Hilfe ! Hauptmieterin kündigt schriftloses Untermietverhältnis wegen Eigenbedarf

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Puerol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe ! Hauptmieterin kündigt schriftloses Untermietverhältnis wegen Eigenbedarf

Hilfe !

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Untermietvertrag wurde vor 1em Jahr unter Zeugen mit der Hauptmieterin (nicht Eigentümer) im gegenseitigem Vertrauen mündlich vereinbart. 400 € sollte die Warmmiete für das unmöbelierte Zimmer ausmachen. Schlüsselübergeben - eingezogen - Miete bezahlt !

In dieser Zeit gab es bei mir gesundheitliche Probleme/Psychischer Klinikaufenthalt und später noch eine Epilepsie-Diagnose, welches alles medikamentös eingestellt wurde. Mieten wurden monatlich immer bezahlt, auch wenn das ein oder ander mal mit tageweisen Verzögerungen.

Vor 5 Wochen hat mir die Hauptmieterin das Untermietverhaltnis mündlich wegen "Eigenbedarf" beendet. Etwas geschockt habe ich nur bemerkt "ja ok", habe natürlich versucht sofort was zu bekommen. Alleine das gestaltet sich sehr schwierig, aussichtslos macht die Suche aber die Tatsache der Isolvenz des Arbeitgebers und anstehenden Arbeitslosigkeit, welche dann noch dazukam.

Ein Versuch mit der Hauptmieterin zu sprechen verlief erfolglos sie besteht auf die Kündigungsfrist von 7 Wochen zum 30.09. - auf die Aussage hin, dass es sich dabei aber um einen rechtsgültigen Mietvertrag handelt eskaliert die Wohnsituation.

Ein Gespräch mit mehreren Zeugen (beider Seiten) brach keinen akzeptablen Kompromiss. Die Hauptmieterin bot 1.000 € an, wenn ich pünktlich zum 30.09. ausziehe, drohte im gleichen Zug auch an am 30.09. nicht mehr in die Wohnung zu kommen. Geld spielt angeblich keine Rolle.

Fakten aus meiner Sicht:
- ein rechtsgültiger Mietvertrag mündliche abgeschlossen nach BGB unter Zeugen
- es gab zu keinem Zeitpunkt Abmahnungen, z.B. wegen Rauchen im Zimmer (weder schriftl. noch mündlich)
- keine schriftliche Kündigung
- eine zu kurze Kündigungsfrist ohne tatsächlichem Eigenbedarf (soll nur ein Arbeitszimmer werden, obwohl bisher auch Home-Office gearbeitet wurde)
- keine mündliche Zustimmung auch wenn die Hauptmieterin ein (ja ok ....) es so wertet
- eine unterschriebene Mietschuldenfreiheitsbestätigung, welche ich mir die Tage unterschreiben habe lassen
- keinen Monat mit der Miete im Rückstand, wenn an einzelnen Monaten um wenige Tage verspätet.

Fakten aus ihrer Sicht:
- ein auf Vertrauen basiertes Mitbewohnen gegen Warmmiete
- ein jetzt zerrüttetes unzumutbares Vertrauensverhältnis
- die Epilepsie-Diagnose, eine Medikamenten-Entzug hätten ihr mitgeteilt werden müssen
- an einzelnen Monaten kam Miete zu spät
- mangelnde Körperhygiene
- Ein mündlichens OK zur Kündigungsaussage
- 5 Wochen keine Reaktion auf die Kündigung damit eine ordentliche Kündigung
- Kein Zugang mehr zum 30.09.2023 - egal ob mit oder ohne Polizei
- keine vorhandene Ummeldung,

Maßnahme seitens der Hauptmieterin seit gestern:
- WLan-Zugriff wurde gesperrt
- Toilettenpapier wurde entfernt
- will mich wegen ausstehender Ummeldung melden

Was soll ich tun ? Wie kann ich verhindern, am 30.09. vor verschlossen Türen zu stehe ?


Vielen Dank schon mal





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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46682 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat (von Puerol):
Wie kann ich verhindern, am 30.09. vor verschlossen Türen zu stehe ?


Wenn die Hauptmieterin ihr Drohung wahrmacht, dann kannst Du nur umgehend (=am gleichen Tag) einen Anwalt aufsuchen, der eine einstweilige Anordnung bei Gericht erwirkt. Mit dieser einstweiligen Anordnung kannst Du Dir dann notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers wieder Zutritt zur Wohnung verschaffen. Sollte der Gerichtsvollzieher Hilfe benötigen, wird er die Polizei hinzuziehen.

Die Situation kann man natürlich schon einmal im Vorfeld mit einem Anwalt besprechen, da es ungünstig sein kann, dass man in der Wohnung gar nicht gemeldet ist.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

- mündlicher MV. Befristet? Unbefristet? Kündigunsfrist? Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung?
- mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf.
- Eigenbedarf durchaus. Sie will dort selbst einziehen.
- Was soll die Bescheinigung über *keine Mietschulden*? Es geht um Eigenbedarf.

Fakten der Hauptmieterin... für mich durchaus nachvollziehbar.

