Heizungswartungskosten bei altem Gaskessel

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Promissum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungswartungskosten bei altem Gaskessel

Hallo liebe 123recht Community :)

Ich habe folgendes Problem...

Ich wohne in einem 6 Parteienhaus von 1950 zur Miete. Jede Wohnung hat einen eigenen, unabhängigen Gaskessel bzw. Gastherme. Die Gastherme ist von 1984.
Gemäß des Mietvertrages muss ich die jährliche Wartung selbst vornehmen (lassen) und die Kosten dafür bis 80,00 Euro selbst tragen.
Das hat soweit auch immer geklappt, ein lokale-zugelassener Heizungsinstallateur hat das Gerät jährlich gewartet. Allerdings nicht im diesem Jahr. Dieses Jahr ist er zu mir gekommen und hat gesagt, dass er die Therme bzw. den Kessel nicht mehr wartet. Argumentiert hat dieser das mit dem Alter und der fehlenden Möglichkeit Ersatzteile zu besorgen. Außerdem möchte dieser nicht die Verantwortung übernehmen, falls es hinterher Probleme mit dem Gerät gibt und er in diesem Jahr der letzte war, welcher Arbeiten daran vorgenommen hat. Ich habe nun eine Rechnung für die Zeit dieser kurzen Erläuterung und der Anfahrt bekommen. (25,00 Euro)

Ich habe anschließend bei einem weiteren, unabhängigen Heizungsinstallateuren angerufen und gefragt, ob dieser die Wartung durchführen kann/möchte. Dieser hat mir direkt eine Absage gegeben, als ich gesagt habe, dass das Gerät von 84 ist.

Daraufhin habe ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, dass keiner den Kessel warten kann bzw. möchte. Mein Vermieter hat mir direkt zu verstehen gegeben, dass er auf keinen Fall ein neues Gerät einbauen lässt und die damit verbunden Kosten trägt. Er hat mir die Nummer (seines) Heizungsinstallateur gegeben und gesagt, ich soll dort anrufen. Der macht das noch, der kennt mich (Vermieter).

Was mit bereits klar ist, dass ich als Mieter kein Anrecht auf Modernisierung habe, da vor meinen Einzug bereits bekannt war, dass das Haus von 1950 ist. "Der Mieter hat keinen Modernisierungsanspruch (BGH, Urteil vom 18.12.2013, Az. XII ZR 80/12)."

Ich möchte nun wissen, ob hier jmd bereits Erfahrungen sammeln konnte? Was ist mit den mir bereits entstanden Anfahrtskosten von 25,00 Euro? Muss ich die Wartung jetzt von dem genannten Heizungsinstallateur vornehmen lassen, auch wenn andere (voneinander unabhängige) sich schon weigern? Wie sieht es da mit den Kosten aus, wenn der Heizungsinstallateur die Kostengrenze von 80,00 Euro überschreitet?



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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
Was mit bereits klar ist, dass ich als Mieter kein Anrecht auf Modernisierung habe

Deer Gasboiler ist davon aber ausgenommen. Spreche mal mit dem örtlichen Schornsteinfegermeister, der ist für die Abgaswerte zuständig und wird deinem Vermieter Druck machen, oder die Anlage still setzen.
Und die Anschaffung des neuen Gerätes ist einzig allein Angelegenheit des Vermieters.

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#2
 Von 
Promissum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der örtliche Schornsteinfeger war bereits für die Messung da. Er das das Gerät beanstandet und dies dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Wie aber bereits beschrieben, ruft dieser mich nun täglich an und möchte, dass ich es von dem von ihm genannten Heizungsinstallateur reinigen und warten lassen. Ich habe jetzt noch bei anderen Betrieben angerufen, welche das Gerät ebenfalls nicht warten wollen.

Muss ich das Gerät jetzt durch den vorgeschlagen Heizungsinstallateur warten lassen? Kann ich bei der Rechnung die Anfahrtskosten (i.H. von 25,00€) für erste, eigentlich geplante Wartung mit einbeziehen, falls der Betrag damit über 80,00€ steigt?

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
bei der Rechnung die Anfahrtskosten

Lass die Kosten mal erst weg. Du solltest eher Sorgen um dein Leben haben, denn der Schorni hat nicht umsonst beanstandet. Oder legst du großen Wert darauf, eines morgens nicht mehr aufzuwachen und mit den Füßen voraus aus der Wohnung getragen zu werden.

Noch einmal und dann ist Schluss, dein Vermieter muss ein neues Gerät einbauen lassen.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4616 Beiträge, 554x hilfreich)

Der Mieter ist nicht für die Wartung zuständig, lediglich - wenn vereinbart - für die Wartungskosten. Entsprechende Wartungsregelungen im Mietvertrag sind unwirksam.

Vermieter Mangel melden, schriftlich auffordern die Mängel zu beheben, in Angesicht des nahenden Winters darf es dann auch schon mal was zügiger sein, also Frist setzen. Ankündigen, dass man nach Verstreichen der Frist selber eine Mangelbehebung in Auftrag gibt, deren Koisten man mit der laufenden Miete zu verrechnen gedenkt.

-- Editiert von Solan196 am 15.10.2020 17:00

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
Kann ich bei der Rechnung die Anfahrtskosten (i.H. von 25,00€ ;) für erste, eigentlich geplante Wartung mit einbeziehen, falls der Betrag damit über 80,00€ steigt?

