Hellhörigkeit

31. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Heinz M.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hellhörigkeit

Als wir vor 2 Jahren in eine Neubauwohnung als Mieter bezogen hatte, gefiel uns die vor allem die Ruhe, die in diesem 2 Parteien Haus herrschte. Denn ausser uns wohnt nur der Vermieter unter uns. Wir dachten an eine gute Schallisolierung, da wir keinerlei Wohngeräusche hörten. Dazu muss ich jedoch sagen, dass der Vermieter unter uns nur 2 Zimmer belegt und die eigentliche Wohnung im Nachbarhaus mittels Durchgang liegt.

Da uns der Vermieter oft zufällig (dachten wir) im Treppenhaus begegnete, hielten wir auch immer ein kurzes Gespräch. Dabei merkten wir zunehmend, dass der Vermieter Bemerkungen von sich gab, die er hätte gar nicht von uns wissen können. Teileweise wurden sogar Worte wiederholt, die wir in unsere Wohnung gesagt
haben.

Heutzutage wissen wir warum. Die Wohnung ist absolut hellhörig. Der Vermieter hatte es über einen Zeitraum von 1 Jahr wirklich geschafft, uns zum Narren zu halten. Er hatte sich absichtlich absolut ruhig in der unteren Wohnung verhalten und jedes Wort von uns mitgehört. Uns ist das erst bewußt geworden, als seine Kinder zu Besuch kamen und es wurde sich in der unteren Etage unterhalten. Wir hörten in unserer 1 Etage fast ohne Anstrengung alle Worte klar und deutlich sogar noch in unserer 2 Etage.

Ich habe den Vermieter daraufhin angesprochen, er lässt sich jedoch den dummen angehen.

Wir fühlen uns jedoch in unsere Privatsphäre gestört. Wir sprechen heute bestimmte Angelegenheiten nur noch ausserhalb der Wohnung. In der Wohnung flüstern wir fast nur noch.

Was können wir jetzt tun? Gibt es das Recht auf Mietminderung bei hellhörigkeit? Wenn ja, können wir es bis zum Auszug in Anspruch nehmen?

Gruß

Heinz M.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bambo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, schade, dass ich das erst heute gelesen habe. Habe einen Prozess gefühhrt und über 11 000€ gewohnen.
Aus meiner Erfahrung betrügen die Vermieter am meisten in Sachen Schalschutz.
Bitte allen die wegen schalschutz leiden Tips zu dem thema. Grunsezlich: Miete kürzen, und nicht zu knap,
Anwalt, Klage auf mängel Beseitigung, Gutachten, Gericht...

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#2
 Von 
Frosch941
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 56x hilfreich)

Dazu hab ich auch ne Frage.
Gilt das auch wenn man durch Laufgeräusche um den Schlaf gebracht wird. Bei mir ist dies speziell ne Einraumwohnung und wenn eine Mieterin auf der Etage an meiner Wohnung vorbeiläuft sind die Laufgeräusche so laut als wenn sie neben meinem Bett stehen würde.
Der Fussboden auf dem Gang ist ein Steinfussboden, sehr schön anzusehen aber darauf hört man jeden Schritt vor allen Dingen die von den hochhackigen der Damenwelt.

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#3
 Von 
Bambo
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Auf jeden Fall! Exakt wie in meiner Bauruine von September 2000.
Das Schallgutachten wird sogar nicht besonders teuer sein, weil nur eine Messung notwendig wäre.
Sender auf dem Flur, Empfänger in dem Schlafzimmer.
Denke ca. 1000€, die der Vermieter zahlt, wenn min. die DIN 4109 nicht eingehalten ist.

Anwalt auf jeden Fall ratsam.
1. Mängelrüge bei Vermieter
2. Frist zur Beseitigung setzen
3. Wenn nicht behoben, Miete um 20% kürzen.
Ich hoffe, dass Sie Rechtsschutz haben.
Es Kann auch auf das Baujahr ankommen: Anerkannte Regeln der Technik, die bei dem Baujahr galten.

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