Hilfe, Eigenbedarf!!! Wirklich zurecht???

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)
Hilfe, Eigenbedarf!!! Wirklich zurecht???

Hallo,

ich stelle diese Frage für eine Freundin, die leider kein Internet hat.

Sie wohnt seit knapp fünf Jahren mit Mann und zwei kleinen Kindern (fünf und ein Jahr alt) in einem Fünfparteienhaus in der Erdgeschosswohnung mit exklusiver Gartennutzung.

Nun haben die Vermieter zum 31.1.2008 gekündigt wegen Eigenbedarf. Bei den Vermietern handelt es sich um ein älteres Ehepaar (pensioniert), welche angeblich wegen gesundheitlicher Probleme des Mannes in die Wohnung wollen. -- Die Vermieter wohnen zur Zeit in einem Einfamilien-Haus, welches ihnen auch gehört.

Meine Fragen sind nun: Muss die Familie wirklich raus? Kann man denn, wenn die Vermieter schon woanders wohnen wollen als in ihrem derzeitigem Einfamilienhaus, denen nicht zumuten, sich was anderes als diese Wohnung zu suchen (immerhin stehen sie finanziell mehr als gut da)? Für die Familie ist das der Hammer, denn sie haben sehr viel renoviert und den großen, früher verwilderten Garten, erst nutzbar gemacht.

Sorry, wenn meine Fragen naiv klingen, aber ich kenne mich da nicht aus.

Gruß und Danke für Tipps,

Mars

-- Editiert von Mars1 am 12.10.2007 11:29:41

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45 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...Kann man denn, wenn die Vermieter schon woanders wohnen wollen als in ihrem derzeitigem Einfamilienhaus, denen nicht zumuten, sich was anderes als diese Wohnung zu suchen...

Das kann man nicht. Die VM können ihr EFH z.B. durchaus verkaufen und in ihre eigene Wohnung ziehen.

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#2
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich weiß nur von den Eltern eines Bekannten, dass die vor einiger Zeit eine Familie nicht so einfach rausbekommen haben, weil deren Anwalt mit "sozialer Härte" argumentierte. Einzelheiten weiß ich aus diesem Fall nicht, nur dass die Familie trotz dreimonatiger Kündigungsfrist auch nach einem Jahr noch in der Wohnung war.

Irgendwann sind sie dann ausgezogen, haben aber vom Vermieter noch eine Menge Geld bekommen (haben die Wohnung "aufgewertet" etc.).

Ich dachte, so etwas könnte hier vielleicht auch greifen... (wobei es meinen Freunden nicht um Geld geht!).

-- Editiert von Mars1 am 12.10.2007 12:55:30

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#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Die beschriebene Verfahrensdauer ist durchaus realistisch und der Weg einer Einigung empfehlenswert. Dazu sollten M und VM miteinander reden, bevor sich die Fronten verhärtet haben und bereits viel Geld ausgegeben wurde.
U.U. wollen die VM ihr EFH ja auch nicht verkaufen, sondern vermieten oder machen den Bekannten einen guten Preis.

-- Editiert von cuno am 12.10.2007 13:13:15

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Kann man denn, wenn die Vermieter schon woanders wohnen wollen ... denen nicht zumuten, sich was anderes als diese Wohnung zu suchen...

Spitzenbegründung.

immerhin stehen sie finanziell mehr als gut da

und dürfen noch nicht einmal in ihre eigene Wohnung ziehen ?

'Gut da stehen' definiere ich anders.

Abgesehen davon glaube ich nicht, daß der TE über den Finanzstatus der VM wirklich so gut informiert ist; also nur das übliche Geschwafel.


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#5
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

@ Mortinghale

Wenn Du zuviel Zeit hast, beglücke doch andere Thread-Ersteller damit ;) .

Ich jedenfalls habe von vornherein gesagt, daß ich für jemanden frage und selbst wenig Ahnung habe. Deine destruktiven Kommentare kannst Du behalten, die helfen niemandem. Zum Glück habe ich bisher nur gute Erfahrung hier gemacht :) .

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

daß ich für jemanden frage und selbst wenig Ahnung habe.

Und dabei kommt dann Geschwafel heraus.
Nichts anderes habe ich gesagt.

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#7
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich sagte, dass ich mich als Sprachrohr / Übermittler für jemanden zur Verfügung stelle und Fragen übermittelt habe.