Zitat (von Puerol):
Wie kann ich verhindern, am 30.09. vor verschlossen Türen zu stehe ?
Ich sehe da nicht viel.
- Toilettenpapier kannst du vermutlich selbst kaufen.
- ohne WLAN gehts auch mal 2 Wochen.
- selbst seit 1 Jahr nicht umgemeldet ist eigenes Verschulden
- schleunigst andere Unterkunft suchen und die angebotenen 1.000,- nehmen.
- Eigenes Mobiliar zwischenlagern.

Zitat (von Puerol):
Geld spielt angeblich keine Rolle.
Das klingt tatsächlich so. mE hätte sie ganz auf das Argument des Eigenbedarfs verzichten können.
Zitat (von Puerol):
ein jetzt zerrüttetes unzumutbares Vertrauensverhältnis
Ein mündliches goodwill-Angebot kann deswegen auch enden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Puerol
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
- mündlicher MV. Befristet? Unbefristet? Kündigunsfrist? Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung?
---> unbefristet, ohne besprochene Kündigungsfrist, Hauptvermieterin wohnt in dieser Wohnung selber zur Miete und hat eben 2 Untermieter aufgenommen um die große 4 Zimmer Wohnung besser bezahlen zu können.

- mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf.
---> die Vermieterin wohnt in dieser Wohnung und arbeitete auch schon vor der Untervermietung in einem der großen Gemeinschaftsräume in einer Ecke, an dessen Nutzung sich nichts verändert.

- Eigenbedarf durchaus. Sie will dort selbst einziehen.
---> nein, wohnt und arbeitete bereits in der Wohnung. Der Eigenbedarf scheint konstruiert. Vor meiner Untervermietung, wurde das Zimmer von einem Familienmitglied bewohnt und auch nicht zur Arbeit genutzt.
---> die Erkrankung und die anstehende Arbeitlosikgkeit stellen eher noch eine soziale Härtefallsituation
---> verlorenes Vertrauen wegen was genau ? Weil ich als Untermieter plötzlich erwähnt hätte ich habe auch Rechte ? Wie erwähnt, keine Abmahnung, keine Streitsituationen vorher - da war nichts

- Was soll die Bescheinigung über *keine Mietschulden*? Es geht um Eigenbedarf.

---> war für die Wohnungssuche, um mir bestätigen zu lassen, immer Miete bezahlt zu haben

Warum goodwill-Angebot ?

---> Laut BGB kommt ein schriftloser Mietvertrag nach §535 zustande. Die Kündigunszeit wären regulär 3 Monate.

Mietvertrag und Ummeldung sind 2 verschiedene Dinge. Mietrecht und Ordnungsamt. Die ausstehende Ummeldung macht doch den Mietvertrag nicht nichtig.

Oder ?

-- Editiert von User am 13. September 2023 18:34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(880 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Anami):
- mündliche Kündigung wegen Eigenbedarf.
- Eigenbedarf durchaus. Sie will dort selbst einziehen.


Das deutsche Recht erlaubt keine mündliche Eigenbedarfskündigung. Ende. Es gibt also aktuell keine Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Puerol):
war für die Wohnungssuche, um mir bestätigen zu lassen, immer Miete bezahlt zu haben
Ach so.
Zitat (von Puerol):
Warum goodwill-Angebot ?
Weil es sich für mich nach deinen Schilderungen so darstellt. Sonst hätte man das auch schriftlich und korrekt nach Mietrecht machen können.

Ob der mündliche MV einer nach § 535 BGB ist, darüber haben vermutlich andere zu entscheiden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__535.html

Ich hätte da § 550 BGB gesucht. Und ob es genau nach 1 Jahr war, als sie dir mündlich gekündigt hatte, wisst ihr beide besser.

Zitat (von Puerol):
Mietvertrag und Ummeldung sind 2 verschiedene Dinge.
Sag bloß. Aber auch ein Untermieter hat sich gem. § 17 BMG innerhalb 2 Wochen mit seiner neuen Wohnadresse beim zuständigen EMA anzumelden. Oder nach 4 Wochen, auch noch nach 6 Wochen---aber gar nicht? Deine Anmeldung ist ja nicht ausstehend. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 54(2) BMG.

Von nichtigem MV habe ich nichts geschrieben. Er ist nur nicht lesbar, ganz unabhängig vom melderechtlichen Aspekt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2262 Beiträge, 606x hilfreich)

Zitat (von Puerol):
Vor 5 Wochen hat mir die Hauptmieterin das Untermietverhaltnis mündlich wegen "Eigenbedarf" beendet.


Zitat (von §568 Abs. 1 BGB):
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Mal abgesehen davon, dass wohl auch Abs.2 nicht vom Vermieter erfüllt wurde!

Die Frage ist eher: Will man da wirklich wohnen bleiben???

Zitat (von Puerol):
Die Hauptmieterin bot 1.000 € an, wenn ich pünktlich zum 30.09. ausziehe, ... Geld spielt angeblich keine Rolle.
Dann könnte man einen Auflösungsvertrag anbieten, beim dem die Abfindung es ermöglicht, mindestens die nächsten drei Monate in einem adäquaten Hotel zu nächtigen. Dabei gibt es den Schlüssel natürlich nur gegen Übergabe der vereinbarten Summe in bar.

taxpert

-- Editiert von User am 14. September 2023 15:41

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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