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Hallo,
ich habe mal eine frage, wie ist das denn wenn man eine Wohnung gekauft hat, in der noch Mieter wohnen und im Mietvertrag der Eigenbedarf durchgestrichen ist. Da der Alteigentümer auf den Eigenbedarf verzichtet hat ??
Kann man dem Mieter Kündigen?
Viele Grüße
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Hilfe!! Kündigung wegen Eigenbedarf
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wie muss man das verstehen, dass im Mietvertrag Eigenbedarf durchgestrichen ist ??
Wieso schaut man sich den Mietvertrag nicht vor Kauf an ?
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Der Kündigungsgrund ist durchgestrichen. Angeschaut wurde der Mietvertrag nicht weil man nicht daran gedacht hat. Da der alteigentümer den Mietern gekündigt hat.
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Wurde dazu was im notariellen Kaufvertrag festgehalten ?
Könntest Du mal die Mietvertragsseite einscannen und hier hochladen ?? (Namen natürlich schwärzen)
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quote:
Da der alteigentümer den Mietern gekündigt hat.
Aus welchem Grund?
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
quote:
Gekündigt wurde Wegen Verkauf der Wohnung.
Diese Kündigung ist so ungültig wie eine 5 DM Münze. Also habt ihr den Mieter mit all seinen Rechten und Pflichten "mitgekauft". Ob für euch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist, sollte ein Anwalt für Mietrecht wissen.
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Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten. Dieser Verzicht gilt auch für einen Käufer.
Ob der Kaufvertrag aus diesem Grund wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, sollte ein Anwalt prüfen.
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Wenn der Käufer nicht mal wissen wollte, was im Mietvertrag steht, worin sollte dann die Täuschung liegen?
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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"
quote:
Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten.
von hh am 21.02.2014 22:31
Wenn eine Klausel aus einem Formular gestrichen wurde kann das zunächst einmal nur bedeuten, dass diese Klausel nicht vereinbart wurde. Allein aus einem Strich im Formular wird man keine Schlussfolgerungerungen ziehen können auf den Inhalt von "Nichts".
Die Wertung, "Strich" = Verzicht auf ein gesetzliches Recht, ist keinesfalls haltbar.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: es kann durchaus sein, dass eine Rechteverzicht des Vermieters vereinbart war. Will der Mieter sich darauf berufen, wird er allerdings wesentlich mehr vortragen müssen als die Tatsache, dass es im schriftlichen Mietvertrag zum Thema Eigenbedarf keine Vereinbarung gibt.
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quote:
in der noch Mieter wohnen und im Mietvertrag der Eigenbedarf durchgestrichen ist.
Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist.
Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen.
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quote:<hr size=1 noshade>Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist. <hr size=1 noshade>
Wieso raten? In dem eingescannten Vertragstext ist nichts von Zeit-Vertrag zu lesen. Die durchgestrichene Zeile bezieht sich klar auf unbefristete Miete.
quote:<hr size=1 noshade>Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, <hr size=1 noshade>
Ja.
quote:<hr size=1 noshade>der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen. <hr size=1 noshade>
Nö. Da halte ich es mit hh : Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten. Dieser Verzicht gilt auch für einen Käufer.
Es sollte bedacht werden, dass im Falle eine Rechtsstreits zwischen Neu-Eigentümer und Mieter der Alt-Eigentümer als Zeuge vorhanden ist. Und der hat kein Aussageverweigerungsrecht.
Tendenziell sieht es so aus, als ob es sinnvoller wäre, gegen den Alt-Eigentümer mit der Zielrichtung Rückabwicklung des Kaufs vorzugehen als gegen die Mieter wegen Eigenbedarfskündigung.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
quote:
Wieso raten? In dem eingescannten Vertragstext ist nichts von Zeit-Vertrag zu lesen. Die durchgestrichene Zeile bezieht sich klar auf unbefristete Miete.
Stimmt, den Scan hatte ich nicht gesehen/gefunden.
Dann hat der Verkäufer jetzt tatsächlich ein grosses Problem.
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