Herd defekt - muss Mieter beweisen, dass Vermieter der Eigentümer ist?

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sternentau23
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)
Herd defekt - muss Mieter beweisen, dass Vermieter der Eigentümer ist?

Meine Oma wohnt seit 1971 in einer Stadtwohnung. Diese ist vor Einzug meiner Oma bereits mit der Küchenzeile eingerichtet. Der Herd wurde einmal vor langer Zeit bereits ausgetauscht, dies hat auch der damalige Vermieter übernommen. Nun hat es jedoch seit 1971 mehrfachen Vermieterwechsel gegeben. Die neue Eigentümerin weiß angeblich nichts davon, dass sie die Wohnung mit einer Küche erworben hat. Ein Bestandsverzeichnis gibts nicht oder wurde aufgrund des Alters dieser Küchenzeile und der Geräte für wertlos gehalten und nicht erfasst. Keine Ahnung. Meine Oma hat damals auch kein Übergabeprotokoll erhalten.... Die Vermieterin macht jedoch nichts, solange ich ihr es nicht schriftlich vorlegen kann, dass dies ihre Küche ist.

Ist hier der Mieter beweispflichtig??? Kann sie das verlangen??? Wer kann mir einen Tipp geben zur schnellstmöglichen Klärung???

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Denke, es ist egal wer Eigentuemer ist.
Wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass eine Kueche vorhanden bzw. Mitgemietet wurde, ist alles klar.
Ansonsten wird einem wohl nichts uebrig bleiben, als selbst den Herd zu ersetzen.

Agenor

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#2
 Von 
Sternentau23
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Im Mietvertrag ist von der Küchenzeile nix zu finden. Wie stehen die Chancen, falls es mir gelingen würde eine alte Baubeschreibung zu finden oder reicht es als Beweis aus, falls ich weitere Wohnungen mit derselben Küchenzeile per Bild dokumentiere? Aufgrund des Baujahrs dürfte das zwar nicht gerade leicht sein, aber einen Versuch wäre es wert, wenn die Chancen auf Erfolg gut stehen.

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Handelt es sich um eine Einbauküche oder wie ist die Küchenzeile zu verstehen?
Es muss doch im MV stehen, dass die Wohnung eine Küchenzeile zum Gebrauch hat.
Ist der damalige Vermieter vielleicht aufzufinden? Gibt es Zeugen?
Grundsätzlich würde ich mal davon ausgehen, dass der VM das Gegenteil zu beweisen hat.
Daher: den Vermieter schriftlich auf den Mangel hinweisen und Frist zur Beseitigung setzen. Ansonsten neuen Herd kaufen und Kaufpreis von der Miete abziehen.
Man kann aber auch den defekten Herd im Keller lagern und bei Auszug wieder einbauen bzw. aufstellen.

-----------------
"MfG
Susanne"

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#4
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

ansich würd ich das ganz anders sehen ?!

wenn der Herd kaputt ist, muß ihn auf alle Fälle der Mieter zahlen. Entweder weil er fremdes Eigentum beschädigt hat oder der Vermieter zahlt eben einen neuen Herd und untersagt dann die Nutzung.

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#5
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, belegbar nachweisen muß ich ja zum Glück noch nichts, wenn ich hier irgendwas schreib :-)

Aber ist es nicht so, daß wenn der Mieter nicht Mieter des Herds ist, der Mieter auch keinen Anspruch auf einen Herd hat ?

Was mir auch nicht ganz klar ist, angenommen, der Vormieter (oder Eigentümer) überlässt "sein" Küche dem neuen Mieter kostenlos. Wie kommt dann der Mieter drauf, vom Vormieter einen neuen Herd zu fordern, nur weil der Alte kaputt ist und der Vorbesitzer aber nicht nachweisen kann, daß er die Küche dem neuen Mieter geschenkt hat ?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

@Micha26
Da unterliegst Du aber einem gewaltigen Irrtum.

Wenn der Herd nicht im Eigentum des Mieters steht, dann ist er mitgemietet. Das heißt auch, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass der Herd funktioniert.

Ein nicht funktionierender Herd stelt dann einen Mangel an der Mietsache dar und berchtigt sogar zur Mietminderung.

Wenn beim Einzug eine Küche in der Wohnung vorhanden ist, dann tut ein Vermietr gut daran, klarzustellen, dass die Küche nicht in seinem Eigentum steht. Ansonsten darf der Mieter davon ausgehen, dass die Küche mitvermietet ist.

