlich" im Treppenhaus, :
Man kann hier lesen, dass der Geruch/Gestank offenbar aus einer Wohnung kommen soll.
https://www.123recht.de/Forum-__f588968.html
Ist das denn inzwischen geklärt, damit ausgeschlossen werden kann, dass der Geruch aus einer Mieterwohnung kommt---und eben nicht aus einer versteckten Gas-Zentralheizung?
Damit hätte der Mieter seinen Schaden selbst verursacht.ZitatMieter (A) kündigt wegen arglistiger Täuschung :
WAS hat A gefragt und WAS hat der Energieversorger geantwortet?Zitat(A) schreibt nun die entsprechenden Energieanbieter an und findet heraus, das die schriftliche Bestätigung nur falsch sein kann, :
ZitatODER werden mehrere Häuser von einer Station in diesem Objekt beheizt--- dann ist Fernwärme korrekt. :
Das ist falsch, Fernwärme wird ausschließlich außerhalb produziert. Das anliefern, lagern und verbrennen von Gas ist eine Gas-Zentralheizung und keine Fernwärme, bei Fernwärme wird nichts gelagert (weder Öl noch Gas im Haus!)
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernw%C3%A4rme#%C3%9Cbergabe_an_Verbraucher
ZitatDas anliefern, lagern und verbrennen von Gas ist eine Gas-Zentralheizung :
In wie vielen Fällen wird Gas angeliefert und gelagert? Flüssiggas ist glaube ich nach Strom die teuerste Art zu heizen.
Zitataus Holz und eventuell Gas angefeuert und kommt als „Heißer-dampf" in die Wohnung. :
Wie wäre es, wenn du dich mal mit der Materie befasst!?
-- Editiert von charlyt4 am 30.07.2021 14:03
Nö.ZitatDas ist falsch, Fernwärme wird ausschließlich außerhalb produziert. :
Ja. Schrieb ich schon.Zitatbei Fernwärme wird nichts gelagert (weder Öl noch Gas im Haus!) :
Genauer? Dieser Öltank befindet sich unterirdisch ca. 50 m entfernt von Haus1 und ca. 35 m von Haus2. Demzufolge haben beide Häuser Fernwärme-Anschluss mit E-Träger/Brennstoff Öl und beide im Keller einen verschlossenen Raum, wo sich geheimnisvolles abspielt....manchmal riechts sogar.ZitatBei Energieträger Öl, wobei der Öltank sich außerhalb des Gebäudes befindet und zB 2 Häuser versorgt, ist es auch *Fernwärme* :
Ein Freund auf dem Lande hat einen Erdtank für sein Heiz-Gas. Der Tank ist ca 25 m vom Hausanschlussraum entfernt, wo seine Therme steht. Dem ist es egal, wie das heißt, aber der hat Fernwärme-Anschluss mit E-Träger/Brennstoff Gas, flüssig.
Ganz früher hat der in seinem Hauskeller Kohlebriketts gelagert. Das war ätzend umständlich und keine Fernwärme.
Vielleicht hast du deinen Vermieter falsch verstanden, aber er hat Recht.Zitatdas eine Gas-Zentralheizung ohne Boiler, ja „Fernwärme" wäre, :
Fällt es dir schwer, Fragen zu beantworten? Ich hatte noch 5.
ZitatBei Energieträger Öl, wobei der Öltank sich außerhalb des Gebäudes befindet und zB 2 Häuser versorgt, ist es auch *Fernwärme* :
ZitatDer Tank ist ca 25 m vom Hausanschlussraum entfernt, wo seine Therme steht. Dem ist es egal, wie das heißt, aber der hat Fernwärme-Anschluss :
Und auf welchen Planeten sollte das zutreffen?
ZitatUnd auf welchen Planeten sollte das zutreffen? :
Auf einem fernen, wo es warm ist....
ZitatAuf einem fernen, wo es warm ist.... :
Richtig, die Sonne ist ja auch " Fernwärme ".
-- Editiert von charlyt4 am 30.07.2021 17:05
Auf unserem Planeten, wo derzeit nur 24°C sind, für unser MFH, in dem wir Mieter sind und wärmetechnisch bestens versorgt werden, gibt es den besagten Öltank, weit weg.
Jährlich erhalten wir von *b****ta-metrona* die BK-Abrechnung, auch Heizkostenabrechnung.
Dort wird Fernwärme mit x kWh mit Brennstoff Y und Kosten Z lt. Rechnung und Summe p.a. und dann anteilig für unsere WE ausgewiesen.
Auch noch x kWh Fernwärme p.a. für separate WWb.
