Heizungsregelung Pflicht?

24. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tomaete
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsregelung Pflicht?

Hallo Community,

wir haben in unserer Wohnung (Altbau) vor ca. 2 - 3 Jahren eine neue Gasheizung bekommen. Diese verfügt nicht über eine Zeit- oder Temperaturgesteuerte Regelung. Man kann also nicht einstellen, dass der Kessel Nachts etwas weniger aufheizt. Ich würde gerne wissen, ob so ein Regler nicht inzwischen Pflicht ist und ob ich vom Vermieter verlangen kann, dass er einen einbauen lässt.

Vielleicht gibt es ja eine Verordnung oder ein Gesetz in dem das geregelt ist, welches?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

So eine Regelung ist Pflicht (§ 14 Abs. 1 EnEV). Allerdings kann ich mir ebenfalls kaum vorstellen, dass ein Heizungsbauer eine Anlage ohne so eine Regelung eingebaut hat.

Allenfalls kann es sein, dass der Vermieter diese Regelung ausgeschaltet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tomaete
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir sicher, dass kein Regler vorhanden ist. Es ist lediglich möglich die Kesseltemperatur für Heizung bzw. Warmwasser fest auf eine Temperatur einzustellen. Es gibt keine Zeitschaltuhr und keinen Außentemperaturfühler oder ein Wohnraumthermostat, das die Heizung regelt. Es sind lediglich Thermostate an den Heizkörpern selbst vorhanden.

Das EnEV Ding hilft mir glaube ich weiter. Sehr guter Tipp. Danke dafür. Werde mal meinen Vermieter damit konfrontieren. :fight: *ggg*

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.093 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen