Hilfe , mein Vermieter will keinen Übergabeprotokoll

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe , mein Vermieter will keinen Übergabeprotokoll

Guten Abend,
ich habe meine Wohnung zum 31.01.2018 vertragsgerecht gekündigt und hatte heute den Termin zum Wohnungsabnahme. Mein Vermieter möchte aber gar keinen Übergabeprotokoll erstellen und unterschreiben. Und schüchtern mich mit eine Anklage.
Vor 7 Jahren habe ich die Wohnung vom Kettenraucher übernommen und renoviert. In mehreren Räumen habe ich Styropollplatten aufgeklebt. Die habe ich abgemacht und entsorgt. Der Vermieter gibt mein Kaution nicht zurück, da er meint dass mit den Platten die Decke zerstört. Noch dazu die Vermieter möchten hier in die Wohnung selber einziehen. Es scheint so dass sie auf meine Kosten möchte die Wohnung renovieren lassen. Hatte das auch heute gesagt.
Was soll ich tun?
Vielen Dank für die Hilfe
VG Yuliya

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49 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Gab es ein Protokoll zum Einzug?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Offenbar hast du die Wohnung unrenoviert übernommen. Wenn du dies nachweisen kannst, dann wirst du aller Wahrscheinlichkeit nach nicht selber renovieren müssen. Der BGH hat nämlich entschieden, dass in dem Fall die üblichen Schönheitsreparaturenklauseln unwirksam sind. Und da nach 7 Jahren bei den üblichen Fristenplänen die Wohnung eh renovierungsbedürftig ist, muss der Vermieter eh selber renovieren. Er kann dann nur noch einen möglichen Mehraufwand von dir ersetzt verlangen, wenn er irgendwelche SChäden von dir zusätzlich beseitigen muss. Also z.B. wenn durch das Abreißen der Deckenplatten neu verputzt werden muss.

Das wird den Vermieter aber wohl nicht davon abhalten, trotzdem die Kaution nicht auszuzahlen. Warum hast du eigentlich heute schon übergeben? Bis Ende Januar zahlst du doch Miete und hast Anspruch auf die Wohnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Protokoll muss nicht sein, weder vermieterseits noch mieterseits.

Ende Januar gehen Sie mit ein oder zwei Zeugen (Freunde) durch die Wohnung, nehmen alles schriftlich auf, fotografieren alles, erstellen selber ein Protokoll (wenn Sie das wollen), lassen die Freunde unterschreiben und übergeben die Wohnung dann eben OHNE Protokoll. Alles kein Problem.

Sie müssen sich nicht einschüchtern lassen.

Styropor muss runter ... und die Klebereste auf jeden Fall entfernt werden. Alles andere sollte sich aus dem Mietvertrag ergeben, wenn Sie seinerzeit die Wohnung unrenoviert übernommen, müssen sie sie bei Auszug auch nicht renovieren, mit Ausnahme der Klebereste des Styropors, die müssen entfernt werden.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Angeklebtes Styropor hinterläßt beim Rückbau Schäden, und wer einen Schaden verursacht muss diesen wieder beheben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Angeklebtes Styropor hinterläßt beim Rückbau Schäden, und wer einen Schaden verursacht muss diesen wieder beheben.
Nein. Er kann dazu verklagt werden, Schadensersatz zu zahlen. Zur Höhe des Schadensersatzes empfehle ich dieses Urteil (BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 48/09 ) und genauer das Ende der Urteilsbegründung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort cauchy,
ja richtig die Wohnung war unrennoviert, wir haben damals keinen Protokoll erstellt. Ich dürfte unrenoviert einzihen, das war Voraussetzung, dass ich die Wohnung nach der Kündigung nicht renovieren muss. Alles war braun, da haben 6 Jahren Kettenraucher gewohnt.
Ich ziehe am Sonntag in die neue Wohnung um und meine Wohnung ist 574 km hier entfernt., darum diese Häcktik, ich habe da neue Arbeitsstelle ab 01.01.18
Wir haben heute einen zweiten Termin, vor zwei Wochen war die Wohnung in dem Topzustand, durch den Plattenabreisen sieht die jetzt katastrofall aus, darunter waren braune Rauchfaser, die ist immer noch da.:-(
Der Vermieter meint er lässt die Decken neuverputzen auf meinen Kosten, ob er dazu Recht hat. Wie bekomme ich Übernahme vernünftig? Ich mache Bilder und Video, ob das reicht falls der Vermiter mich vor Gericht zieht
Vielen Dank , VG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Angeklebtes Styropor hinterläßt beim Rückbau Schäden, und wer einen Schaden verursacht muss diesen wieder beheben.


