Hellhörige Wohnung - ausziehen?

13. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
sunny1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hellhörige Wohnung - ausziehen?

Hallo,
Ich wohne seit ca. 2 Jahren in einer Doppelhaushälfte. Von der anderen Haushälfte höre ich gar nichts. Nur von meinen Nachbarn oben. Die haben 120m² auf 2 Ebenen. In der ganzen Wohnung keinen Teppich sondern nur Fliesen oder Parkett. Ich bin leider sehr geräusch empfindlich und ich höre ziemlich viel. Wenn die in der Küche sind, höre ich wie sie die Küchenschränke zu machen und mit dem Geschirr klappern. Ich höre die Lichtschalter, die Waschmaschine und Geschirrspülmaschine. Vorallem abends war die und ich habe mich immer gewundert was das für ein dumpfes Geräusch ist bis ich drauf kam das es die Geschirrspüllmaschine ist, die sie nun wiederum nur morgens laufen lassen. Ich höre auf der untern Toilette den Urinstrahl und die Wasserspülung. Und leider höre ich auf wenn einer von den beiden in der Wohnung "herumtrampelt" - Fersengang-. Wenn sie die Treppe benutzen zum 2. Stock dann hallt das total.
Die Treppe besteht aus Fliesen und ohne Teppich ... :augenroll:
Teilweise wache ich morgens davon auf. Das kann doch echt nicht sein. Radio und Fernseher höre ich nicht auch nicht wenn sie sprechen. Das Haus ist ca. 10 Jahre alt. Kann es sein das es keine Schalldämmung oder sowas hat?

Ich habe schon mehrmals mit meinen Nachbarn gesprochen aber ändern tun die nichts. Am liebsten würde ich umziehen, aber ich wette dann habe ich das gleiche Problem wieder.

Grüsse,
Sandra

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Was sollen die Ändern , die Nachbarn ? Die dürfen Ihre Wohnung normal gebrauchen und können nichts für die Situation ?

Und wie kann man Lichtschalter hören ? Das halte ich für übersensibel.

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#2
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Ups ....
Nun bleibt wohl nur ausziehen - umziehen, außer die Nachbarn tuen es und oben bleibt leer.
Vielleicht doch - nun äh - etwas zu sensibel - hm sorry- aber, wenn man Lichtschalter und Urinstrahl hört.

feuerelfe

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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#3
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Wer hat denn die Fliesen z.B. verlegt. Viele Dinge die den Schallschutz angehen resultieren aus einer mangelhaften Bauausführung. Laien z.B. verfugen oft auch die Randfliesen gleich mit. Das heißt es besteht eine starre Verbindung zwischen der Bodenfliese und der Wand/Sockelfliese. Hier gehört Silikon etc. hinein. Elastische Fugen sind zu allen aufgehenden bauteilen auszuführen. Auch zu den Türzargen...und so weiter. Kleine Ursache große Wirkung. Alle Rohrleitungen sind auf genügenden Schallschutz zu kontrollieren. Nur die die durch beide Wohnungen laufen. Im Bereich der Fenster würde ich die Rolladenkästen untersuchen. Und als Erstes! natürlich den Vermieter um Rat fragen.
Gruß Gast

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es ist kein Witz, aber ich höre von meiner unteren Wohnung auch jeden Lichtschalter ! Aber es stört mich nicht.

Grundsätzlich muss man von einer durchschnittlichen Geräuschempfindlichkeit ausgehen, wenn jemand übersensibel ist, hat der eben Pech.

Ausserdem kann man auch von einer Wohnung, die z.B. in den 70-ern gebaut wurde nicht die Ansprüche stellen, wie bei einem Neubau. Ist das Haus erst 2 Jahre alt ? Ich kenne das Problem mit dem Sanitär auch !! Wir hatten deshalb einen sehr teuren Gerichtsprozess in den 90-ern, und es mussten Nachbesserungen gemacht werden ! Alleine der Gutachter kommt mindesten s auf 4000 Euro. Inzwischen wurde die Schallschutznormen verschärft, deshalb unbedingt das Baujahr posten !!

-----------------
"Chylla"

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#5
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Schweben nicht, aber "schwimmen". Estrich in Wohngebäuden wird "schwimmend" verlegt.
Und Chylla, das Haus ist, wie man lesen kann, bereits 10 Jahre alt. Einfach mal bis zum Ende lesen...

Gruß Gast

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Zum Thema gabs gerade eine interessante Abhandlung bei frag-einen-anwalt.de

Grundsätzlich muss man, um etwas zu bewegen, den Vermieter auf Unterlassung verklagen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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