Heizungskosten mitbezahlen

5. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Berlinea
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungskosten mitbezahlen

Hallo!
eine Nachbarin aus unserem Dorf hat etliche Probleme mit Ihrem Vermieter. Hier eine Auflistung:

Ein Raum der Wohnung ist völlig schimmelig und nicht mehr bewohnbar
Ein Fenster der Parterrewohnung ist defekt und läßt sich nicht mehr schließen
Der Vermieter hat an Ihre Gasetagenheizung einen Heizkörper zum Beheizen seines Stalles angeschlossen. Die Rohre sind zwar isoliert, gehen aber über etliche Meter durch einen offenen Pferdestall (unter 0 Grad im Winter).
Ein weiteres im Pferdestall endendes Rohr wurde just an Ihre Heizung angeschlossen, ohne Isolierung. Vermutlich will er dort einen weiteren Heizkörper in Betrieb nehmen.
Es haben bisher keinerlei Ausgleichszahlungen für die entnommene Wärme stattgefunden, obwohl diese angekündigt waren.
Das Abgasrohr der Gastherme ist schlecht isoliert.
Der Wasserhahn in der Küche ist defekt.
Die Haustür (Außentür ohne Flur direkt in die Wohnung) ist undicht.
Wasserhähne im Bad und die Toilette sind ebenfalls undicht.
Die Wohnung liegt unter einer Scheune. Durch ein -und ausfahrende Traktoren kommt es in der Wohnung zu Lärmbelästigungen und Erschütterungen.
Die Miete beträgt bei dieser einfachsten Wohnung über 300€.

Hinzuzufügen ist, dass die Dame einmal die Miete schuldig blieb und man sich auf Ausgleichszahlungen geeinigt hat. Wenn Sie die Zustände nun reklamiert wird sie darauf hingewiesen, dass sie ja froh sein könne, dort noch wohnen zu dürfen. Muss man nicht sowieso immer erst am Ende des Monats für den laufenden Monat zahlen (die Januarmiete also erst Ende Januar)?

Leider hat meine Nachbarin nur eine kleine Rente von unter 600€.
Haben Sie eine Empfehlung wie man sich in einer solchen Lage verhalten kann und wer sie unterstützen kann.


Viele Grüße und herzlichen Dank vorab für Ihre Auskunft.


-----------------
"Berlinea"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

a) miete muss am dritten werktag des monats bezahlt werden, das mit dem ende des monats ist vor ein paar jahren im BGB geändert worden

b) mit (unter 600 €) hat man anspruch auf prozesskostenhilfe. geh mit deiner bekannte und einem einkommensnachweis zum amtsgericht, die stellen dir eine beratungsschein aus.

miad

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hakky
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 68x hilfreich)

Zum Thema Schimmel:
Sofern der Schimmelbefall durch unzureichende Beheizung und falsche Lüftung entsteht, ist hier der Mieter für zuständig.

Heizung:
Eigentlich sollte der Vermieter nunmehr die Kosten tragen und die Heizkosten der Mieterin durch Wärmeverbrauchszähler in Rechnung stellen.

0x Hilfreiche Antwort






Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.