Dass Du das mit "Geschwafel" bewertest, lässt lediglich Dich selbst als armselig erscheinen, denn es zwingt Dich niemand, hier zu schreiben. Deine posting-Zahl weist eher Dich als "Schwafler" und Selbstdarsteller aus, aber Zwangsposter gibt es in jedem Forum :augenroll: .

Ich hoffe noch auf Meinungen anderer User, EGAL wie die ausfallen, denn es geht lediglich um Information :) .

-- Editiert von Mars1 am 12.10.2007 16:34:42

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

EGAL wie die ausfallen

Das merkt man ja gerade. Wenn Du nur Meinungen akzeptieren willst, die Dir recht geben, wird Dich das nicht schlauer machen.

Warum sollte denn ausgeschlossen sein, daß die VM im Recht sein könnten ?

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#9
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Du hast doch nichts gesagt, außer "geschwafelt" ;) . Also lassen wir den anderen mal die Chance, etwas zu sagen :) . Und jetzt zieh Deine Show bitte woanders ab.

-- Editiert von Mars1 am 12.10.2007 16:49:38

-- Editiert von Mars1 am 12.10.2007 16:51:55

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Bei den Vermietern handelt es sich um ein älteres Ehepaar (pensioniert), welche angeblich wegen gesundheitlicher Probleme des Mannes in die Wohnung wollen.

Das ist doch ein guter und nachvollziehbarer Grund, oder nicht ?
Wie sähe denn Dein Plan für die VM aus ?

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Mars1,
also aus gesundheitlichen Gründen möchten die Vermieter von einem Einfamilienhaus in eine Wohnung umziehen?
Könnte sein, dass deine Freunde eine Chance haben, das die Kündigung ungültig ist, wenn die Aussage zu pauschal ist.
Ist das Haus zu groß (sauberhalten), kann der Mann keine Treppen steigen?

Vielleicht sollte erst einmal darüber gesprochen werden, ob die Vermieter ernsthaft einziehen möchten oder ob die nur Gründe suchen, um die Bekannten zu kündigen (gab es da Probleme?).
Bei einem Vorschieben der Gründe würde ich unter Umständen zu einem Mieterverein gehen.
Bei echten Gründen - vielleicht können ja die Freunde in das Haus einziehen - also sozusagen Wohnungstausch?

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

das die Kündigung ungültig ist, wenn die Aussage zu pauschal ist.

Sieht der BGH das nicht anders ?

(Die Eigentümer sollen einziehen und nicht irgendwelche Angehörige).


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#13
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich habe noch mal mit meinen Freunden gesprochen, um weitere Informationen zusammen zu tragen.

Der Vermieter hat zuletzt (innerhalb der letzten sechs Monate) erlaubt, dass die Mieter in der großen Wohnung eine neue Wand einziehen (um aus einem besonders großen Raum zwei Räume zu machen), dass sie eine neue Eingangstür einbauen und den Garten baulich / gestalterisch verändern durften (Bauen einer Laube, Anlegen eines Nutzgartens, etc.). -- Alles geschah nach Absprache auf Kosten der Mieter, die es sich halt "schöner" machen wollten.

Beim Einzug vor vier Jahren ist explizit vom Vermieter geäußert worden, dass er sich "ein sehr langes Mietverhältnis" wünscht, dessen Auflösung keinesfalls an ihm liegen sollte (er hatte wohl mit den Vormietern Pech gehabt). Dies und die erst kürzlich erteilte Erlaubnis, die ganzen Veränderungen vorzunehmen, wurden von den Mietern als Zeichen gewertet, dort nicht (zumindest nicht wenige Wochen nach der letzten Zusage zum Austausch der Tür) ausziehen zu müssen. Die Kündigung traf übrigens an dem Tag ein, als die neue Türe geliefert wurde (mit Galgenhumor fast schon lustig...).

Nur noch nebenbei: Die Haustür und die neu eingezogene Wand waren sehr teuer (es handelt sich um eine Sicherheitstür und eine spezialgedämmte Holzwand mit eingelegten Lichtquellen von einem Möbeldesigner).

Mir ist klar, dass meine Freunde zum Anwalt / Mieterverein müssen. Das machen sie auch, aber ich finde die Meinungen aus diesem Forum immer sehr hilfreich und vielleicht haben die neuen Infos ja irgendeine Bedeutung.

