Heute Kündigung des Vermieters erhalten

28. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Heute Kündigung des Vermieters erhalten

Habe gerade die Kündigung meines neuen Vermieters bzw. dessen Anwalts (Haus wurde gerade verkauft und übereignet) erhalten.

Die sieht wie folgt aus:

Zitat:
"Namens und mit Vollmacht unserer Mandantschaft kündigen wir das mit ihnen bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum 31.05.2017. Einer stillschweigende (sic) Verlängerung des Mietverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus wird bereits jetzt widersprochen.

Unsere Mandantschaft, dies ist ihnen bekannt, muss umfangreiche Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten im Anwesen [XXX Wiesbaden] vornehmen.

Diese Sanierungsarbeiten können nicht ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Ihnen durchgeführt werden."


Zunächst einmal:

Ich wohne in der Wohnung seit über zehn Jahren. Nach meinem Verständnis muss daher die Kündigungsfrist mindestens 9 Monate betragen. Eine Kündigung zum 31.05.2017 kann somit nicht fristgemäß sein. Was sollte ich jetzt sinnvollerweise tun, um meine Interessen zu wahren?

Außerdem: So wie ich es verstehe ist der Kündigungsgrund "Sanierung" nicht weiter ausgeführt. Ist das überhaupt eine wirksame Kündigung?

Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun? Gibt es evtl. Stellen für eine kostenlose Beratung? Nach langer Arbeitslosigkeit (erst seit ein paar Monaten wieder tätig) habe ich keinerlei finanzielle Reserven.

Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank!

Wenn ich das richtig verstehe, bestätigt das meine Annahme, dass die Kündigung unwirksam ist, weil die Sanierungsabsicht nicht ausreichend begründet ist. Entspricht das noch dem aktuellen Rechtsstand?

Außerdem: Die falsche Kündigungsfrist... sollte ich die dem Anwalt gegenüber anzeigen? Und auch die fehlende Begründung... wenn ich jetzt gar nicht darauf reagiere, dann gehen die bestimmt davon aus, dass ich zum 31.05. raus bin und fangen entsprechend mit der Sanierung an. Was tun? Ich meine strategisch geschickt? Erstmal ein paar Tage abwarten, damit der Anwalt nicht direkt eine wirksame Kündigung nachreicht? Wie lange warten?

-- Editiert von beachdrifter am 28.02.2017 22:59

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Fangen wir mal vorne an. Du schreibst mein neuer Vermieter. Also hat offenbar ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Steht der neue Eigentümer bereits im Grundbuch? Hat er dir irgendwie bewiesen, dass er wirklich aktuell schon dein Vermieter? Liegt dem Schreiben des Anwaltes eine Originalvollmacht bei? Das wären so die ersten Fragen um festzustellen, ob überhaupt die rechtlichen Voraussetzungen für eine gültige Kündigung vorliegen.

Kündigungsfristen berechnen sich nach § 573c BGB . Der Kündigungsgrund erscheint mir auch arg dünn. Das geht vermutlich Richtung wirtschaftliche Verwertbarkeit. Aber die muss schon ein bischen besser begründet werden.

So oder so wird vermutlich irgendwann eine gültige Kündigung oder ein Angobt auf einen Auflösungsvertrag mit einer finanziellen Entschädigung kommen. Von daher würde ich empfehlen, schonmal nach en.
Beratungshilfe wäre eventuell möglich: https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe.

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#4
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

cauchy, vielen Dank für Deine Antwort!

Ja, Eigentümerwechsel hat stattgefunden (siehe mein Post: "übereignet"), und dies wurde mir auch schriftlich vom ursprünglichen Vermieter angezeigt. Dem Schreiben des Anwalts liegt eine Originalvollmacht bei (die von einem der beiden neuen Eigentümer unterzeichnet wurde - reicht das eigentlich aus?).

Wenn die Kündigung aufgrund fehlender Begründung unwirksam ist, dann die Begründung nachgereicht wird, welche Frist gilt dann? Angenommen das kommt in 2 Wochen? Von da an oder rückwirkend auf die heutige Kündigung?



-- Editiert von beachdrifter am 28.02.2017 23:07

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#5
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Meine Annahme, dass eine 9-monatige Kündigungsfrist für mich gelten muss, ist richtig, oder? Im Mietvertrag gibt es keine gegenteiligen Individualabsprachen.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das riecht mir nach einem plumpen Versuch vom neuen Vermieter, die aktuellen preisgünstig aus den Wohnungen zu bekommen. Irgendein Dummer wird sich schon finden, der auf die unwirksame Kündigung reinfällt und deshalb auszieht.

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von beachdrifter):
(die von einem der beiden neuen Eigentümer unterzeichnet wurde - reicht das eigentlich aus?).

Würde mich wundern. Wenn 2 Personen zusammen Vermieter sind, dann müssen auch beide kündigen. Und ohne Vollmacht fehlt bisher noch die Kündigung der einen Person.

Aber ich glaube, du begibst dich da schon auf den falschen Weg. Wenn irgendmöglich solltest du versuchen, vor irgendwelchen eigenen Aktionen eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht zu bekommen. Versuch es erstmal über die Beratungshilfe. Wenn du bedürftig bist, dann sollte das eigentlich klappen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Aber ich glaube, du begibst dich da schon auf den falschen Weg. Wenn irgendmöglich solltest du versuchen, vor irgendwelchen eigenen Aktionen eine Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht zu bekommen. Versuch es erstmal über die Beratungshilfe. Wenn du bedürftig bist, dann sollte das eigentlich klappen.