Wie das Aggregat/die Station im Keller-Heizraum des Hauses heißt und aussieht, weiß ich nicht. Soweit beuge ich mich nicht vor.
Wie ist das bei dir? Unser Planet heißt Erde. Unser Haus wird seit ca 10 Jahren so versorgt.
Aber erkläre doch lieber der TE, wie es bei ihr ist, denn SIE hat doch den Schaden, statt nur *Materienbefassung* zu empfehlen...
ZitatSoweit beuge ich mich nicht vor. :
Doch, genau das machst du. Und zwar in unzähligen Post`s.
ZitatJährlich erhalten wir von *b****ta-metrona* die BK-Abrechnung, :
ZitatWie das Aggregat/die Station im Keller-Heizraum des Hauses heißt und aussieht, weiß ich nicht. :
Das heisst, du hast eigentlich keine Ahnung und sagts dem TE aber:
ZitatVielleicht hast du deinen Vermieter falsch verstanden, aber er hat Recht. :
Zitatin dem wir Mieter sind und wärmetechnisch bestens versorgt werden, gibt es den besagten Öltank, weit weg. :
Und?
" Fernwärme " !!!
Ist der Öltank fern ??
Liefert der Öltank Wärme ??
Nein, der liefert nur Brennstoff. Die Wärme wird in dem dir unbekannten Raum erzeugt.
@charlyt4
Zwecks Abkürzung: Vielleicht bist du so nett und erklärst der Fragestellerin, wie sie zu Schadensersatz kommt und/oder was sie bezieht, was ihr Wärme bringt und gas-ähnlich riecht---Danke.
und ich frag inzwischen meinen Vermieter, warum wir Fernwärme-Versorgung haben.
ZitatHallo zu den einzelnen Rückfragen. :
Wäre schön wenn man denn auch alle entsprechend beantwortet hätte ...
ZitatLeider hattest du Rückfragen nicht beantwortet. :
Eventuell weil es dann nicht mehr mit den angestrebten Wunschantworten klappt?
ZitatDas ist falsch, Fernwärme wird ausschließlich außerhalb produziert. Das anliefern, lagern und verbrennen von Gas ist eine Gas-Zentralheizung und keine Fernwärme, bei Fernwärme wird nichts gelagert (weder Öl noch Gas im Haus!) :
Das ist schlicht falsch.
ZitatDas ist schlicht falsch. :
Stimmt! https://www.heizsparer.de/heizung/heizungssysteme/fernwaerme/fernwaerme-grundlagen
"Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit thermischer Energie, also Warmwasser und Heizwärme. Geliefert wird diese Energie direkt von den Versorgern über in der Erde verlegte und isolierte Rohrleitungen an die angeschlossenen Wohngebäude. Dort kommt die Fernwärme gebrauchsfertig an und kann sofort genutzt werden."
Verbrenne ich also im Heizungskeller "Gas" habe ich eine Gas-Zentralheizung, aber keine Fernwärme.
https://www.heizungsfinder.de/gasheizung/bestandteile/warmwasserspeicher
Gas wird im Haus verbrannt und in die Wohnungen ohne Therme gebracht, das ist keine Fernwärme.
Zitat"Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit thermischer Energie, also Warmwasser und Heizwärme. Geliefert wird diese Energie direkt von den Versorgern über in der Erde verlegte und isolierte Rohrleitungen an die angeschlossenen Wohngebäude. Dort kommt die Fernwärme gebrauchsfertig an und kann sofort genutzt werden." :
Auch das ist schlicht falsch.
ZitatGas wird im Haus verbrannt und in die Wohnungen ohne Therme gebracht, das ist keine Fernwärme. :
Irgendwo findet sich denknotwendigerweise die Erzeugungseinheit der Fernwärme, wenn das in dem von Dir bewohnten Haus der Fall ist, ist es dennoch Fernwärme.
Auf die anderen absurden Fehler die sich nur in dem einen Satz befinden gehe ich jetzt mal nicht ein.
Wieso hat Mieter A zusammen mit dem Mietvertrag keinen Fernwärmelieferungsvertrag mit einem entsprechenden Fernwärmlieferanten abgeschlossen ? Fernwärme wird doch in de rRegel nicht vom Vermiter geliefert.
Gab es eine Heizkostenabrechnung über Fernwärme ?
