Hilfe! Bekomme nicht volle Kaution zurück

15. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
kalina26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Bekomme nicht volle Kaution zurück

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn ich weis einfach nicht mehr weiter.
Folgende Situation:

Ich bin am 1.Mai mit einem Hauptmieter in eine neu renovierte Wohung (2er WG) gezogen. Ich hatte einen Untermietvertrag.
2 Wochen nachdem wir eingezogen sind, hat mir der Hauptmieter unter fadenscheinigen Gründen den Untermietvertrag gekündigt. Die Kündigung wurde schriftlich ausgehändigt und ich hatte 3 Monate Zeit mir eine neue Bleibe zu suchen. Am 15. Juni bin ich dann bereits ausgezogen. Soweit so gut. Bei meinem Auszug hat der Hauptmieter darauf bestanden, das Zimmer nach eventuellen Schäden abzusuchen. Festgestellt wurden 2 kleine Macken im Laminat (Durchmesser etwa 1cm) welche ich auch direkt mit einem Laminat-Reperatur-Set ausbesserte. Bei der Zimmerabnahme hatte ich einen Zeugen dabei, allerdings wurde kein Abnahme-Protokoll angefertigt. Der Hauptmieter hat dann gemeint, der Vermieter würde sich das Zimmer auch gerne nochmal anschauen, da dieser aber gerade im Urlaub ist, wird der Vermieter das Zimmer erst in 10 Tagen (also am 25. Juni) abnehmen. In der Zwischenzeit ist allerdings schon mein Nachmieter eingezogen.

Als ich dann nach einem Monat nachfragte, wann denn die Kaution überwiesen wird, hat mir der Hauptmieter mitgeteilt, dass der Vermieter noch etwas abgeblätterten Lack an meiner Zimmertür entdeckt hat. (Ob von mir oder jm anderen keine Ahnung - ich kann nicht ausschließen dass es von mir war, da beim Einzug in der Nähe des abgeblätterten Lacks, beim Reintragen einer Couch eine Macke in die Wand gehauen wurde, welche allerdings direkt danach mit Molton zugespachtelt wurde. Jedoch wurde dieser abgeblätterte Lack nie thematisiert...)
Auf jeden Fall hat der Vermieter dann ohne meines Wissens einen Handwerker kommen lassen, um diesen Lackschaden auszubessern. Dieser Schaden soll mir jetzt in Rechnung gestellt werden und von meine Kaution abgezogen werden...

Ehrlich gesagt, finde ich das ganze Verhalten vom Hauptmieter eine absolute Frechheit. Das Zimmer wurde abgenommen und nachträglich irgend ein Schaden festgestellt.
Ich habe jetzt Angst, dass vielleicht noch mehr Schäden (druch wen auch immer verursacht) angegeben werden und mir nachträglich in Rechnung gestellt werden, sodass ich am Ende vielleicht sogar gar nichts mehr von der Kaution sehe?!

Im Untermietvertrag steht, dass ich die Kaution nach 6 Monaten zurückgezahlt bekommen muss. Als ich den Untermietvertrag (welcher ca. 8 Seiten umfasste!) unterschrieb habe ich mir diesen dummerweise nicht komplett durchgelesen und den Absatz mit den "erst nach 6 Monaten Kaution zurück" übersehen. Gutgläubig wie ich war, glaubte ich dem Hauptmieter, als er meinte er hätte sich einfach ein Untermietvertrag-Vordruck aus dem Internet heruntergeladen - es passe schon alles.... Als ich meinem Hauptmieter am nächsten Tag dann schrieb, ob wir dass wirklich so machen müssten, meinte er scherzhaft "tja jetzt hast du unterschrieben :) ".

Von mir aus zahlt mir dieser Hauptmieter die Kaution erst nach 6 Monaten zurück. Doch hätte ich gerne die komplette Kaution zurück.
Einen weiteren Kontakt zum Hauptmieter gab es nach der Info, dass der Vermieter den Handwerker kommen hat lassen, nicht mehr. Die Kaution wurde natürlich bisher nicht überwiesen.
Ist das Handeln des Vermieters und des Hauptmieters rechtlich einwandfrei?

Falls mir jm. weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar. Ich bin Student und habe leider kaum Geld, daher ist die Kaution für mich ein riesen Betrag... Auch habe ich nicht wirklich die finanziellen Mittel um mir einen Rechtsstreit leisten zu können...

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Viele Grüße,
Kalina


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-- Editiert kalina26 am 15.10.2014 00:53

-- Editiert kalina26 am 15.10.2014 00:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo kalina26,

Ihre Beschreibung wirkt so, als könnten Sie rechtlichen Beistand benötigen, denn diese Angelegenheit ist etwas undurchsichtig. Holen Sie sich einen rechtlichen Rat bei www.frag-einen-anwalt.de, falls die Angelegenheit nicht einfach zu klären ist.

MfG soso55

(Menschliche Meinung)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

Wenn das so im Vertrag steht, ist der HM (als Untervermieter) nach 6 Monaten mit der Rückzahlung der Kaution in Verzug, dann könnte man direkt auf Rückzahlung klagen.

Dann müßte der HM im Prozeß beweisen, wieso er die Kaution anteilig oder ganz einbehalten dürfen soll. Das wird ihm nicht gelingen, wenn er die Ursächlichkeit für den Schaden nicht beweisen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Hi kalina,

die Forderungen sind nicht durchsetzbar!
Nach §§ 281-283 BGB hättest du eine Frist zur Nachbesserung erhalten müssen.

Da dieses nicht geschehen ist, brauchst du auch nichts bezahlen, an wen auch immer.

Fordere deine gesamte Kaution schriftlich (14 Tage nach Datum und gerichtsfest) zurück. Nach Ablauf der Frist kannst du einen Anwalt beauftragen, der dafür sorgen wird, dass deine Kaution an dich ausbezahlt wird, ....auf Kosten des Vermieters natürlich.

Gruß
ice

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1x Hilfreiche Antwort

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