Hilfe! Hausverwaltung rechnet Betriebsnebenkosten falsch ab

23. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
hollyho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Hausverwaltung rechnet Betriebsnebenkosten falsch ab

Hallo,

ich bin Miteigentümer eines Geschäfts-/Wohnhauses in dem es 1 Geschäft (nutze ich selbst) und mehrere Wohnungen gibt.
In der Teilungserklärung sind die Anteile klar definiert nach Fläche in m².
Die Betriebsnebenkosten werden über einem Hausverwalter abgerechnet.
Rein rechnerisch war die Abrechnung auch immer korrekt, allerdings bin ich leider erst jetzt über eine Sache gestolpert, die bei mir Zweifel aufkommen ließ:
Gesamtfläche aller Einheiten im Haus: 402,58 m² (=100%)
Mein Geschäft hat eine Fläche von 114,24 m² (28,38%)
Eine Wohnung hat eine Fläche von 88,31 m² (21,94%) -> zu dieser Wohnung gehört ein größerer Abstellraum bzw. Boden, der nicht beheizt wird. Eben dieser nicht beheizbare Raum wurde bei der Betriebsnebenkostenabrechnung einfach herausgerechnet, wodurch sich die %-Zahlen erheblich zu meinen Ungunsten in der gesamten Abrechnung auswirken, nicht nur bei den Heizkosten, sondern natürlich auch bei Versicherung, Hausmeister usw.
Mein Geschäft hat ebenfalls einen Abstellraum ohne Heizung, der wurde aber nicht "herausgerechnet".
Die BNK-Abrechnung für 2002 wurde am 17.04.03 erstellt. Kann ich diese noch anfechten ?
Bei der Eigentümerversammlung vom 29.11.03 habe ich die Abrechnung angezweifelt und das Protokoll mit einem handschriftlichen Vermerk diesbezüglich versehen.
Wie soll oder kann ich überhaupt noch dagegen angehen ???
Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Abrechnungen der vergangenen Jahre diesbezüglich korrigieren zu lassen, oder habe ich die Fristen entgültig verschlafen ?
Kann man dem Verwalter evtl. Eigennutz unterstellen, da besagte Wohnung seiner Ehefrau gehört ?
Viele Fragen, ich hoffe jemand weiß eine Antwort !
Danke im Voraus !


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"Hollyho"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Über die Genehmigung der Betriebskostenabrechnung wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt. Hier hast Du doch sicher mit "Nein" gestimmt. Gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung kann man innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Nach Deiner Beschreibung hast Du dieses versäumt. Damit wäre der Beschluss rechtskräftig.
Eine Notiz im Protokoll hilft Dir da nicht weiter. Wie kannst Du überhaupt in das offiziell verteilte Protokoll eine Notiz einbringen? Das klingt für mich etwas komisch. Bei uns wird das Protokoll vom Beirat ggfls. korrigiert, dann das korrigierte Protokoll unterschrieben und verteilt.
Dass bei Wohnräumen die Nutzfläche nicht mitgezählt wird, ist normal und auch zulässig. Ob die Gewerberäume anders behandelt werden dürfen, kann ich leider nicht sagen. Bei Gewerberäumen gibt es aber keine "Wohnfläche", sondern nur Nutzfläche.

Üblicherweise werden Nebenkosten auch nach Miteigentumsanteilen und nicht nach qm umgelegt. Der Verteilerschlüssel sollte irgendwann einmal auf einer Eigentümerversammlung beschlossen worden sein. Er kann nicht nach Gutdünken des Verwalters festgelegt werden.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Über die Genehmigung der Betriebskostenabrechnung wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt. Hier hast Du doch sicher mit "Nein" gestimmt. Gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung kann man innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen. Nach Deiner Beschreibung hast Du dieses versäumt. Damit wäre der Beschluss rechtskräftig.
Eine Notiz im Protokoll hilft Dir da nicht weiter. Wie kannst Du überhaupt in das offiziell verteilte Protokoll eine Notiz einbringen? Das klingt für mich etwas komisch. Bei uns wird das Protokoll vom Beirat ggfls. korrigiert, dann das korrigierte Protokoll unterschrieben und verteilt.
Dass bei Wohnräumen die Nutzfläche nicht mitgezählt wird, ist normal und auch zulässig. Ob die Gewerberäume anders behandelt werden dürfen, kann ich leider nicht sagen. Bei Gewerberäumen gibt es aber keine "Wohnfläche", sondern nur Nutzfläche.

Üblicherweise werden Nebenkosten auch nach Miteigentumsanteilen und nicht nach qm umgelegt. Der Verteilerschlüssel sollte irgendwann einmal auf einer Eigentümerversammlung beschlossen worden sein. Er kann nicht nach Gutdünken des Verwalters festgelegt werden.

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#3
 Von 
hollyho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Beirat gibt es in dem Sinne nicht.
Ich war als Vertreter der Eigentümergemeinschaft bei der Eigentümerversammlung anwesend und habe bei Vorlage des Protokolls eben dieses unterschrieben mit besagtem Vermerk.
Spielt es da eine Rolle, ob die Korrektur handschriftlich ist oder nicht ? Für mich war das eindeutig eine Ablehnung.
Nur der Verwalter hat bis heute nicht reagiert.
War wohl doch ein Fehler, überhaupt zu unterschreiben !?!
Wie auch immer.
Danke für Deine Antwort.



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"Hollyho"

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