Heizungskosten Reihenhaus

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)
Heizungskosten Reihenhaus

Hallo,

wie kann man die Heizungskosten für ein Reihenhaus berechnen?

Es gibt dort eine Gas-Heizungsanlage, die
- sowohl warmes Wasser fürs Badezimmer und die Küche
- als auch heißes Wasser für die Heizkörper bereitet.

Am besten getrennt für Heizung und Warmwasser oder auch gemeinsam anhand der drei Zähler (Gas, Wasser, Strom).

Nehmen wir an, dass die entsprechenden monatlchen Zahlungen in etwa so sind:

Gas 50 Euro
Wasser 30 Euro
Strom 80 Euro

Vielen Dank im Voraus.

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"Leo"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
wie kann man die Heizungskosten für ein Reihenhaus berechnen?


Für diese Berechnung ist zum einen eine Verordnung erlassen worden: www.heizkostenverordnung.de

Zum anderen gibt es etliche Unternehmen (techem, B****ta usw.), die sich damit auskennen. Ein Laie wird das mit Sicherheit nicht können. Vor allen Dingen nicht mit diesen Angaben im Eingangspost.

Oder ist deine Frage eher aus Langeweile gestellt?

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#2
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Warum sollen die Kosten getrennt berechnet werden? Wenn mann das ganze Reihenhaus gemietet hat, dann zahlt man einfach die gesamte Gasrechnung, und die gesamte Stromrechnung, und die gesamte Wasserrechnung.
Für die Aufteilung der Gaskosten in 'Kosten der Heizung' und 'Kosten der Warmwasserbereitung' muß man Meßeinrichtungen einbauen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
wie kann man die Heizungskosten für ein Reihenhaus berechnen?

Durch anbringen und ablesen der entsprechenden Verbrauchszähler für Heizwasser, Warmwasser und Heizstrom.



Ich nehme an, das mit Gas nicht gekocht wird?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Für diese Berechnung ist zum einen eine Verordnung erlassen worden: www.heizkostenverordnung.de


Danke

quote:
Ein Laie wird das mit Sicherheit nicht können. Vor allen Dingen nicht mit diesen Angaben im Eingangspost.

Schade. Genau das muss ich.

quote:
ist deine Frage eher aus Langeweile gestellt?

Weißt du was ein Kater aus Langeweile macht? :)

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"Leo"

-- Editiert Leo am 08.06.2013 23:17

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#5
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Warum sollen die Kosten getrennt berechnet werden?

Eine Behörde will dies wissen.

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"Leo"

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#6
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Durch anbringen und ablesen der entsprechenden Verbrauchszähler für Heizwasser, Warmwasser und Heizstrom.

D.h. es geht gar nicht ohne?

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"Leo"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ein Laie wird das mit Sicherheit nicht können. Vor allen Dingen nicht mit diesen Angaben im Eingangspost.

Mit den Angaben kann das auch ein Fachmann nicht berechnen, höchstens näherungsweise schätzen.



quote:
D.h. es geht gar nicht ohne?

Nein, denn um zu berechnen benötigt man ja auch die Einzelverbrauchswerte um diese von den Gesamtverbrauchswerten in Anzug zu bingen.



quote:
Eine Behörde will dies wissen.

Welche Behörde und mit welchen Worten genau hat sie das angefordert?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Mit den Angaben kann das auch ein Fachmann nicht berechnen, höchstens näherungsweise schätzen.


Kannst du bitte näherungsweise schätzen?


quote:
Welche Behörde und mit welchen Worten genau hat sie das angefordert?

Eine wirkliche Behörde, glaub mir. :)
Wörter:
- Miete
- Heizungskosten
- übrige Nebenkosten

-----------------
"Leo"

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ich schätze einen Gas-Verbrauch für die Warmwasserbereitung von 600 kWh pro Jahr und Bewohner und einen Warmwasserverbrauch von 9600 Litern pro Jahr und Bewohner.

Den Heizstrom schätze ich auf 1200 kWh pro Jahr.



Ich schätze aber auch, das eine Forumsschätzung für den Wohngeld/Hartz IV Antrag nicht reichen wird.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo Leo,

ich rate ins Blaue: geht es um ALG II?
Als Heizkosten gibst Du die 50 Euro für Gas an. Die 30 Euro für Wasser zählen zu den übrigen Nebenkosten. Dann musst Du ja angeben, ob mit dem Gas auch Warmwasser bereitet wird. Das Amt berechnet das dann schon alles, Du musst nicht selbst rausrechnen, wie viel von den Gaskosten für Heizung ist und was auf die Warmwasserbereitung entfällt. Zumal das eh übernommen wird. Das ist völlig ok, wenn Du als Heizkosten die Gaskosten angibst, obwohl davon ein Teil auf die Warmwasserbereitung entfällt.
Strom musst Du eh selbst zahlen und muss nicht angegeben werden.(zählt nicht zu den Nebenkosten)

Falls ich falsch geraten habe, sorry. Aber anders kann ich mir derzeit Deine Anfrage nicht erklären.

LG

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-- Editiert Yogi1 am 09.06.2013 18:00

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#11
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:

ich schätze ...


Danke, toll gemacht. :)

quote:

für den Wohngeld/Hartz IV Antrag nicht reichen wird.


Würdest du genau das auch deinen Mietern sagen?
Scheibar kennst du nur bei die Behörde, die mit Hartz IV zu tun hat. ;)



-----------------
"Leo"

-- Editiert Leo am 09.06.2013 18:07

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#12
 Von 
Leo
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Harry,

quote:
ich rate ins Blaue: geht es um ALG II?


Nein, ist aber auch egal.

quote:

Als Heizkosten gibst Du die 50 Euro für Gas an.
Die 30 Euro für Wasser zählen zu den übrigen Nebenkosten.
Dann musst Du ja angeben, ob mit dem Gas auch Warmwasser bereitet wird. Das Amt berechnet das dann schon alles, Du musst nicht selbst rausrechnen, wie viel von den Gaskosten für Heizung ist und was auf die Warmwasserbereitung entfällt...

Das ist völlig ok, wenn Du als Heizkosten die Gaskosten angibst, obwohl davon ein Teil auf die Warmwasserbereitung entfällt.

Strom musst Du eh selbst zahlen und muss nicht angegeben werden.(zählt nicht zu den Nebenkosten)



SUPER!
Alles klar!
Vielen Dank!!!

Gruß
Leo

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"Leo"

-- Editiert Leo am 09.06.2013 18:18

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