Oh je, jetzt bin ich grad von Hartz IV weg, dann wieder die "Bedürftigkeit" beweisen? Mit womöglich ähnlichem (irrsinnigem) Aufwand? Vielleicht hänge ich mich da besser bei anderen Mietern dran, die wohl mit ihrem Anwalt sprechen werden und eine identische Kündigung erhalten haben.

-- Editiert von beachdrifter am 28.02.2017 23:21

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#9
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das riecht mir nach einem plumpen Versuch vom neuen Vermieter, die aktuellen preisgünstig aus den Wohnungen zu bekommen. Irgendein Dummer wird sich schon finden, der auf die unwirksame Kündigung reinfällt und deshalb auszieht.


Ein Paar ist direkt ausgezogen (noch vor der Kündigung). Allerdings waren die wohl in Zahlungsverzug und wollten sowieso raus, und der Vermieter hat ihnen ausstehende Beträge erlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Das riecht mir nach einem plumpen Versuch vom neuen Vermieter, die aktuellen preisgünstig aus den Wohnungen zu bekommen. Irgendein Dummer wird sich schon finden, der auf die unwirksame Kündigung reinfällt und deshalb auszieht.


Nachdem ich mich jetzt stundenlang zum Thema informiert habe (soweit es mir möglich ist), teile ich diese Meinung! Die Kündigung ist offensichtlich unwirksam (und mit falscher Fristsetzung, was aber insoweit unschädlich ist als dass die richtige Frist an deren Stelle tritt).

Eine Begründung, auf dessen Grundlage ich evtl. Prozessrisiken bestimmen könnte, fehlt völlig. Einfach nur "wir sanieren, Sie müssen raus" genügt nicht.

Meine finanziell risikoärmste Reaktion darauf ist... gar keine, richtig? Abwarten und Tee trinken.

-- Editiert von beachdrifter am 03.03.2017 02:43

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#11
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Nun ja, einfach nichts tun würde ich jetzt wahrscheinlich nicht.
Wenn der Vermieter anderen schon Schulden erlassen hat, würde ich darauf spekulieren, dass er bereit ist sich Deinen Auszug was kosten zu lassen.

Meine persönliche Strategie (insb. mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage) wäre:

1. Mich schon mal umsehen, ob es denn eine geeignete Wohnung für mich gäbe, bzw. wie der Wohnungsmarkt aktuell aussieht

2. Der Kündigung widersprechen - dabei auf die fehlende Begründung, die falsche Kündigungsfrist und die fehlende Unterschrift des zweiten Eigentümers hinweisen.

3. Es wird dann wohl eine evtl. (kommt darauf an, ob die Sache mit der Sanierung wirklich sinnvoll begründet werden kann) eine wirksame Kündigung nachkommen - die wirkt aber dann erst, wenn Sie bei dir eingeht + Kündigungsfrist ( frühestens also ab 01.04. zum 31.12.2017)

4. Würde ich bereits im Widerspruch auf meine misserable finanzielle Situation hinweisen und darum bitten, schonmal vorab eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit zu bekommen (die hilft sicher bei der Wohnungssuche) und gleichzeitig andeuten, dass ich "natürlich einer Sanierung nicht im Weg stehen möchte, mich also nach einer neuen Wohnung umsehe, einem schnellen Umzug aber die finanzielle Situation entgegen steht - verbunden mit der Frage, wie schnell denn die Kaution ausgezahlt werden könnte und ob eine Vertragsaufhebung ohne doppelte Mietzahlungen möglich wäre, sofern denn eine Wohnung gefunden wird."

5. Man kann auch noch überlegen, ob man anmerkt, dass man sich bei der Aussicht auf eine Eintschädigungszahlung, die zumindest die Umzugskosten etc. abdeckt, mit der Wohnungssuche besonders beeilen würde... gerade wenn der Vermieter gerne schnell mit der Sanierung anfangen möchte, könnte es durchaus sein, dass Du hier zumindest Deine Kosten decken / minimieren kannst.

Viele Grüße
Künstlerin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank @ Künstlerin für Deine Ausführungen!

Ja, nach Wohnungen schon geschaut, aber in meiner Preisklasse gibt es praktisch nichts, was für mich praktibel wäre. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt.

Generell kann ich Deinen Gedankengang gut nachverfolgen, allerdings sehe ich ein Problem: Nach dem Vorgehen würde ich mich ohne Not in eine rechtlich deutlich schwächere Position begeben. Denn wenn ich erstmal wirksam gekündigt bin, dann gebe ich meine Rechtsposition mehr oder weniger auf. Wenn ich dann noch meine schlechte finanzielle Situation auf den Tisch bringe, dann wirke ich ja erst Recht schwach.

Generell alles gute Ideen (Vermieter muss Kosten für Umzug übernehmen etc.), aber da bin ich doch in einer viel stärkeren Situation für diese Dinge, wenn es gar keine wirksame Kündigung gibt!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Generell alles gute Ideen (Vermieter muss Kosten für Umzug übernehmen etc.), aber da bin ich doch in einer viel stärkeren Situation für diese Dinge, wenn es gar keine wirksame Kündigung gibt!


Das sehe ich auch so.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
beachdrifter
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Letztlich hat es im September letzten Jahres geklappt: Abfindung von 3000 €, Erlass sämtlicher "Renovierungsarbeiten" (Wohnung soll sowieso komplett neu gebaut werden) sowie noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen. War ein harter Kampf, aber es ist gut ausgegangen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung!


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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