Heizungsausfall - Wartung, oder Notdienst

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Arndmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsausfall - Wartung, oder Notdienst

Vor 3 Wochen hatten wir einen Ausfall der Heizung bei -15 Grad den wir am Sonntagmorgen dem zuständigen Hausmeister gemeldet haben. Dieser fand sich am Sonntagabend bei uns ein um festzustellen, dass er das Problem nicht beheben könne.

Am Montagmorgen ergab ein Telefonat mit dem Vermieter, dass der „Notdienst" verständigt sei. Dieser stellte den Defekt diverser Teile fest. Diese wurden bestellt und schließlich am Mittwochabend verbaut; die Heizung somit wieder zum Laufen gebracht.
Heute schickt der Vermieter eine Rechnung über "Wartungsarbeiten" welche wir übernehmen sollen. Der Heizungsbauer hat seine Rechnung entsprechend deklariert.

Macht es Sinn sich zu wehren?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Arndmann):
Der Heizungsbauer hat seine Rechnung entsprechend deklariert.

Es kommt auf die verbauten "Teile" an.
Ohne zu wissen, was in der Rechnung steht, wird keiner eine vernünftige Antwort bringen können.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Arndmann):
Heute schickt der Vermieter eine Rechnung über "Wartungsarbeiten" welche wir übernehmen sollen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Eine Kleinreparaturenklausel wird hier nicht ziehen, von Verschulden des Mieters lese ich auch nichts und echte Wartungsarbeiten finden sich normalerweise am Ende des Abrechnungsjahres in der Nebenkostenabrechnung.

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#3
 Von 
Arndmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1 Gaswartung inkl. Immisionsmessung, 1 Zündelektrodenblock, 1 Iosinationsüberwachung. Kein Wort von Notdienst o.ä..

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Arndmann):
1 Gaswartung inkl. Immisionsmessung, 1 Zündelektrodenblock, 1 Iosinationsüberwachung. Kein Wort von Notdienst o.ä..

Gut das sind übliches Wartungsarbeiten.
Notdienst muss nicht immer berechnet werden. wenn man ein guter Kunde beim Handwerker ist.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4478x hilfreich)

Es ist durchaus möglich, Reparaturarbeiten mit Wartungsarbeiten zu verbinden. Letztere können, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde, auf die Nebenkosten umgelegt werden. Aber das geschieht normalerweise in der jährlichen Nebenkostenabrechnung und muss natürlich mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet werden (§ 556 (3) BGB ). Zwischenabrechnungen sind eher nicht üblich.

Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart und findet sich ein Posten Wartungsarbeiten Heizung in einer der letzten Nebenkostenabrechnungen? Wenn ja passt der aktuelle Betrag zu dem bisher üblichen?

Hintergrund der letzten Fragen: Mir scheint, dass du vermutest, dass Reparaturarbeiten fälschlich als Wartungsarbeiten deklariert wurden. Das ist aus der Ferne aber nur schwer zu beurteilen. Du kannst aber versuchen, die Rechnung auf Plausibilität zu überprüfen. Und meiner Meinung nach wird man auch verlangen können, dass sie in der normalen Nebenkostenabrechnung auftaucht. Mal eben zwischendurch einen Teil der Nebenkosten extra zu fordern, ist nicht okay.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Wie viele Wohnungen sind denn in dem Haus ? Oder ist das eine Gasentagenheizung?
Wartunsarbeiten erscheinen normalerweise in der Nebenkostenabrechnung - nur ausnahmsweise extra, als erzieherische Massnahme.

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#7
 Von 
Arndmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Wie viele Wohnungen sind denn in dem Haus ? Oder ist das eine Gasentagenheizung?
Wartunsarbeiten erscheinen normalerweise in der Nebenkostenabrechnung - nur ausnahmsweise extra, als erzieherische Massnahme.


Es ist ein RMH. Meiner Meinung nach ist es ein Defekt der Anlage der zwingend sofort behoben werden musste. Wir hatten bei einer Außentemperatur von -15 Grad, 4 Tage lang kein warmes Wasser und keine Heizung. Ich habe Heizlüfter besorgt und keine Mietminderung angestrengt. Das ich die Reparatur bezahlen soll finde ich nicht rechtens.

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#8
 Von 
Arndmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Arndmann):
Heute schickt der Vermieter eine Rechnung über "Wartungsarbeiten" welche wir übernehmen sollen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage?

Eine Kleinreparaturenklausel wird hier nicht ziehen, von Verschulden des Mieters lese ich auch nichts und echte Wartungsarbeiten finden sich normalerweise am Ende des Abrechnungsjahres in der Nebenkostenabrechnung.


