Heizungsverbrauch geschätzt wegen nicht verwertbarer Ergebnisse

28. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
User135
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsverbrauch geschätzt wegen nicht verwertbarer Ergebnisse

Hallo,

der Heizverbrauch für meine letzte Wohnung wurde geschätzt, weil angeblich keine verwertbaren Ergebnisse vorlagen. Auf Nachfrage hieß es, dass die abgelesenen Werte den Vorjahreswerten entsprächen.

Bei Ein- und Auszug waren die HKV-Stände im Übergabeprotokoll notiert worden. Bei allen Heizkostenverteilern waren die Werte beim Auszug unverändert. Deshalb wird wohl angenommen, dass die Geräte defekt waren.

Meine Frage ist nun: Ist diese Schlussfolgerung die einzig denkbare? Ist es prinzipiell möglich, dass die Werte sich nicht ändern?

Dazu folgende Fakten:

Ich war nur vier Monate in der Wohnung drin, und zwar von Juni bis September, also hauptsächlich in den Monaten, in denen nicht geheizt wird. Ich habe auch tatsächlich nicht geheizt und war sowieso nur vier Tage die Woche da.

Die Wohnung war vor meinem Einzug fünf Monate unbewohnt, nach meinem Auszug stand sie vier Monate leer.

Ich finde es außerdem seltsam, dass sämtliche (vier) Heizkostenverteiler in der Wohnung keine korrekten Werte angezeigt haben sollen.

---

Sollte es tatsächlich ausgeschlossen sein, dass die Werte unverändert und trotzdem korrekt sind:

Hätte das nicht schon bei meinem Einzug auffallen müssen?
Darf in diesem Fall geschätzt werden - wenn es keine Vorjahreswerte gibt, jedenfalls keine, die von mir stammen? Und wenn so viele Geräte ausfallen?

WENN eine Schätzung zulässig ist, darf ich die Kosten gem. § 12 Abs. 1 der HezkostenV ja um 15 % kürzen, richtig? Dann die gesamten Heizkosten oder nur den verbrauchsabhängigen Anteil, der geschätzt werden musste?

Danke schon mal und Grüße


-- Editier von User135 am 28.09.2015 20:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

Darf in diesem Fall geschätzt werden - wenn es keine Vorjahreswerte gibt, jedenfalls keine, die von mir stammen?
Ja,
Und wenn so viele Geräte ausfallen?
bis 25% bezogen auf die Grundfläche oder den Rauminhalt des gesamten Gebäudes > HeizkV § 9
über 25% ist komplett nach Fläche oder umb. Raum umzulegen

WENN eine Schätzung zulässig ist, darf ich die Kosten gem. § 12 Abs. 1 der HezkostenV ja um 15 % kürzen, richtig?
Jein
Das Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 der Heizkostenverordnung gilt nur für die Fälle, in denen nicht nach § 9 eine Pauschalierung/Schätzung zulässig ist.
http://www.heizkostenverordnung.de/par12.php
http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php
ABER: Dies gilt aber nur dann, wenn die Ursachen für die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung, nicht beim Vermieter liegen.

Dann die gesamten Heizkosten oder nur den verbrauchsabhängigen Anteil, der geschätzt werden musste?
Der nicht-verbrauchsabhängige Anteil wird wie sonst auch berechnet
Gesamte Heizkosten : Gesamte Flächen * Fläche der jeweiligen Wohnung
Was sollte man denn da noch schätzen müssen?

Dass alle Geräte innerhalb einer Wohnung, und nur diese zeitgleich ausfallen wäre schon ein großer Ausnahmefall.
Es kann aber durchaus sein, dass in den Leerstandszeiten und besonders in Deiner Mietzeit (Juni-Sept) keinerlei Verbrauch stattfand. Gerade in den Sommermonaten=Dein Nutzungszeitanteil läuft zudem eine Zentralheizungsanlage i.d.R. auf Sommerbetrieb und stellt schon gar keine Heizwärme zur Abnahme bereit.

Aber selbst bei einer Schätzung fällt gerade für die Sommermonate kostenmäßig kaum etwas an
Juni-Sept = 70/1000 Gradtagszahlen/GTZ
http://www.waermemessdienst.com/upload/1374692_15.pdf
D.h. von den nach Schätzung/Pauschalierung auf die Wohnung entfallenden Heizkosten für den gesamten Abrechnungszeitraum entfallen auf Deine Nutzungszeitanteil lediglich 70/1000 !!!
(z.B. bei 1000 Euro/Jahr nur 70 Euro für Deine Nutzungszeit)
Den Vermieter trifft es da für die Leerstandszeiten wesentlich härter mit 930/1000 ... falls er nicht bedacht hat, dass womöglich die Messgeräte gar nicht defekt sind.

Hätte das nicht schon bei meinem Einzug auffallen müssen?
Ja > dem Vermieter, falls Zwischenablesung vereinbart war > Dir jederzeit, denn Verbrauchsstand 0 bei Einzug im Juni ist nunmal äußerst ungewöhnlich

Falls die Zeitanteile nicht nach Gradtagszahlentabelle berücksichtigt wurden, dann wäre es allerdings wieder ein anderer Fall.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9897 Beiträge, 4485x hilfreich)

Du warst von Juni bis September in der Wohnung und die Wärmemengenzähler haben keinen Verbrauch registriert? Das ist wohl eher die Regel und nicht die Ausnahme. Das allein wird nicht ausreichen, um auf einen Defekt bei allen Zählern in der Wohnung zu schließen. Wenn da nicht noch weitere Indizien hinzukommen, würde ich eine Schätzung nicht akzeptieren.

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#3
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Wie "Lolle" schon erwähnt hat, könnte es auch ein Teil an der Heizung sein zum ablesen, was über Funk läuft.
Laut Betreiber lesen die nur ab, wenn "nötig". Also mindestens einmal im Jahr, von außen, um nicht in die Wohnung zu müssen. Was aber von anderen widersprochen wird, Sequenzen wurden gemessen.
Kann also sein, daß du genau im Sommerloch drinnegewohnt hast, wo laut Betreiber nicht abgelesen wird.
Für mich ist die ganze Thematik auch neu, hatte letztens auch erst hier gefragt.

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