Hellhörige wohnung, Anspruch auf Minderung?

10. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
BabyBrain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hellhörige wohnung, Anspruch auf Minderung?

Hallo,
das ist das erste mal das ich etwas in ein forum schreibe..

Ich habe mal eine frage, und ihr könnt mir bestimmt helfen.

ich wohne jetzt seit 6 monaten in meiner eigenen wohnung, und diese wohnung ist so extrem hellhörig, dass ich oft deswegen nicht schlafen kann. ich arbeite in wechselschicht, und deshalb ändern sich halt auch die zeiten in denen ich schlafen möchte. aber wenn ich mal abend vor zehn schlafen möchte, kann ich das nicht, weil ich das kind oben spielen höre oder oben einfach nur ganz "normal gelebt" wird (stühle knartschen,...). oder wenn ich morgens mal länger als bis acht schlafen möchte klappt das auch nicht. wenn über mir die wohnung gesaugt wird, hört sich das an als würde ein güterzug durch die wohnung fahren. natürlich sind die geräusche nicht 24h am tag, aber wenn, dann ist es für mich nicht möglich dort "genussvoll zu wohnen".

habe ich bei einem solchen, in meinen augen doch erheblichen, mangel anspruch auf eine mietminderung?

achso, weiß nicht ob das wichtig ist, aber:
wie ich dort eingezogen bin, und wir renoviert haben, hat man natürlich die leute oben schonmal gehört, aber wir haben gedacht das sich das legt wenn erstmal möbel und so in der wohnung sind. ausserdem ham wir ja da selbst genug krach gemacht und deshalb das garnicht so wahrgenommen.
das ganze unheil hat man erst am ersten morgen in der wohnung erfahren, wo man durch die geräusche von oben geweckt wurde.

das mit dem renovieren ist gut, so kann man es sich gut vorstellen. man muss sich nur vorstellen, als würde der nachbar obendrüber mit renovieren nie fertig werden..

vielen dank für die hilfe!!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Das Problem ist nicht selten und ich wŸrde sagen, es handelt sich i.d.R. um den vertragsgemŠssen Zustand, wenn die DŠmmung der dem Baujahr entsprechenden Vorschrift enspricht. Kann man als Laie natŸrlich schlecht nachprŸfen.
Ich sehe keinen Grund fŸr eine Mietminderung.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Asylbewerber
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo BabyBrain

Google doch mal, oder gib einfach in die Adressleiste das Wort 'Mietminderung' ein. Dort finden sich eine ganze Menge Links.

Hier ist schonmal eine Adresse (weiß nicht, ob ich das verlinken kann .... Nachtrag: Nein, das Verlinken hat nicht geklappt; dann kopiere den Text, und füge ihn in die Adresszeile ein ;) ) <pre>http://www.all-in.de/redsys/allin/service/miete.php </pre>

In diesem Link steht bei 'Hellhörigkeit' etwas von 10%. :)
Meines Wissens darfst Du aber nicht eigenmächtig einfach die Miete mindern.
Lass das ggf. einen Anwalt übernehmen, oder wende Dich an den Mietschutzbund.

Viel Glück.

-----------------
"Gruß
Asylbewerber"

-- Editiert von Asylbewerber am 10.01.2007 18:50:48

-- Editiert von Asylbewerber am 10.01.2007 18:52:09

-- Editiert von Asylbewerber am 10.01.2007 18:53:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Asylbewerber
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Huhu, ich nochmal. :)

Unter dem Stichwort 'Mietminderungstabelle' findest Du auch nochmal eine Auflistung.
Hier wird auch bei Hellhörigkeit von 10% gesprochen.

-----------------
"Gruß
Asylbewerber"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BabyBrain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielan dank für die antworten!

