Herd defekt - wer zahlt?

18. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Daniel_01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herd defekt - wer zahlt?

Hallo,
im November bin ich in eine Mietswohnung gezogen. Ich habe vom Vormieter eine Einbauküche übernommen (abgekauft), dies wurde auch, warum auch immer, im Wohnungsübernahmeprotokoll niedergeschrieben. Nun geht bei unserem Herd nur noch die Unterhitze (Ofen), die Sicherungen fliegen auch manchmal und die Kochplatten gehen teilweise gar nicht bzw. lassen sich nicht regeln (entweder heiß oder kalt).
Bei telefonischer Nachfrage bei unserer "Verwalterin" sagte sie, dass der Vermieter nicht zahlt bzw. nicht dafür zuständig ist, da ich die Küche vom Vormieter übernommen habe.
Was ist nun richtig? Wer muss zahlen?
Viel Dank
Gruß
Daniel




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 162x hilfreich)

Von der Kueche und dem Herd kann/muss der Vermieter ja nichts wissen. Er hat damit gar nichts zu tun.

Zahlen muss niemand. Aber es macht fuer sie Sinn, sich einen neuen Herd zu besorgen.

Agenor

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Du hast die Küche gekauft, also ist es Deine Küche. Warum sollte der Vermieter eine Reparatur an Deiner Küche zahlen?

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#3
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

na zum beispiel, weil der vermieter sich erdreistete, die Küche ins Übernahmeprotokoll mit aufzunehmen

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#4
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 162x hilfreich)

Naja, wenn ich z.B. eine Wohnung OHNE Kueche zu vermieten haette, und ich uebergebe dem neuen Mieter die Wohnung - was sollte ich da im Protokoll bzgl. der Kueche, welche ich NICHT mitvermiete die aber fraglos da steht, machen?
Stell dir vor, der neue Mieter kommt dann mit einer eigenen Kueche und veranlasst mich, dann die vorhandene Kueche auf eigene kosten auszubauen und zu entsorgen ...

Agenor

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#5
 Von 
latita
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

na ja, da steht ja, dass er die küche dem Vormieter abgekauft hätte. Also ist sie sein eigentum... welches sich der Vermieter so gesehen angeeignet hat, durch die aufnahme in den mietvertrag... obwohl der neue mieter dafür gezalt hat

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#6
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Sehe ich genauso wie Agenor, klar sollte sie eingetragen werden, und sicher hat der Vermieter sie sich nicht angeeignet, sondern sicher aus den Grund, das er dann nicht selber auf dem "Schrotthaufen" sitzen bleibt. Aber das wurde ja schon gesagt, für Latita wiederhole ich es gern ;)

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#7
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 17x hilfreich)

Was steht denn eigentlich wortwörtlich im Mietvertrag zu der Küche?

Gruß

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#8
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 277x hilfreich)

...Herd defekt - wer zahlt?...

der Eigentümer bezahlt

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#9
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 124x hilfreich)

Ausnahmsweise gehe ich mit Det11 konform, aber die Frage ist auch irgendwie komisch.

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