Hallo,
bin jetzt aus der Wohnung ausgezogen, in der ich vier Jahre lang gewohnt habe. Dort hatte ich einen Gas-Herd Baujahr 1989, der zwar damals noch recht gut aussah, aber technisch einfach veraltet war. Nun möchte die Vermieterin, dass ich den Herd so reinige, dass er entweder wie neu aussieht oder ich die Kosten fuer einen neuen uebernehme. Ist aber einfach nicht machbar, weil nach vier Jahrten Gebrauch kriegt man keinen Herd wieder ganz sauber. Ausserdem klemmt die eine Schublade unter dem Herd, was ja zugegebenrweise meine Schuld ist, aber nachdem der Schub verrostet war, hab ich wohl einmal zu heftig daran gezogen :-( Kennt irgendjemand Urteile zu solchen Verfahren?
lg Tami
Herd
Fragen zur Miete?
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"wie neu aussieht"-das kann die Vermieterin nicht verlangen, aber einen absolut sauberen Herd-das kann verlangt werden und ist auch machbar.
Selbst verschuldete Schäden muss man natürlich auf seine Kosten reparieren lassen, übliche Verschleißerscheinungen aber nicht.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Hallo!
Dem kann ich nur zustimmen. Der normale Gebrauch (Verbrauch) des Herdes ist bereits mit der Miete abgegolten.
Nur für übermäßigen Gebrauch kann die Vermieterin Ersatz verlangen.
I.Ü. ist doch sehr fraglich, wie hoch dieser Ersatz bei einem 16 Jahre alten Herd sein dürfte. Ersatzfähig ist nämlich nur der Zeitwert.
Gruß
Harry!
Richtig, Harry, ca. 10%, kann sogar billiger sein, als 4 Stunden putzen+teures Putzmittel.
Gruß
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