Heizungswartung

13. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
BeateS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)
Heizungswartung

Hi,

ich wohne seit 7 Jahren in einem Haus und habe keine Wartung durchgeführt. Mein Vermieter verlangt nun den Nachweis für die letzten Jahre und dass ich die letzte Reparatur übernehme. Angeblich, weil ich die Anlage nicht gewartet habe und daher der Schaden entstanden ist (ca. 120 EUR).

Muss ich bezahlen? Und kann er Schadenersatz für die nicht durchgeführte Wartung verlangen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Konfuzius
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

was für eine Heizungsanlage? Gas- , Öl- oder Nachtspeicherheizungsanlage ? Welche Vereinbarung wurde im Mietvertrag getroffen?


-----------------
"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"

-- Editiert von konfuzius am 14.04.2004 01:56:51

-- Editiert von konfuzius am 14.04.2004 01:57:50

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#2
 Von 
BeateS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)

Es handelt sich um eine Gasheizung.

Im Mietvertrag steht, dass die Wartung vom Mieter zu tragen ist. Reparaturen bis max. 25% des Mietzinses je Reparaturmaßnahme muss der Mieter tragen. (ist das überhaupt erlaubt? Die Heizung gehört doch dem Vermieter).

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Konfuzius
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

hallo,
da müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen. (siehe Vertrag)
Lassen Sie zu Ihrer Sicherheit die Gastherme jährlich vom Fachbetrieb überprüfen.
MfG


-----------------
"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"

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#4
 Von 
armermieter99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Falsch
Für die Wartung der Heizungsanlage ist nur
der Vermieter zuständig.
Ich hatte auch den Satz in meinem Mietvertrag, der Satz ist ungültig.
Viele Klauseln in Mietverträgen sind nichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BeateS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 16x hilfreich)

Was ist denn nun richtig?
Pech oder Nichtig?!

=> Ich habe inzwischen auch das Urteil vom LG Braunschweig gefunden. Aber dann wird der Vermieter doch die Kosten auf die Miete umlegen? Oder darf der Gesetzgeber das einfach ändern?

Mein Vermieter hat gesagt, dass er sich an den Vertrag hält und das müsste ich dann auch tun.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
armermieter99
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mein vermieter drohte mit seinem anwalt
weil ich auch nie eine firma beauftragte
egal das urteil steht
ich bin im mieterverein - ein brief von denen
und es war ruhe

mein tipp:
eintreten in einen mieterschutzverein
kostet zwar - aber dafür hat man
sachverständige und anwalt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tracheo
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 3x hilfreich)

Normalerweise wird die Heizanlage vom
Schornsteinfeger Überwacht !!
In der Heizkostenpauschale sind auch normalerweise 50% Betriebskosten ansonsten
kann ich nur zu einem Anwalt raten !!!

Grüße von Tracheo !!

-----------------
"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stormrider
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir wohnen seit 5 Jahren in einem Zweifamilienhaus mit separater Ölheizungsanlage für jede Wohnung.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass wir die Wartung für "unsere" Heizung zu übernehmen haben.

Dies haben wir auch jährlich gemacht. Letzten Herbst war plötzlich der Öltank leer, weil die Regelung durchgeschmort war und der Brenner wohl monatelang im Minutentakt startete-->Heizölverbrauch ca. 4500 l bei 90m²/Jahr.
Der Vermieter hat zwar die Reparatur bezahlt, will den Schaden aber nicht übernehmen, weil er darauf beharrt, dass die Wartung unsere Angelegenheit gewesen sei.
Wir argumentieren, dass die Überbürdung der Wartungsverpflichtung unzulässig sei und er deshalb für den Schaden aufkommen muss.

Muss er für den Schaden aufkommen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
K. Michael
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Übertragung der Wartungspflicht auf den Mieter ist durchaus möglich siehe hier "http://www.anwalt-im-netz.de/Mietrecht_A-Z/Heizung/heizung.html" Stichwort "Etagenheizung".
Eine defekte Regelung verursacht nicht einen derart hohen Verbauch hier gehört dann schon mehr dazu wie Fehlbedieung/fehlende oder schlechte Wartung

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
stormrider
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

der Fachmann vom Wartungsdienst hat mir bestätigt, dass nur durch das permanente Starten des Brenners im Minutentakt (man kennt das ja auch von Kurzstrecken beim Autofahren) der Ölverbrauch so enorm hoch war. Die Platine der Regelung war durchgeschmort.

Ich blicke bei den gesetzlichen Regelungen nicht mehr durch:
§ 535 BGB regelt die Instandhaltung. Wartung ist Instandhaltung. Wenn mich der Vermieter zur Übernahme der Wartungspflicht heranzieht, nimmt er mir die Rechte aus 536 BGB, was nach 536 IV BGB nicht zulässig ist.

Wenn ich mich am Urteil des LG Braunschweig orientiere, dann wäre die Überbürdung der Wartungspflicht auch unzulässig, da keine Obergrenze in unserer Vertragsklausel genannt ist. Ausserdem unterliegt die Heizungsanlage nicht meinem ständigen Zugriff ( i. S. d. Kleireparaturklausel) und ausserdem sind hier Vornahmeklauseln(d.h. das "selbst in Auftrag geben der Wartung") auch unzulässig.

Ist eine Öl-Heizungsanlage im Keller, die nur eine Etage heizt, überhaupt eine Etagenheizung?

Vielleicht kann mir jemand aus dem Labyrinth heraushelfen.

0x Hilfreiche Antwort

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