Gruß, Mars

-- Editiert von Mars1 am 13.10.2007 16:10:15

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#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Wird von Deinen Freunden denn unterstellt bzw. vermutet, daß es sich um einen nur vorgeschobenen Eigenbedarf handeln könnte ?

Worin könnte der denn begründet liegen ?


Das ist natürlich schwer zu sagen... .

Fakt ist, dass die Vermieter vor ca. 10 Jahren aus dieser Wohnung (die damals noch mit der Nachbarwohnung zusammengelegt und somit viel größer war) ausgezogen sind, weil sie einen regelrechten Nachbarschaftskrieg mit den Grunstücksnachbarn hatten (Info stammt von diesen Nachbarn). Ob sie nun ausgerechnet da wieder hinwollen, wer weiß das schon...?

Komisch finde ich nur, dass man so kurz vor entscheidenden, teuren Investitionen in die Wohnung die Mieter ermutigt, diese auf eigene Kosten vorzunehmen, um dann plötzlich auf Eigenbedarf zu kündigen (wohlwissend, dass diese Investitionen nicht mitgenommen werden können, da es sich um Maßanfertigungen handelt, siehe oben). - Und es wurde, wie oben erwähnt, ja durchaus darüber geredet, dass das Mietverhältnis noch sehr lange dauern soll.

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#16
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

@ Doom

Absolut nicht! Da der Mieter Handwerksmeister ist, wurde er vom Vermieter im Laufe der Jahre auch gerne mal um Gefallen gebeten, wenn um "Kleinigkeiten" im Haus ging, die auch erfüllt wurden. - Das Verhältnis zu den anderen vier Parteien im Haus ist sehr gut.

Miete wurde selbstredend immer bezahlt.

Die Kündigung kam echt aus heiterem Himmel (die haben echt richtig reingeklotzt mit den abgesegneten Investitionen in den letzten Monaten).

Manchmal kommt alles zusammen: Ich sahte ja bereits, am tag als die neue Tür eingebaut wurde, kam die Kündigung, und ein paar tage vorher bekam das jüngere Kind den begehrten, seltenen Kindergartenplatz im Ort, der Ältere wurde in der Ortsschule angemeldet.

-- Editiert von Mars1 am 14.10.2007 17:22:24

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#18
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein, das EFH kommt nicht in Frage, da es 30 KM entfernt ist und die Familie nur ein Auto hat, so dass nur einer zur Arbeit käme (das Dorf, wo das EFH ist, liegt etwas abseits). Auch die Kinder müssten dann aus dem Kindergarten bzw. der Kleinkindbetreuung raus.

Ich verstehe, dass Eigenbedarf DAS Argument ist, Mieter zu kündigen (ich bin selbst Vermieter und irgendwie beruhigt mich das ja auch, da ich zwar Eigentum vermiete, aber nicht im Eigentum wohne...).

Aber hat denn keine bedeutung, dass man den Mietern (wenn auch nur mündlich), zusagte, sie können dort solange wohnen wie sie wollen, wenn mit der Miete alles glatt abläuft und als eine Art Bestätigung die Renovierungen noch gutheißt?

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#20
 Von 
guest-12326.08.2009 09:57:04
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

Wahrscheinlich sind die Aussichten einfach nicht gut und ich warte erstmal ab, da ich nun keine weiteren Infos habe.

Wenn nächste Woche der Termin mit dem Anwalt stattgefunden hat und evtl. ein Gespräch mit den Vermietern, halte ich Euch auf dem Laufenden, da die Sache prinzipiell sicher für einige interessant ist.

Auf jeden Fall bedanke ich mich schon für alle postings zur Sache und alle, die noch kommen :) .

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#22
 Von 
MARS1
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 22x hilfreich)

So, habe nochmal ein paar Informationen eingeholt. Für mich (als Laien) ist die Sache irgendwo bizarr, aber vielleicht ist Euch was ähnliches schon zu Ohren gekommen und Ihr wisst etwas dazu zu sagen:

1.) Der Vermieter spezifizierte seinen gesundheitlichen Zustand nicht sondern sagte lediglich, er habe Augenprobleme und könne nun kein Auto mehr fahren (--> geringe Mobilität). -- Muss er das nicht genauer sagen (z.B. grauer Star, etc., oder sogar ein Attest beibringen)?