Wie Solan schon geschrieben hat, ist die Wartungsvereinbarung unwirksam. Von daher muss der Vermieter dir die Kosten ersetzen.

Zitat (von Solan196):
Vermieter Mangel melden, schriftlich auffordern die Mängel zu beheben, in Angesicht des nahenden Winters darf es dann auch schon mal was zügiger sein, also Frist setzen.

Den Mangel kennt der Vermieter ja schon. Bei gravierenden Mängeln setzen Schornsteinfeger schonmal eine Frist bis zu der ein Mangel behoben werden muss. Je nach Mangel reicht ihnen danach evtl. die Bestätigung durch den Installateur oder sie kommen nochmal vorbei. Man könnte z.B. mal beim Schorni anrufen und danach fragen.
Sollte der Vermieter sich weiterhin hartnäckig weigern sich selber um die Mängelbeseitigung zu kümmern, bzw. eine neue Therme einbauen zu lassen, wird der Schornsteinfeger vielleicht sogar die Therme stilllegen. Dann spätestens muss der Vermieter reagieren.
Zitat (von Solan196):
Ankündigen, dass man nach Verstreichen der Frist selber eine Mangelbehebung in Auftrag gibt, deren Koisten man mit der laufenden Miete zu verrechnen gedenkt.

Mängelbehebung heisst in diesem Fall, aber doch wahrscheinlich Austausch der Therme. Und das bedeutet schon ein wenig Geld. Der letzte Austausch einer Therme liegt bei uns 2 Jahre zurück zwischen 4000 und 4500€. Nicht ganz wenig für die meisten Mieter.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4616 Beiträge, 554x hilfreich)

Bei uns 1700 EUR

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
Daraufhin habe ich den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, dass keiner den Kessel warten kann bzw. möchte.

Das sit schlicht falsch.
Nun hat man ja jemanden der das machen will - da hilft es auch nicht noch 999 andere zu finden die das nicht machen wollen.



Da die Klausel ungültig ist, sollte man das
Zitat (von Solan196):
Vermieter Mangel melden, schriftlich auffordern die Mängel zu beheben, in Angesicht des nahenden Winters darf es dann auch schon mal was zügiger sein, also Frist setzen. Ankündigen, dass man nach Verstreichen der Frist selber eine Mangelbehebung in Auftrag gibt, deren Koisten man mit der laufenden Miete zu verrechnen gedenkt.

machen. First nach Datum setzen und das ganze mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Bei uns 1700 EUR

Wie das? Da liegen doch die Thermen allein preislich schon deutlich drüber, ohne Kosten für den Handwerker.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
bei der Rechnung die Anfahrtskosten

Lass die Kosten mal erst weg. Du solltest eher Sorgen um dein Leben haben, denn der Schorni hat nicht umsonst beanstandet. Oder legst du großen Wert darauf, eines morgens nicht mehr aufzuwachen und mit den Füßen voraus aus der Wohnung getragen zu werden.

Noch einmal und dann ist Schluss, dein Vermieter muss ein neues Gerät einbauen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Du solltest eher Sorgen um dein Leben haben, denn der Schorni hat nicht umsonst beanstandet. Oder legst du großen Wert darauf, eines morgens nicht mehr aufzuwachen und mit den Füßen voraus aus der Wohnung getragen zu werden.

Nicht alles was der Schorni beanstandet muss gleich potentiell lebensgefährlich sein. Wenn doch, muss auch der Schorni hinterher sein, dass es erledigt wird, denn sonst haftet er auch.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120298 Beiträge, 39868x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Wenn doch, muss auch der Schorni hinterher sein,

Der ist dann nicht hinterher, der legt das Ding dann einfach still.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von kathi2008):
Wenn doch, muss auch der Schorni hinterher sein,

Der ist dann nicht hinterher, der legt das Ding dann einfach still.

Das meinte ich auch mit hinterher sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Promissum
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun mit dem vorgeschlagenen Heizungsinstallateur wegen einer Wartung gesprochen und auch dieser möchte die nicht mehr vornehmen, weil das Gerät bereits zu alt ist. :grins:

Der Vermieter will die jetzt einfach selbst warten bzw. reinigen, weil es kein Handwerker mehr machen will. Hat sich also im Grunde geklärt.

Außerdem sollte ich mir ein CO Melder kaufen. Ich bin zwar der Meinung, dass der kapitalistisch geizige Vermieter dies machen muss, aber ich habe trotzdem mal die 20 Euro investiert. :)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4616 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Promissum):
Der Vermieter will die jetzt einfach selbst warten bzw. reinigen, weil es kein Handwerker mehr machen will. Hat sich also im Grunde geklärt.


Das finde ich gruselig, da ist überhaupt nichts geklärt. Ich würde mal mit dem zuständigen Schornsteinfeger die Sache besprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das finde ich gruselig, da ist überhaupt nichts geklärt. Ich würde mal mit dem zuständigen Schornsteinfeger die Sache besprechen.

Geht mir ähnlich, aber scheint nicht verboten zu sein und youtube machts möglich ;-)
Den Schorni würde ich auch kontaktieren, dass der dann mit der Überprüfung dran bleibt.

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