Soweit es Schönheitsreparaturen sind ist der M für die Behebung zuständig. Dazu müsste der VM dem M eine Frist setzen.
Bei Schäden außerhalb der Schönheitsreparaturen ist grundsätzlich der VM für die Behebung zuständig, der M, sollte er nachweisbar den Schaden verursacht haben, bezahlt die Kosten hierfür.

-- Editiert von Banane123 am 14.12.2017 19:44

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Klug*******rmodus!
Nö. Du hast nur - mal wieder - weder meinen Post #2 verstanden noch in die Urteilsbegründung des von mir zitierten Urteils geschaut. Sonst wäre dir nämlich klar geworden, dass der Vermieter nur einen durch den Schaden verursachten Mehraufwand erfolgreich einklagen kann.

Zitat (von fb480445-85):
darunter waren braune Rauchfaser, die ist immer noch da.:-(
Der Vermieter meint er lässt die Decken neuverputzen auf meinen Kosten, ob er dazu Recht hat. Wie bekomme ich Übernahme vernünftig?
Kannst du irgendwie beweisen, wie die Wohnung bei der Übergabe an dich aussah? Zeugen von damals, Übergabeprotokoll, Belege für die von dir durchgeführte Renovierung? Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Soweit es Schönheitsreparaturen sind ist der M für die Behebung zuständig. Dazu müsste der VM dem M eine Frist setzen.
Nein. Auch das ist falsch. Ohne wirksame Schönheitsreparaturenklausel (davon ist hier wohl auszugehen), ist der Vermieter dafür verantwortlich (§ 538 BGB ).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb480445-85):
Wir haben heute einen zweiten Termin, vor zwei Wochen war die Wohnung in dem Topzustand, durch den Plattenabreisen sieht die jetzt katastrofall aus, darunter waren braune Rauchfaser, die ist immer noch da.:-(


Zwei Möglichkeiten

1) Sie schleifen die Decke(n) selber ab und streichen sie neu.

2) Sie einigen sich mit dem VM auf einen Betrag und lassen ihn das erledigen. Sie könnten ja erwähnen, dass er die Wohnung schließlich schon früher zurück bekommt.

Zitat (von fb480445-85):
Der Vermieter meint er lässt die Decken neuverputzen auf meinen Kosten, ob er dazu Recht hat.


Ja er hat das Recht die Wohnung frei von Schäden zurück zu bekommen, und Sie schreiben ja selber, dass die Decken nach Entfernen der Platten katastrophal aussehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)



Zitat (von fb480445-85):
darunter waren braune Rauchfaser, die ist immer noch da.:-(
Der Vermieter meint er lässt die Decken neuverputzen auf meinen Kosten, ob er dazu Recht hat. Wie bekomme ich Übernahme vernünftig?
Kannst du irgendwie beweisen, wie die Wohnung bei der Übergabe an dich aussah? Zeugen von damals, Übergabeprotokoll, Belege für die von dir durchgeführte Renovierung? Der Mieter muss beweisen, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde!

Ich kann nur mit den 2 Türen, die im Keller stehen, die sind zimmlich braun. Ich habe natütrlich die Zeugen, aber die Rechnungen habe ich komplett entsorg :-(

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Kannst du irgendwie beweisen, wie die Wohnung bei der Übergabe an dich aussah?


Zitat (von fb480445-85):
In mehreren Räumen habe ich Styropollplatten aufgeklebt.


Zitat (von fb480445-85):
vor zwei Wochen war die Wohnung in dem Topzustand, durch den Plattenabreisen sieht die jetzt katastrofall aus,


@cauchy ... es sollte unstrittig sein, dass der Mieter die Klebereste zu entfernen hat. Da muss man entweder selber Hand anlegen oder sich mit dem VM einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ja er hat das Recht die Wohnung frei von Schäden zurück zu bekommen, und Sie schreiben ja selber, dass die Decken nach Entfernen der Platten katastrophal aussehen.
Nein, auch das ist falsch. Die Decke war offenbar bereits bei Übergabe an diesen Mieter so. Dieser hatte sie nur unter den Platten versteckt.

Der Vermieter muss beweisen, dass ein Mieter während seiner Mietzeit einen Schaden versacht hat. Nur dann kann er erfolgreich für diesen Schaden Schadensersatz verlangen.

Zitat (von AltesHaus):
@cauchy ... es sollte unstrittig sein, dass der Mieter die Klebereste zu entfernen hat. Da muss man entweder selber Hand anlegen oder sich mit dem VM einigen.
Klebereste ja, braune Raufaser nein. Zumindest dann nicht, wenn diese vom Vormieter durchs Rauchen so zugerichtet wurde. Und wenn der Vermieter aufgrund der Beschädigung des Vormieters eh neu verputzen muss, dann entsteht durch eine eventuelle Entfernung von Kleberesten kein Mehraufwand und damit auch kein Schaden.

-- Editiert von cauchy am 14.12.2017 19:55

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nein, auch das ist falsch. Die Decke war offenbar bereits bei Übergabe an diesen Mieter so. Dieser hatte sie nur unter den Platten versteckt.


Ja und der Eigentümer hat das Recht die Decke ohne die Klebereste zurück zu bekommen. Haben SIe auch nur ansatzweise etwas Ahnung von "Styropor an Decke abroppen"??

Vermutlich ist an vielen Stellen nicht nur das Stypropor, sondern auch die darunterliegende Tapete samt Putz runtergekommen, an anderer Stelle verunzieren Klebereste die Tapete usw. Und natürlich hat der VM ein Recht auf die Rückgabe einer Wohnung mit unbeschädigter Decke.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Klebereste ja, braune Raufaser nein.


Sie haben wirklich keine Ahnung von den praktischen Dingen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben wirklich keine Ahnung von den praktischen Dingen, oder?
Sie verstehen offenbar nicht, was ich versuche zu sagen. Ja, der Mieter muss für eine Beschädigung Schadensersatz zahlen, sofern er diese selber verursacht hat. Und jetzt schauen wir uns die Darstellung des Teilnehmers an
Zitat (von fb480445-85):
vor zwei Wochen war die Wohnung in dem Topzustand, durch den Plattenabreisen sieht die jetzt katastrofall aus, darunter waren braune Rauchfaser, die ist immer noch da.:-(
Ich bin davon ausgegangen, dass sich das katastrophal auf die braune Raufaser bezieht. Und das hat dieser Mieter nicht zu verantworten und muss auch nicht dafür gerade stehen. Dieser Mieter muss nur für den Mehraufwand geradestehen, den seine Beschädigung hervorgerufen hat.

Mangels Kenntnis kann ich nicht sagen, wie hoch dieser Mehraufwand ist bzw. ob überhaupt einer da ist. Es ist aber schlicht falsch zu behaupten, der Mieter müsse dem Vermieter eine perfekt renovierte Decke übergeben, wenn sie bei Übergabe an den Mieter bereits verhunzt war.

Interessant wird jedoch tatsächlich die Beweislage. Nochmal die Frage: Gibt es ein Übergabeprotokoll oder verlässliche Zeugen für den Zustand bei Einzug? Denn sonst kann der Mieter nicht beweisen, dass die Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag ungültig ist und dann wird's deutlich kniffliger.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von cauchy):
Klebereste ja, braune Raufaser nein.


Sie haben wirklich keine Ahnung von den praktischen Dingen, oder?


Vielen Dank für alle Komentare es gibt hier keinen Grund für Fetzen.
Es gibt keine Kleberesten, dank dem Rauchfaser :-) nur abgerissene braune Tapeten.
Da wo keine Rauchfaser gabs, sind die Reste schon jetzt abgeschliefen. Es gebt keine Krater, die Platten wurden damals auf Punkte gesetzt, die konnte ich sauber abbekommen. Nun vorher und nachher , es liegen dazwieschen die Welten, deswegen mein unvorsichtiges "katastrofall" Entschuldigen Sie meine Wenigkeit :-)


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Da ich gerade eine PM des Teilnehmers bekommen habe, eine Klarstellung: Hier schreiben Laien. Keiner von uns ist Anwalt, keiner wird irgendjemanden vertreten und keiner wird für seine persönliche Meinung eine Haftung übernehmen. Die Diskussion hier kann helfen, die Situation besser einzuschätzen. Mehr aber auch nicht. Jeder Fragende muss selber entscheiden, was er damit anfängt.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Da ich gerade eine PM des Teilnehmers bekommen habe, eine Klarstellung: Hier schreiben Laien. Keiner von uns ist Anwalt, keiner wird irgendjemanden vertreten und keiner wird für seine persönliche Meinung eine Haftung übernehmen. Die Diskussion hier kann helfen, die Situation besser einzuschätzen. Mehr aber auch nicht. Jeder Fragende muss selber entscheiden, was er damit anfängt.


Ohh, vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb480445-85):
Es gibt keine Kleberesten, dank dem Rauchfaser :-) nur abgerissene braune Tapeten.