Wartungsarbeiten sind gemäß Mietvertrag auf den Mieter umzulegen. Das waren aber keine Wartungsarbeiten, das war ein Notfall. -15 Grad Außentemperatur, kein warmes Wasser. 4 Tage lang.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Arndmann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Es ist durchaus möglich, Reparaturarbeiten mit Wartungsarbeiten zu verbinden. Letztere können, sofern das im Mietvertrag vereinbart wurde, auf die Nebenkosten umgelegt werden. Aber das geschieht normalerweise in der jährlichen Nebenkostenabrechnung und muss natürlich mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet werden (§ 556 (3) BGB ). Zwischenabrechnungen sind eher nicht üblich.

Was wurde denn im Mietvertrag vereinbart und findet sich ein Posten Wartungsarbeiten Heizung in einer der letzten Nebenkostenabrechnungen? Wenn ja passt der aktuelle Betrag zu dem bisher üblichen?

Hintergrund der letzten Fragen: Mir scheint, dass du vermutest, dass Reparaturarbeiten fälschlich als Wartungsarbeiten deklariert wurden. Das ist aus der Ferne aber nur schwer zu beurteilen. Du kannst aber versuchen, die Rechnung auf Plausibilität zu überprüfen. Und meiner Meinung nach wird man auch verlangen können, dass sie in der normalen Nebenkostenabrechnung auftaucht. Mal eben zwischendurch einen Teil der Nebenkosten extra zu fordern, ist nicht okay.


Wartungsarbeiten sind gemäß Mietvertrag auf den Mieter umzulegen. Das waren aber keine Wartungsarbeiten, das war ein Notfall. -15 Grad Außentemperatur, kein warmes Wasser. 4 Tage lang. Ich habe Heizlüfter besorgt und keine Mietminderung angestrengt. Das ich die Reparatur bezahlen soll ist hoffentlich nicht rechtens.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Arndmann):
Das ich die Reparatur bezahlen soll ist hoffentlich nicht rechtens.

Es liest sich nicht nach Reparatur an, sondern vermutlich eine vergessene Wartung, welche durch den Installateur nachgeholt wurde.
Das einzige Material was erwähnt wird, ist vergleichbar beim Auto mit den Zündkerzen. Beim bekannten Fabrikat mit B ist das in der Wartungsanleitung mit einem vorsorglichen 2 jährlichen Tausch, viele Installateuren tauschen die nicht, weil sie die als unnötige Kosten ansehen. Um jetzt eine Differenzierung Reparatur / Wartung machen zu können, muss man den Inhalt der Wartung vom letzten Jahr kennen, bzw. die Rechnung einsehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Arndmann):


Wartungsarbeiten sind gemäß Mietvertrag auf den Mieter umzulegen. Das waren aber keine Wartungsarbeiten, das war ein Notfall. -15 Grad Außentemperatur, kein warmes Wasser. 4 Tage lang. Ich habe Heizlüfter besorgt und keine Mietminderung angestrengt. Das ich die Reparatur bezahlen soll ist hoffentlich nicht rechtens.


Ich versuch das mal aufzudröseln.

Sind Sie Heizungsbauer? Haben SIe Ahnung vom Metier? Nö ..., sonst hätten auch SIe gesehen, dass die in Rechnung gestellten Arbeiten lediglich die Arbeiten beinhalten, welche bei der Wartung anfallen.

Ich gehe davon aus, dass der Heizungsmann zwei Rechnungen geschrieben hat (wird bei uns auch so gemacht), einmal die Rechnung für die reine Reparaturarbeit und dann die der Wartung.

Richtig ist - wie cauchy anmerkte - dass die Wartung der Heizung jährlich abgerechnet wird. Und da ist sie ja auch schon, die Rechnung. Mehr kann der VM bezgl. der Heizung (Etagenheizung?) nicht umlegen, den Schornsteinfeger wird er - wie es sich gehört - in die NK-Abrechnung setzen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Sofern der Ausfall durch eine nicht erfolgte Wartung verursacht wurde, wäre man sogar für die geamten Kosten ersatzpflichtig und nicht nur für die nachgeholten Wartungsarbeiten.


Je nachdem was zur Umlage von Nebenkosten und Nebenkostenvorrauszahlungen vereinbart ist, wäre die Rechnung nicht mitten im Jahr zu zahlen, sondern erst in der jährlichen Nebenkostenabrechnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sofern der Ausfall durch eine nicht erfolgte Wartung verursacht wurde, wäre man sogar für die geamten Kosten ersatzpflichtig und nicht nur für die nachgeholten Wartungsarbeiten.

Warum das? Soweit ich weiß kann per AGB-Klausel der Mieter nicht zur Durchführung oder Beauftragung von Wartungsarbeiten verpflichtet werden. Diese Pflicht bleibt immer beim Vermieter. Wenn dieser eine Wartung vergessen hat, ist das sein Problem.

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