2.) Er sagt, er müsse aus seinem jetzigen Wohnort wegziehen, da er dort ohne Auto nicht einkaufen könne. - Bei einer Besichtigung vor Ort zeigte sich allerdings, dass lediglich zwei Fußminuten von seinem Haus entfernt ein Bäcker, Metzger, Tante-Emma-Laden ist und in seiner Straße ist eine Bushaltestelle. Mit dem Bus kommt er in fünf Minuten zum Aldi, Rewe, DM, Apotheke (großer Einkaufskomplex).

3.) Er behauptet nun, sein Haus gehöre ihm nicht mehr und auch sonst keine Immobilie. Das Haus, in dem meine Freunde wohnen, gehörte bis vor kurzem ihm UND seinem Sohn. FALLS es nun ganz seinem Sohn gehört, ist er dann eigentlich noch berechtigt, zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden, obwohl ihm das Haus nicht mehr gehört?


Termin biem Mieterbund ist erst Mitte nächster Woche, deshalb stelle ich die Fragen schon mal hier ;-).

Danke, Mars

-- Editiert von Mars1 am 17.10.2007 16:16:27

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#23
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

FALLS es nun ganz seinem Sohn gehört, ist er dann eigentlich noch berechtigt, zu kündigen und Eigenbedarf anzumelden, obwohl ihm das Haus nicht mehr gehört?

Kommt darauf an. Vielleicht ist der Sohn noch nicht im Grundbuch eingetragen oder das MFH wurde unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen.

Wichtiger ist, hat auch der Sohn die Kündigung unterschrieben bzw. liegt eine entsprechende Vollmacht für den Vater vor ?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

zu 1.)Muss er das nicht genauer sagen (z.B. grauer Star, etc., oder sogar ein Attest beibringen)?

m.E. nein

zu 2.) spielt m.E. keine Rolle

zu 3.)Er behauptet nun, sein Haus gehöre ihm nicht mehr

Ist hier nicht eher das EFH gemeint?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

@Cuno

und auch sonst keine Immobilie.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...und auch sonst keine Immobilie...

Ich würde nicht darauf wetten, wie dies hinsichtlich der begehrten Wohnung gemeint ist.

Sonst - ausser diesem Wohnhaus - oder überhaupt?

Schlimmstenfalls müsste eben der Sohn (nochmals) eine Eigenbedarfskündigung vornehmen.

Jedenfalls wird es letztlich nicht so sein, dass der Mieter dem Eigentümer vorschreiben kann, wie dieser seinen Lebensabend zu gestalten hat bzw. ob der Sohn seinen Vater in der Wohnung wohnen lassen will, oder nicht.

Die geforderten Rechenschaften (ärztliches Attest u.a.) und die Argumente Bus zum Einkaufszentrum ..) sind m.E. schon ein starkes Stück.

Wenn mir ein Mieter so kommen würde, könnte dieser seinen Sympathiebonus recht schnell verspielen.

-- Editiert von cuno am 18.10.2007 07:09:05

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Das ist das, was ich von Anfang an gesagt habe.
Die Kündigung mag jetzt vielleicht aus formellen Gründen unwirksam sein; man kann also ein wenig Zeit gewinnen.

Letztlich wird die Eigenbedarfskündigung aber nicht zu verhindern sein.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

moin, wenn deine frteunde wirklich raus müssen, sollten sie 3 dinge UNBEDINGT tun.

1. Garten wieder verunstalten, Laube abreißen.

2. Wohnungstür tauschen

3. Wand wieder rausreißen

wenn deine freunde es nicht nutzen können, würd ich es auch keinen anderen nutzen lassen und wieder zerstören. dann haben die ihre genugtuung und die vermieter ihre lumpige wohnung im urzustand.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Toller Tip, Paddy,

zu all dem Ärger noch ein paar kostenträchtige Verfahren am Hals haben hat wirklich etwas.

Warum die Vermieter zur Genugtuung nicht einfach mal verprügeln ?

ihre lumpige wohnung im urzustand.

Woher weißt Du das ? Warst Du der Vormieter ?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

@ Morthin

warum verfahren? hat der mieter NICHT das recht den ursprung wieder herzustellen? er hat schließlich das geld reingesteckt also kann er es auch wieder abreißen lassen oder?

schließlich sind diese veränderungen SEIN eigentum und dieses kann er doch wieder in den urprungszustand setzen lassen, wie dich wohnung vorher war? ist das verboten?

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