Heizungszähler Pflicht?

22. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sander
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 29x hilfreich)
Heizungszähler Pflicht?

Hallo,

ich hab da mal ne Frage:

Ist es Pflicht an den Heizkörpern Zähler an zu bringen?
Wenn ja von wem?
Weil ich Wohne jetzt schon seid fast 5 Jahren in einer 2 Zimmerwohnung und hab das gefühl ich werde bei der Nebenkostenabrechnung besch....
da ich beim besten willen nicht nachvollziehen kann wo die hohen Heizkosten herkommen da ich als LKW Fahrer tätig bin und die meiste Zeit nicht zu Hause bin.
Ferner hab ich das Problem das unter meiner Wohnung die Garagen sind und im Winter bei geschlossenen Rolltoren der Fußboden trotz Heizung immer Kalt ist. Ich drehe die Heizung runter wenn ich wegfahre. Dazu kommt noch das ich laut den Abrechnungen einen Gesammtwasserverbrauch habe wie eine fast 4 köpfige Familie.

Wer kann mir Helfen???

Grüße Alexander

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-625
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

65x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sander
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 29x hilfreich)

das heißt also die Ablesegeräte an den Heizkörpern sind Pflicht?

Denn bei mir ist an keinem der Heizkörper eines dran.

19x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 73x hilfreich)

1) Grundsätzlich muß der Vermieter (mit wenigen Ausnahmen) bei Heizungs- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen, genauer gesagt zu 50-70 % wie schon geschrieben. Dazu müssen entweder die einfachen Verdunstungs-Heizkostenverteiler an ALLEN Heizkörpern des Hauses angebracht sein (natürlich richtig angepaßt), oder der Verbrauch muß sonstwie gemessen werden, zB durch einen elektronischen Wärmemengenmesser. Siehe Heizkostenverordnung im Internet.

2) Die anderen Nebenkosten können nach einem einfacheren Maßstab abgerechnet werden, etwa nach Wohnfläche, Personenzahl oder auch pauschal.

3) Die Kosten der Heizkostenmeßgeräte und der Verbrauchserfassung sind als Nebenkosten umlagefähig und damit vom Mieter zu zahlen.

4) Bei der NK-Abrechnung muß der Vermieter erläutern, welche Kosten bzw. Verbrauch für das gesamte Haus entstanden sind und wie das auf die einzelnen Mietparteien aufgeteilt wurde.

5) Der Mieter hat darüberhinaus das Recht, alle Abrechnungsbelege zu den Nebenkosten beim Vermieter einzusehen.

6) Wenn man etwas nicht versteht, sollte man die Sache durch einen Fachmann prüfen lassen, zB beim Mieterverein.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sander
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 29x hilfreich)

Bei uns im Treppenhaus hat jede Partei drei Zähler für Warmwasser, Kaltwasser und Gas bzw Heizung.

Wie gesagt ich finde es merkwürdig das ich nen Wasserverbrauch habe wie ne Familie mit 2 Kindern. Obwohl (wie oben beschrieben) ich fast die ganze Woche unterwgs bin.

Übrigens war ich anfang des Jahres schonmal beim Mieterbund und bekam nach einer woche zu höre das die an der Abrechnung nix finden können was falsch ist. (ich glaube fast die haben da nicht mal reingeschaut):(

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-625
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sander
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 29x hilfreich)

Hab ich auch schon gemacht. Und hab nix besonderes festgestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Heizungszähler sind Pflicht, mit einer Ausnahme: Wenn der Vermieter im gleichen Haus wohnt und nur noch eine weitere Wohnung vorhanden ist, also 2-Familen-Haus, dann kann die pauschale Abrechnung im Mietvertrag vereinbart werden.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 22x hilfreich)

na du hast doch n zähler für die heizung. nach diesem bezahlst du!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sander
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 29x hilfreich)

Äh, wir sind hier im Haus 8 Parteien und mein Vermieter wohnt nicht einmal in der nähe.Ich habe keine Zähler oder Röhrchen an den Heizkörpern. Nur den Heizungszähler im Treppenhaus. Und bei den anderen Mieter um Haus ist das auch so.

7x Hilfreiche Antwort

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