Hallo,
ich habe einen "alten" Mietvertrag (seit 01.08.1991 - auf einem von Haus + Grund vorbereitetem Formular - Ausgabe März 1986).
Jetzt hat mir mein bisheriger Vermieter letztes Jahr mitgeteilt, das die von mir bewohnte Wohnung zum 01.01.2004 in den Besitz seinen Sohn übertragen wird/wurde und die Miete ab diesem Zeitpunkt bitte auf geändertes Konto überweisen soll.
Im Mietvertrag ist unter §24 Sicherheitsleistungen handschriftlich vermerkt, daß eine Sicherheit vom damals 2.000,00 DM (durch Fliesenverlegung) der Vermieter erhalten hat.
Unter §28 Sonstige Vereinbarung steht: "Bei Auszug werden DM 2.000,000 DM von mir zurückerstattet".
Ich habe jetzt den neuen Vermieter schriftlich aufgefordert mir zu bestätigen, das er der neue Eigentümer ist und das er die Mietkaution erhalten hat. Diese Bestätigung fehlt seit Dez. 2003
Wie stehe ich jetzt da?
Wer muß mir im Falle eines Auszugs die Kaution zahlen und wieviel.
Es heißt doch immer, das die Kaution auf einem extra verzinsten Konto zu führen ist - habe ich Anspruch auf Zinsen?
Vielen Dank - hahnhuhn
Hilfe - Eigentümerwechsel - Kaution verloren?
11. März 2004
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Frage vom 11. März 2004 | 17:55
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 24x hilfreich)
Hilfe - Eigentümerwechsel - Kaution verloren?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. März 2004 | 18:42
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 14x hilfreich)
Hallo hahnhun,
das verstehe ich nicht ganz, du hast doch die Kaution bezahlt. Wieso mußt du bei Auszug wieder 2000DM bezahlen?
Ansonsten gilt das gleiche wie bei Kauf bricht nicht Miete. Bei Auszug hast du das Recht auf deine Kaution + Zinsen (vom neuen Eigentumer) soweit dies im Mietvertrag festgehalten wurde.
Grüße
tomtom
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