Heizungsausfall bei Dauerfrost

18. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
straumuc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsausfall bei Dauerfrost

Mal angenommen, in einer Wohnung ist seit 2 Wochen die Heizung kaputt. Tagsüber werden maximal Temperaturen von 16 Grad bzw. in einem Zimmer nur 14 Grad erreicht. Der Vermieter hat Heizlüfter zur Verfügung gestellt, mit denen aber auch nur 19 Grad bzw. in einem Zimmer 16 Grad erreicht werden. Teilweise bereits Schimmel in zwei Räumen, die von einem Handwerker entfernt wurden.

Die Heizung kann erst repariert werden, wenn das benötigte Ersatzteil da ist (Lieferdatum unbekannt). Der Vermieter hat Heizlüfter zur Verfügung gestellt sowie Mietminderung und Stromkostenpauschale zugesagt.

Wie lange muss ein Mieter diesen Zustand hinnehmen (im Winter, seit 1 Woche Dauerfrost draußen, es lebt ein Baby mit in der Wohnung)?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Bis das Ersatzteil da ist.

Der Vermieter reagiert vorbildlich, 19 Grad sind ausreichend, ich sehe nicht, was der Mieter hier an zusätzlicher Forderung berechtigt stellen will.

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#2
 Von 
straumuc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der Vermieter reagiert vorbildlich, 19 Grad sind ausreichend, ich sehe nicht, was der Mieter hier an zusätzlicher Forderung berechtigt stellen will.


Man hat eine Wohnung mit Zentralheizung gemietet und nicht mit Heizungslüftern (durch die die Wohnung *nicht* in allen Zimmern auf 19 Grad kommt). Daher die Frage, wie lange dieser Zustand hingenommen werden muss... Mietminderung & Co. gut und schön, aber kann/darf das über einen längeren Zeitraum sein?

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Es bleibt bei der Antwort.

Es scheint keinerlei Verschulden des Vermieters vorzuliegen. Da er alle Mehrkosten übernimmt und auch noch die Miete gemindert wird, wird er ja irgendwann selbst ein Interesse daran haben, die Heizung wieder in Funktion zu bekommen.

Nur sind sowohl Heizungen als auch deren Ersatzteile derzeit halt Mangelware.

Was stellt der Mieter sich denn vor? Eine funktionierende Heizung lässt sich nicht herbeizaubern und für eine alternative Unterbringung sind die Einschränkungen viel zu gering.
Man könnte also allenfalls darüber diskutieren, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von dealsmuc):
Mietminderung & Co. gut und schön, aber kann/darf das über einen längeren Zeitraum sein?
Ja, das kann passieren, nämlich wenn das Ersatzteil nicht kurzfristig beschaffbar ist.
Zitat (von dealsmuc):
Teilweise bereits Schimmel in zwei Räumen, die von einem Handwerker entfernt wurden.
Schlecht vorstellbar, wenn vorher (vor 2 Wochen) noch keinerlei Schimmelpilz irgendwo erkennbar war.

Zitat (von dealsmuc):
Man hat eine Wohnung mit Zentralheizung gemietet
Ja, schon klar. Aber das heißt nicht, dass niemals etwas kaputt gehen darf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von dealsmuc):
Wie lange muss ein Mieter diesen Zustand hinnehmen

Gar nicht, er kann jederzeit weitere Heizungen auf eigene Kosten zukaufen oder ausziehen.



Zitat (von dealsmuc):
aber kann/darf das über einen längeren Zeitraum sein?

Wenn den Vermieter kein Verschulden trifft und die zeitnahe Abänderung des Problems an "Unmöglichkeit" scheitert, dann darf der Zeitraum durchaus sein " solange es dauert".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Der Vermieter reagiert vorbildlich, 19 Grad sind ausreichend, ich sehe nicht, was der Mieter hier an zusätzlicher Forderung berechtigt stellen will.


Nö. Die Rechtssprechung hat sich nicht geändert was das angeht. Nur weil öffentliche Gebäude nur noch bis 19 Grad geheizt werden trifft das nicht auf Mietwohnungen zu. Für Mietwohnungen wird ein unterschreiten der Temperatur von 20-22 Grad tagsüber sowie 17-18 Grad nachts als Mangel gewertet der zur Mietminderung berechtigt.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Für Mietwohnungen wird ein unterschreiten der Temperatur von 20-22 Grad tagsüber sowie 17-18 Grad nachts als Mangel gewertet der zur Mietminderung berechtigt.


Ja und? Die Miete wird doch gemindert und das wird vom Vermieter auch anstandslos akzeptiert.
Zum Leben in der Wohnung sind 19 Grad aber ausreichend, dem Vermieter kann schlicht nicht mehr abverlangt werden in dieser Situation.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Die Rechtssprechung hat sich nicht geändert was das angeht.

Logisch, aber künftig wird das wohl anders sein ...



Zitat (von Tehlak):
als Mangel gewertet der zur Mietminderung berechtigt.

Die gibt es ja nun schon ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von dealsmuc):
Der Vermieter hat Heizlüfter zur Verfügung gestellt sowie Mietminderung und Stromkostenpauschale zugesagt.


Da hätte ich eher vom Vermieter Baustromzähler anstatt einer Pauschale verlangt.
Immerhin sind das Heizkosten, über die der Vermieter gemäß Heizkostenvereinbarung abrechnen muss meiner Meinung nach (Gesamtkosten und anteilig umlegen, etc...).

Wie er das macht ist dann sein Problem und wenn er es falsch macht, wird es 15% billiger.

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