Zitat:Der Mieter hat sich mehrmalig versichern lassen, das, dass Objekt im Zuge der Sanierung auf „Fernwärme" umgestellt wurde, schriftlich liegt u.a. vor, das der Mieter „keinen Mietvertrag schließen möchte, bei Gas-Heizung", der Vermieter bestätigt mehrmalig „Das Objekt wird jetzt mit Fernwärme, kein Gas beheizt", das Wort „kein Gas" ist auch im Schriftstück enthalten, im Mietvertrag wird ebenfalls „Energieträger Fernwärme" genannt.
Wie lauten diese beiden Erklärungen vollständig wörtlich ?
Danke für den Hinweis. Im Anhang zu unserem Mietvertrag findet sich solche Vereinbarung. Allerdings hat unser Vermieter den FW-Liefer-Vertrag selbst mit dem Ölfritzen abgeschlossen...und wir als Mieter erklärten uns einverstanden und zur Kostentragung ...bla...verpflichtet.ZitatWieso hat Mieter A zusammen mit dem Mietvertrag keinen Fernwärmelieferungsvertrag mit einem entsprechenden Fernwärmlieferanten abgeschlossen ? :
Spart Wege und Schriftverkehr und klappt fernwärmetechnisch gut. d.h. ich lass unseren Vermieter in Ruh`
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Deine Schlussfolgerung ist falsch.ZitatVerbrenne ich also im Heizungskeller "Gas" habe ich eine Gas-Zentralheizung, aber keine Fernwärme. :
Deine Schlussfolgerung ist falsch.ZitatGas wird im Haus verbrannt und in die Wohnungen ohne Therme gebracht, das ist keine Fernwärme. :
Du suchst irgendwas ***, um aus der Wohnung rauszukommen und auch noch einen Schaden geltend zu machen.
Bisher mit untauglichen Mitteln.
ZitatIrgendwo findet sich denknotwendigerweise die Erzeugungseinheit der Fernwärme, wenn das in dem von Dir bewohnten Haus der Fall ist, ist es dennoch Fernwärme. :
Das ist einfach Unsinn.
ZitatDeine Schlussfolgerung ist falsch. :
ZitatDeine Schlussfolgerung ist falsch. :
Nein, was falsch ist sind deine Aussagen.
Dann befreie das Forum doch bitte von falschen Aussagen durch Richtigstellung und hilf endlich der TE, dass sie ihren Schaden geltend machen kann.Zitatwas falsch ist sind deine Aussagen. :
Mit Satzfetzen aus irgendwelchen Heimwerkerseiten im Netz wird sie das nicht schaffen.
Ich lerne gern dazu, aber nicht durch bloßes Brockenwerfen und *setzen, falsch*.
.
Der TE brauch ich nichts erklären, sie weiss was Fernwärme ist.
ZitatAllerdings hat unser Vermieter den FW-Liefer-Vertrag selbst mit dem Ölfritzen abgeschlossen :
Das kann alles sein, aber bestimmt kein Wärmeliefervertrag.
Eine der Definitionen des BGH von Fernwärme ist:
Zitat:Wird aus einer nicht im Eigentum des Gebäudeeigentümers stehenden Heizungsanlage von einem Dritten nach unternehmenswirtschaftlichen Gesichtspunkten eigenständig Wärme produziert und an andere geliefert, so handelt es sich um Fernwärme
ZitatDu hattest die Möglichkeit vor Unterschrift des MVs zu prüfen. :
Wäre vergleichbar mit der Selbstauskunft. Der Mieter kann das geschriebene Wort nicht bestreiten. Hätte der VM nur auf mündliche Erklärungen vertraut - und es geht schief- ,wäre ihm auch der Vorwurf zu machen, er hätte sich ja erkundigen können bevor er einen MV abschließt.
Der Handschlag wie beim Rosshandel ist längst vorbei.
Zitatas ist eine eigenartige Auslegung des beschriebenen Sachverhaltes! :
Wenn der VM Zusagen über die Eigenschaften der Wohnung macht dann hat er diese auch einzuhalten. Insbesondere dann wenn der Mieter betont wie wichtig dies für ihn ist und der nur mieten würde wenn dieses Eigenschaft erfüllt ist. Macht der VM hier falsche Angaben so kann dem Mieter durchaus auch Schadensersatz zustehen.
Dort steht: Der Vermieter hat mit einem Wärmelieferanten einen Vertrag über die Lieferung der für die ordnungsgemäße Beheizung und WWversorgung erforderlichen Energie abgeschlossen. Die Mieträume werden durch eine eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme mittels einer zentralen Heizungsanlage versorgt. Der Mieter trägt die dem Vermieter entstehenden Kosten...anteilig nach den Bestimmungen dieses Mietvertrages.Zitataber bestimmt kein Wärmeliefervertrag. :
...Einsicht in Vertrag ist ermöglicht.