Und da wären wir beim Problem die Tapeten sind defekt.

Der Einzug in eine unrenovierte Wohnugn beinhaltet nicht, dass man sie beschädigt wieder verlassen kann ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Unrenoviert wohl, beschädigt nicht.

Zitat (von fb480445-85):
Vielen Dank für alle Komentare es gibt hier keinen Grund für Fetzen.


Wir fetzen nicht. Cauchy ist halt sehr theoretisch, ich kann da auf praktische Erfahrungen zurück greifen und nicht jedes BGH-Urteil ist auf jede Situation anwendbar.

-- Editiert von AltesHaus am 14.12.2017 20:55

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Kommentare
Fazit:
Als erstes mache ich Übergabeprotokoll mit zwei Zeugen, mache ausrechend Bilder. Paar Videos, vielleicht hilft das.
Kaution, so wie ich verstehe werde ich gar nicht sehen, nun das ist auch doof, mein Kaution ist ein Sparbuch auf meinen Namen ohne Unterschrifft vom den Vermieter komme ich nicht ans Geld dran, aber der Vermieter kann das Geld ohne mich auch nicht bekommen. Ab nächste Woche bin ich 574km hier entfernt. Also tief atmen und versuchen doch zu schlafen.

Und ich suche mir einen Anwalt, wenn das Problem vor der Tür steht.
VG :-)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und da wären wir beim Problem die Tapeten sind defekt.

Genau das ist der Punkt.
Mit dem Kleber wurde die Rauhfasertapete zum Teil beschädigt. Entweder muss die alte Tapete also komplett entfernt werden und eine neue Raufasertapete angebracht werden, kann theoretisch der Mieter auch selbst erledigen, oder man trägt nach der Entfernung der Tapete Putz auf, was der Mieter wohl weniger selbst ausführen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Nun evtl. können Sie sich mit dem VM ja einigen. Ein friedlicher Abschluss ist immer besser als ein offenes Ende.

Viel Erfolg.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Nun evtl. können Sie sich mit dem VM ja einigen. Ein friedlicher Abschluss ist immer besser als ein offenes Ende.

Viel Erfolg.


Vielen Dank, das werde ich gebrauchen.
VM will nicht einigen, das habe ich versucht noch vor zwei Wochen :-(
Es gibt wahrscheinlich doch Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb480445-85):
VM will nicht einigen, das habe ich versucht noch vor zwei Wochen :-(


Man kann schlecht beurteilen, warum er sich nicht einigen will, wir wissen ja nicht, was Sie vorgeschlagen haben.

Wie hoch war die Kaution?

In wie vielen Räumen ist die Deckentapete beschädigt?

HIernach würde ich abwägen, was ich dem VM vorschlage. Keiner kann an das Geld kommen, aber will man wirklich die Anwälte füttern oder das Gericht? Bei Beträgen unter 1.000 EUR wäre ich immer bereit einen Kompromiss zu suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb480445-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

die Kaution ist 700 EUR. Der Vermieter möchte selber in die Wohnung einziehen. Seine Argumente: auf Grund seiner Gesundheitszustand und dass ich die Wohnung in den unbewohnbaren Zustand verlasse(was er auch verlangt, wie gesagt die Wohnung war in Top-Zustand), er kann nicht die Wohnung renovieren. Die Argumente sind unschlagbar. Er will mich diskutieren, ihm ist es nicht genug die Kaution, er lässt die Wohnung renovieren und ich darf die Kosten tragen.Er meint es wird viel mehr als meine Kaution. Ich habe ihn gebeten die Übernahme Bericht mit den Mängelauflustung unterschreiben.Er verweigert das.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von fb480445-85):
und dass ich die Wohnung in den unbewohnbaren Zustand verlasse(was er auch verlangt, wie gesagt die Wohnung war in Top-Zustand),

Das verstehe ich jetzt nicht recht bzw. womöglich verstehst du den Unterschied nicht.
Du hast die Styroporplatten an die Decken gebracht. Die hast du bei Mietende wieder zu entfernen und etwa dadurch von dir verursachte Folgeschäden zu beseitigen.
Soweit hat der Vermieter nichts schlechtes getan.
Du bist aber nur verpflichtet, den vorherigen Zustand (tapezierte und gestrichene Decken in vergilbtem Farbton) wiederherzustellen. Dazu müsstest du aber den Zustand bei Einzug auch beweisen können.