VomVormieter kann man keine Küche mieten ohne Mietvertrag. Daher sieht im Falle einer kostenlosen Überlassung die Sachlage anders aus. Wenn aber weder Vormieter noch Vermieter etwas gegenteiliges behauptet haben, dann ist die Küche mitvermietet.

Aber ist es nicht so, daß wenn der Mieter nicht Mieter des Herds ist, der Mieter auch keinen Anspruch auf einen Herd hat?

Dann hätte er den Herd gekauft oder geschenkt bekommen. Davon müsste er aber etwas wissen.

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#8
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

also wenn das so ist, dann ist es eben so, auch wenn's mir nicht einleuchtet.

Da muß man als Vermieter aber ganz schön aufpassen, daß man nicht auch noch eine Gefriere und einen Fernseher in der Wohnung lässt, weil man ihn gerade nicht braucht. Sonst muß man dem Mieter auch noch nen neuen Fernseher bezahlen, wenn der den Alten kaputt macht.

Dachte irgendwie immer, daß man nach Beschädigungen von fremdem Eigentum ersatzpflichtig wäre.

wieder zurück zur Sache:
Gilt alles automatisch als vermietet, was sich in der WOhnung befindet ? auch wenn es keinen Mietvertrag dafür gibt ?

dann wär wohl tatsächlich das Problem, daß plötzlich keiner mehr Eigentümer sein will.

Was ist, wenn eine Küche mitvermietet wurde, der Mieter aber für die Funktionsfähigkeit zu sorgen hat ? muß dann bei Auszug auch eine funktionstüchtige Küche hinterlassen werden ?

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Gilt alles automatisch als vermietet, was sich in der WOhnung befindet?

Ja, wenn nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart wird.

Dachte irgendwie immer, daß man nach Beschädigungen von fremdem Eigentum ersatzpflichtig wäre.

Das ist auch so, bezieht sich aber nur auf schuldhaftes Verhalten

Was ist, wenn eine Küche mitvermietet wurde, der Mieter aber für die Funktionsfähigkeit zu sorgen hat ?

So eine Vereibarung ist nicht wirksam. Bei vermieteten Gegenständen muss immer der Vermieter für die Instandhaltung sorgen.

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#10
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

ist aber für Vermieter doch auch ziemlich dumm, wenn man eine Wohnung mit Küche hat und die dem Mieter kostenlos zur Verfügung stellen wollte. Dann müsste der Vermieter dem Mieter die Küche ja schenken mit der Folge, daß der Mieter sie mitnehmen könnt, wenn er nach 3 Monaten schon wieder auszieht.

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#11
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

@ hh
Wie sieht es denn aus, wenn man im Mietvertrag nichts davon stehen hat?!
Also, man hat z.b. eine Einbauküche in der Mietwohnung.
Diese steht aber nicht im Mietvertrag, da keine Nutzungsgebühr berechnet wird und somit die Instandhaltung wegfallen soll. Sie wird also einfach gratis zur Verfügung gestellt.
Es gibt aber zum Mietvertrag eine Inventarliste, in welcher auch die Einbauküche aufgeführt ist. Einfach aus dem Grund damit sie nachher nicht einfach weg ist, mitgenommen wird. Wie sieht es hier mit Ersatz, bzw. Reparatur aus, wenn etwas defekt ist?

feuerelfe


-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Einbauküche ist in so einem Fall mitvermietet. Die Miete dafür ist dann in der normalen Wohnungsmiete enthalten.

Schäden, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss daher der Vermieter übernehmen.

Anders sieht es nur für Schäden aus, die unter die Kleinreparaturklausel fallen.

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#13
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

also da frag ich mich doch, welcher Vermieter die Küche noch in ner Wohnung lässt ? leichter reisst er die Küche doch dann raus und verschrottet sie

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Warum,

wenn Du als VM dafür 50EUR mehr verlangen kannst ???

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Vielleicht doch besser eigenen Beitrag eröffnen!

feuerelfe

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"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#16
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

wenn die Küche mit Geräten mitgemietet wurde (Übernahmeprotokoll) muss auch der Vermieter für ordnungsmäßige Funktionalität sorgen.

So der Mieter sich diese Geräte selbst anschafft, hat der Mieter dafür zu sorgen, ist doch klar, oder??

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