Der Mieter erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden und erklärt ferner, dass er...die Kosten trägt. Ort, Datum,Unterschrift Mieter und Vermieter.
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Nun werden wir seit Jahr und Tag lt. BK-Abrechnung mit Fernwärme versorgt, tragen die vereinbarten Kosten.
Dass Öl nicht warm angeliefert und in den Tank gefüllt wird, ist mir bekannt. Bei Gas dürfte es nicht anders sein.
Da es aber nicht um unsere ZentralFernwärme geht, müsste die TE nur noch wissen, wie sie ihren MV loskriegt und ihren Schaden ersetzt bekommt......dann hätten wir das ?
Es gibt also noch andere?ZitatEine der Definitionen des BGH von Fernwärme ist: :
Der BGH ist kein Gesetzgeber. Hab schnell gesucht, sonst wäre ich tats. nie darauf gekommen: https://www.agfw.de/energiewirtschaft-recht-politik/recht/avbfernwaermev/waerme-contracting-im-mietwohnungssektor/2-die-rechtliche-einordnung-des-waermelieferungsvertrages/
dort u.a.: Der Gesetzgeber hat den Begriff "Fernwärme" nicht definiert.und Die Beurteilung des Rechtscharakters von Wärmelieferungs-Verträgen ist nicht selbstverständlich, da das BGB keinen "Wärmelieferungs-Vertrag" kennt. und Ergebnis:
Fernwärme ist Wärme beliebiger Herkunft, die mit Hilfe eines Trägermediums (meistens Heizwasser oder Dampf) gewerblich aufgrund eines Vertrages gegen Entgelt geliefert wird und mit deren Lieferung keine eigenen mietrechtlichen Nebenverpflichtungen erfüllt werden.
Hoffentlich muss die TE nicht bis zum BGH oder bis es im BGB zu finden ist.
ZitatEine der Definitionen des BGH von Fernwärme ist: :
Diese ist aber leider veraltet, denn die berücksichtigt nicht die aktuellen Entwicklungen.
Aber auch in dem Urteil findet sich, das "wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn der Versorger/Energiedienstleister vor Beginn der Versorgung die Wärmeproduktionsanlage auf eigene Kosten erstellt und/oder ein für die Wärmeversorgung erforderliches Leitungsnetz aufzubauen hat"
Hat der Vermieter das richtig gemacht, dürfte Fernwärme vorliegen.
Was natürlich nicht geht, die (vorhandene) Heizungsanlage des Hauses für ein paar EUR zu verkaufen / zu verpachten um dann "Fernwärme" zu verkaufen.
ZitatNun werden wir seit Jahr und Tag lt. BK-Abrechnung mit Fernwärme versorgt, tragen die vereinbarten Kosten. :
Dass Öl nicht warm angeliefert und in den Tank gefüllt wird, ist mir bekannt.
Gut, dann dürfte dir auch klar sein, dass hier kein Fernwärmeliefervertrag vorliegt.
ZitatDer BGH ist kein Gesetzgeber. :
Und die Aufgabe des BGH ist ..?
ZitatHab schnell gesucht, sonst wäre ich tats. nie darauf gekommen: :
Auf was wärst du nicht gekommen?
Zitathttps://www.agfw.de :
Was erwartest du von einem Verband der Betreiber von Heizkraftwerke und Fernwärmenetze in Deutschland vertritt!?
Dort wird nur auf Urteile und Kommentare aus den 70er und 80er Jahren hingewiesen.
Zitat:liegt nach Auffassung des BGH (BGH in NJW 1979, - In seiner Entscheidung vom 9.4.1986 (NJW 1986) - (BGH in NJW 1979, S. 1304, 1305) behandelt wird. - Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1979, S. 1304, 1305).
Aktuelle Rechtsprechung fehlt völlig.
ZitatDiese ist aber leider veraltet, denn die berücksichtigt nicht die aktuellen Entwicklungen. :
Nö, ganz im Gegenteil.
LG Landshut, Endurteil v. 28.07.2017
Zitat:Die Beklagte weist zu Recht auf das Urteil des BGH vom 21.12.2011, Az.: VIII ZR 262/09, hin. Dort wiederholt der BGH seine gesetzliche Definition der Fernwärme:
ZitatHat der Vermieter das richtig gemacht, dürfte Fernwärme vorliegen. :
Und wie sollte er das machen?
ZitatWie das Aggregat/die Station im Keller-Heizraum des Hauses heißt und aussieht, weiß ich nicht. Soweit beuge ich mich nicht vor. :
Heißt schlicht und einfach "Heizkessel".
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