Letztendlich muss die Angelegenheit aber früher oder später rechtlich geklärt werden, wenn sich Vermieter und Mieter hier nicht auf eine vernünftige Lösung einigen, mit der beide leben können.
Willst du deine Kaution, dann musst du klagen. Zudem unterliegt auch der Kautionsrückzahlungsanspruch der Verjährung (3 Jahre).
Will der Vermieter mehr als deine Kaution, dann muss er klagen. (Schadenersatzanspruch des Vermieters unterliegt der kurzen Verjährung = 6 Monate)
Deswegen empfiehlt es sich vorsorglich für einen etwaigen Rechtstreit den jetztigen Zustand beweisbar festzuhalten > Zeugen, Fotos, Videos.



-- Editiert von Lolle am 15.12.2017 10:21

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Dazu müsstest du aber den Zustand bei Einzug auch beweisen können.
Es ist durchaus spannend, wer was beweisen muss.

Laut BGH muss der Mieter beweisen, dass die Wohnung unrenoviert an ihn übergeben wurde, wenn er sich deswegen auf die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel berufen will. Das bedeutet jetzt nicht zwingend, dass der Mieter den Zustand der Decke beweisen muss. Aber er muss beweisen, dass die Wohnung bei Übergabe an ihn renovierungsbedürftig war.

Wenn das gelungen ist, ist die Schönheitsreparaturenklausel erledigt. Und dann dreht sich die Beweislast um. Denn jetzt muss der Vermieter beweisen, dass die Decke von genau diesem Mieter beschädigt wurde. Das heisst er muss beweisen, in welchem Zustand die Decke an diesen Mieter übergeben wurde und welche Auswirkungen auf den "Wert" der Decke die Beschädigungen des Mieters haben.

Letzteres wird sicherlich ein Streitpunkt werden. Im Kern wird es darauf ankommen, ob der Vermieter die vom Vormieter vergilbte Decke einfach hätte überstreichen können. Das wären dann die "Sowieso"-Kosten. Wenn er aufgrund der abgerissenen Stellen nun neu tapezieren oder sogar verputzen muss, dann wären die Mehrkosten zu den Sowieso-Kosten von diesem Mieter zu zahlen. Sollte man jedoch zu dem Schluss kommen, dass die Decke vom Vormieter so verhunzt wurde, dass sie eh neu hätte tapeziert werden müssen, so erhöhen sich natürlich die Sowieso-Kosten. Dann bleiben eventuell gar keine Mehrkosten über, die man diesem Mieter anlasten könnte.

Etwas platt formuliert: Wenn die Decke vorm Einzug dieses Mieters bereits völlig hinüber war und dadurch keinen "Wert" mehr hatte, dann konnte der Mieter auch nichts von Wert mehr beschädigen. Dann gibts keinen Schadensersatz.

Wo das ganze landet, kann man im Forum kaum beurteilen. Schlicht weil niemand die Decke vor und nach der Mietzeit gesehen hat. Zentraler Punkt bleibt aber meiner Meinung nach, ob die unrenovierte Übergabe an den Mieter beweisbar ist bzw. ob der Vermieter diese überhaupt bestreitet.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Am besten einfach nichts machen. Wenn der Vermiter Geld will, muss er einige Formalien beachten, da macht man schnell Fehler.
Das beste was man machen kann ist Alles genau dokumentieren (fotos) Klappe halten, nichts sagen, nichts anerkennen und nichts unterschreiben. Dann 6 Monate warten und einen Anwalt machen lassen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Das verstehe ich jetzt nicht recht bzw. womöglich verstehst du den Unterschied nicht.
Du hast die Styroporplatten an die Decken gebracht. Die hast du bei Mietende wieder zu entfernen und etwa dadurch von dir verursachte Folgeschäden zu beseitigen.


Korrekt

Zitat (von Lolle):
Du bist aber nur verpflichtet, den vorherigen Zustand (tapezierte und gestrichene Decken in vergilbtem Farbton) wiederherzustellen. Dazu müsstest du aber den Zustand bei Einzug auch beweisen können.


Inkl. Beseitigung der Beschädigung an den vorhandenen Deckentapeten und dann muss die auch gestrichenwerden, und zwar einheitlich.

Zitat (von Akkarin):
Am besten einfach nichts machen. Wenn der Vermiter Geld will, muss er einige Formalien beachten, da macht man schnell Fehler.


Und wenn er es richtig macht, dann ist der (VM) RS versichert, nimmt sich nen Anwalt und geht aufs Eis. Nö, für 700 € würde ich mir das nicht antun.

Ich würde ihm 300 € pauschal anbieten, und ansonsten soll er mal sehen was er macht, aber mich vor Gericht kloppen wegen dreiundzwöflzig Euronen, nein lohnt den Aufwand nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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