@susanne:
meinst wirklich nicht das das ein grund ist? ich meine, ich kann nicht schlafen. liegt dann nicht eine minderung der tauglichkeit der sache vor? das war ja nicht so vereinbart. vor vertragsunterteichnung hatte ich gefragt wo der haken an der wohnung liegt. das die wohnung so hellhörig ist, dass man nicht mal schlafen kann wurde mir nicht gesagt. und der lärm kommt ja nicht weil die besonders laut sind, die leben einfach nur.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Sorry, aber der Apple macht in diesem Forum immer so dämliche Hieroglyphen, mit der Dose klappts besser:

Es kommt darauf an, ob das Haus dem Baujahr entsprechend gedämmt ist. Wenn Du Lärm von oben hast, dann liegt das evtl. daran, dass in der Wohnung oben Laminat oder Parkett ohne ausreichende Trittschalldämmung verlegt wurde bzw. kein Teppich liegt. Seitdem Laminat so beliebt wurde, wird dieses Problem der Hellhörigkeit grösser. Man kann aber nicht verlangen, dass dann Teppich verlegt wird, weil der besser dämmt.
Da ich das gleiche Problem habe und daher eine Beratung von einem Fachanwalt in Anspruch nehmen werde, kann ich Dir vielleicht bald mehr sagen!

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

u. malwieder das alseits beliebt rechenbeispiel, falls man überhaupt davon ausgehen kann das die mietminderung berechtigt ist.

nehmen wir an die miete beträgt 500€ kalt, der "lärm" beträgt jeden tag 2 stunden (ist leichter zu rechnen).

500€ miete : 10% = 50€ ABER da man ja nur 1/12 des tages belästigt wird u. die restliche zeit die wohnung nutzen kann kann man die miete um sage u. schreibe 4,17€ kürzen.
dafür darf der M dann aber ein sog. lärmprotokoll führen!

fazit: hinnehmen od. ausziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Lieber pOth,
an Deiner Rechnung wird so einiges nicht stimmen. Bei dieser Art von Hellhörigkeit sind die normalen Wohngeräusche der anderen Mieter eine störende Lärmquelle. Der gestörte Mieter muss def. nicht jedes nächtliche Pinkeln dokumentieren. Und jedes Geräusch vom morgendlichen Aufstehen übers saubermachen und den lauten Fernseher. Daher dauert die Lärmbelästigung an und es wird nicht nur für die Zeit der Lärmbelästigung gemindert, denn dann müsst ich die Zeit, die ich nicht anwesend bin, um überhaupt gestört zu werden, abziehen. Das hieße ja, dass Mieter die öfter abwesend sind Anspruch auf höhere Mietminderung haben? Da mir der Vermieter für Abwesenheit wie Urlaub etc. auch keine Zeit bei der Nebenkostenabrechnung gutschreibt, wird die Minderung daher von der Gesamtmiete, d.h. ggf. Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlungen berechnet.
Siehe auch www.vermieternetz.de, auch die Fragen/Antworten bei frag-einen-anwalt kann ich als regelmässige Lektüre für interessierte Laien empfehlen.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BabyBrain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

guten abend!

danke für die antworten!

pOtH:

ich glaube nicht das das so ist. kann doch nicht sein das ich protokoll führen muss wann ich gestört worden bin, und nur das dann auch verrechnet wird. der umstand ist doch DAS ich gestört werde. und das fazit von dir, ja..

hinnehmen muss ich das jetzt wohl erstmal. ausziehen werde ich irgendwann, irgendwann wenn auch wieder geld in der kasse ist, weil das ist für die renovierung hier alles drauf gegangen.. :bang:
also muss ich das jetzt erstmal hinnehmen. :(
aber ich denke mir das man meinen schmerz doch irgendwie lindern kann..

grüße nach wo auch immer aus NRW!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Ohropax für die Nacht

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BabyBrain
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ohropax sind ja schön und gut, aber damit hör ich meinen Wecker nicht!
Ausserdem kann das ja kein Zustand sein, dass ich mir Ohropax schlafen muss...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen