Heizungswartung - Wirtschaftlichkeit?

24. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Arne G.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungswartung - Wirtschaftlichkeit?

Moin,

ich wohne in einer kleinen Wohnanlage in Hamburg. Wir sind 4 Mietparteien mit einer Gesamtfläche von 400 m² und verfügen über eine Ölheizung.
Nun habe ich die erste Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten und es kam mir komisch vor, dass Heizungswartung in Höhe von fast 540 € auf die Mieter umgelegt werden soll.
Ich habe daraufhin mir den Beleg(e) zuschicken lassen.
Es wird jedes halbe Jahr eine Wartung durchgeführt in Höhe von ca 270 €.
In meiner alten Wohnung wurde nur einmal jährlich eine Wartung ausgeführt und die hat nur 200 € gekostet, aber für 10 Mietparteien.
ICh habe daraufhin mit der Verwaltung gesprochen und die meinten das wäre normal und der Wartungsvertrag wäre shcon fast 20 Jahre alt und der Heizungsbauer hat immer nur die Preise angepasst.
Kann ich von dem Vermieter auf Grund der Wirtschaftlichkeit verlangen, nur einmal im Jahr eine Heizungswarutng ausführen zulassen oder muss ich die Kosten tragen.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso die Wartungskosten so extrem hoch sind, außerdem haben wir oft Probleme mit der Heizung (Ausfall).
Meine Vermutung geht in die Hinsicht, dass der Vermieter versucht über eine getarnte "Wartung" Reparatukosten auf uns umzulegen.
Wäre nett wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Mfg

Arne G.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Höhe der Kosten stimmt zumindest skeptisch. Bei einer Ölheizung sind reguläre (umlegbare) Wartungsarbeiten eigentlich nur solche Dinge wie Reinigen des Kessels, Auswechseln von Einspritzdüsen, Einstellen der Anlage. Wieso das gleich zweimal im Jahr erfolgen muß, erscheint mir merkwürdig.

Man müßte hier zunächst mal die Rechnungen im einzelnen prüfen, was dort eigentlich an Rechnungspositionen aufgeführt ist. Vielleicht hilft das schon mal weiter.

Ansonsten bliebe halt nur die Möglichkeit, sich mal bei einem anderen Heizungstechniker nach den ortsüblichen Kosten für die Wartung einer Ölheizungsanlage dieser Größe zu erkundigen. Genauso, ob dies tatsächlich mehr als einmal im Jahr notwendig ist.

Wie richtig erkannt, unterliegt der Vermieter einer Wirtschaftlichkeitspflich und kann nicht beliebig teure Aufträge vergeben, wenn gleichwertige Arbeiten auch wesentlich billiger zu bekommen wären.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei älteren Ölheizungsanlagen kann tatsächlich eine zweimalige Wartung incl. Kesselreinigung erforderlich sein, um gesetzmäßige Immissionswerte zu erreichen, dann wäre o.g. Betrag noch im Rahmen.
Ansonsten so verfahren, wie es wald-hase richtig sagte.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Arne G.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten,

ich habe natürlich erstmal Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt und die Belege liegen mir bereits auch vor.
Es sind immer die gleichen Kostenpunkte notiert. Wartungspauschale 180 € plus Verbrauchsmaterial wie Brennerdüse, Pumpenfilter etc. immer jeweils ca. 45 € plus MwsT.
Das sieht soweit alles richtig aus.
Nach Rücksprache bei der Verwaltung wollten die mir erzählen, dass das völlig üblich sei. Einmal vor und einmal nach der Heizperiode die Heizungswartung ausführen zulassen.
Die Heizung ist im ürigen 7 Jahre alt, das würde ich jetzt Heizungstechnisch allerdings nicht als alt bezeichnen.
Nur wir sind ja eine kleine Anlage mit nur 4 Wohnungen und mehr als € 500 Wartungskosten und da verstehe ich das nicht wirklich. In meinen anderen Wohnungen wurde jeweils nur eine Heizungswartung ausgeführt jährlich.
Nach einem Heizungsbauer muss ich mich dann mal erkundigen.

-- Editiert von Arne G. am 24.11.2006 15:21:13

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