Hallo zusammen,
ist es korrekt, dass der Vermieter einen Heizungseinbau den Mietern drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich ankündigen muss?
Dies ist nicht erfolgt - ich habe daher diesen Einbau mit einer Freistellung der Renovierung bei meinem Auszug (in zwei Monaten) verknüpft
Ich habe im Jahre 1997 zuletzt renoviert, es wäre also mal wieder nötig.
Stehe ich hier rechtlich auf wackeligen Beinen oder ist es durchaus OK? Immerhin ist der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgekommen, hätte ich nur mit zweimonatiger Frist gekündigt hätte er mir wohl auch nicht den letzten Monat geschenkt.
Schöne Grüße
Guido
Heizungseinbau
Fragen zur Miete?
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Hallo Guido,
der Vermieter soll eine Modernisierung gem. § 554 Abs. 3 BGB
drei Monate vor Beginn anküdigen. Unterläßt er die Ankündigung, hat das einerseits Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Mieterhöhung; § 559 b Abs. 2 Satz 2 BGB
. Andererseits müssen Sie die Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
Durch Ihren Auszug in 2 Monaten kommt eine Mieterhöhung wegen Modernisierungen für Sie zeitlich nicht mehr in Betracht. Sie können also lediglich verhindern, dass Handwerker ohne eine Ankündigung Ihre WOhnung betreten, sofern dass überhaupt notwendig ist. Durch Ihre "Blockade" verschiebt sich aber schlimmstenfalls die Massnahme um eine Woche, die der Vermieter braucht, um seine Ankündigung als Instandhaltungsmassnahme nachzuholen. Hier gilt nur eine Ankündigungsfrist von einer Woche. Wenn die Ankündigung erfolgt, sind Sie auch zur Duldung verpflichtet.
Insgesamt erscheint mir Ihr Vorhaben also nicht erfolgversprechend. Vielleicht sollten Sie besser prüfen, ob die Schönheitsreparaturen-Klausel in Ihrem Vertrag wirksam vereinbart wurde. Mehr Info's finden Sie z.B. hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=10936
MfG Gruwo
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