Hallo,
wir hoffen uns kann hier geholfen werden, wir haben eine neue Anlage zum Mietvertrag vom Vermieter zur Unterschrift bekommen. Unter anderem mit folgendem Absatz:
Der Mieter verpflichtet sich, alle in der Wohnung befindlichen Gas- und Elektrogeräte einmal jährlich auf seine Kosten durch einen Fachhandwerker reinigen und warten zu lassen. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist dem Vermieter nachzuweisen. Der Mieter kann sich jederzeit von der Wartungspflicht durch Erklärung gegenüber dem Vermieter befreien.Er muss diese Erklärung rechtzeitig abgeben, dass die Geräte turnusgemäß vom Vermieter gewartet und gereinigt werden können. In diesem Fall wird der Vermieter die Ihm entstandenen Kosten gemäß § 6 Ziff. 5 des Mietvertrages als Betriebskosten abzurechnen.
Allerdings steht under § 6 in unserem Mietvertrag nur was über Staffelmiete. Und dann steht noch unter Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung:
4. die Kosten
d) die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz.
Einen ähnlichen Absatz, haben wir auch für die Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten.
Wenn ich das also richtig verstehe, sind die Kosten bereits mit den Betriebskosten abgegolten. Oder?? Vielen vielen Dank für die Hilfe!!!
Heizungswartung (hier Gas) Mieter oder Vermieter?
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
Ist doch ein tolles Entgegenkommen des Vermieters. Du kannst selbst eine Fachwerkstatt aussuchen, und auch selbst den Preis verhandeln. Hier gibt es erhebliche Unterschiede! Einfach alle Sanitärfirmen in deiner Umgebung anschreiben und ein Angebot geben lassen.
Wie Jenny schon schrieb kann der Vermieter ohnehin die Kosten auf dich umlegen.
Gruß Gast
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Zitat von Gast: Ist doch ein tolles Entgegenkommen des Vermieters. Du kannst selbst eine Fachwerkstatt aussuchen, und auch selbst den Preis verhandeln.
Finde ich nun gar nicht! Zuerst soll der Mieter über die BK dies, wie auch zulässig, bezahlen, und dann erhält er nochmals für die gleichen Geräte eine zusätzliche Forderung, dass er die Wartung nun auf eigene Kosten durchführen lassen müsse.
Somit zahlt der Mieter dann die BK-Vorauszahlung und zusätzlich die Wartungskosten - eben doppelgemoppelt -
oder musst Du, @N&M_Hamburg, keine BK bezahlen?
Gruss Sailor
Eine doppelte Zahlung ist natürlich nicht zulässig und durch die Vertragsgestaltung auch nicht vereinbart.
Unter 4. sind nur die prinzipiell umlegbaren Kosten aufgeführt. Wenn keine Kosten anfallen, dann dürfen auch keine abgerechnet werden.
Da bei der Abrechnung auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden muss, darf der Vermieter dann keine Wartungskosten umlegen, wenn diese bereits vertragsgemäß vom Mieter direkt bezahlt wurden.
Ich bitte Euch, der Vermieter darf, wie hh schon bemerkte, die Kosten nur einmal abrechnen. Es können NK mit Beleg abgerechnet werden. Es ist unsinnig Heizungen etc. zweimal im Jahr zu warten. Das weiß sogar der Vermieter. Ich würde den Vermieter anrufen und mündlich kurz klären wie die Wartung geregelt werden soll. So schwer ist das doch nicht.
-- Editiert von gast am 13.03.2007 18:58:37
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