Hilfe!! Kündigung wegen Eigenbedarf

21. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
amasi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hilfe!! Kündigung wegen Eigenbedarf

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Hallo,

ich habe mal eine frage, wie ist das denn wenn man eine Wohnung gekauft hat, in der noch Mieter wohnen und im Mietvertrag der Eigenbedarf durchgestrichen ist. Da der Alteigentümer auf den Eigenbedarf verzichtet hat ??
Kann man dem Mieter Kündigen?

Viele Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie muss man das verstehen, dass im Mietvertrag Eigenbedarf durchgestrichen ist ??

Wieso schaut man sich den Mietvertrag nicht vor Kauf an ?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amasi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Kündigungsgrund ist durchgestrichen. Angeschaut wurde der Mietvertrag nicht weil man nicht daran gedacht hat. Da der alteigentümer den Mietern gekündigt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wurde dazu was im notariellen Kaufvertrag festgehalten ?

Könntest Du mal die Mietvertragsseite einscannen und hier hochladen ?? (Namen natürlich schwärzen)

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Da der alteigentümer den Mietern gekündigt hat.


Aus welchem Grund?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amasi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Gekündigt wurde Wegen Verkauf der Wohnung. Ich kann als neues Mitglied leider nur 3 Beiträge pro Tag schreiben.



Hoffe das funktioniert

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Gekündigt wurde Wegen Verkauf der Wohnung.

Diese Kündigung ist so ungültig wie eine 5 DM Münze. Also habt ihr den Mieter mit all seinen Rechten und Pflichten "mitgekauft". Ob für euch eine Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist, sollte ein Anwalt für Mietrecht wissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten. Dieser Verzicht gilt auch für einen Käufer.

Ob der Kaufvertrag aus diesem Grund wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann, sollte ein Anwalt prüfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn der Käufer nicht mal wissen wollte, was im Mietvertrag steht, worin sollte dann die Täuschung liegen?

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten.

von hh am 21.02.2014 22:31


Wenn eine Klausel aus einem Formular gestrichen wurde kann das zunächst einmal nur bedeuten, dass diese Klausel nicht vereinbart wurde. Allein aus einem Strich im Formular wird man keine Schlussfolgerungerungen ziehen können auf den Inhalt von "Nichts".
Die Wertung, "Strich" = Verzicht auf ein gesetzliches Recht, ist keinesfalls haltbar.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: es kann durchaus sein, dass eine Rechteverzicht des Vermieters vereinbart war. Will der Mieter sich darauf berufen, wird er allerdings wesentlich mehr vortragen müssen als die Tatsache, dass es im schriftlichen Mietvertrag zum Thema Eigenbedarf keine Vereinbarung gibt.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
in der noch Mieter wohnen und im Mietvertrag der Eigenbedarf durchgestrichen ist.



Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist.

Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen.



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich rate jetzt mal, daß die Klausel ZEIT-Mietvertrag wegen Eigenbedarf durchgestrichen ist. <hr size=1 noshade>


Wieso raten? In dem eingescannten Vertragstext ist nichts von Zeit-Vertrag zu lesen. Die durchgestrichene Zeile bezieht sich klar auf unbefristete Miete.

quote:<hr size=1 noshade>Die Kündigung des Alt-Eigentümers ist sicher unwirksam, <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>der neue Eigentümer kann aber ganz normal, so bald er im Grundbuch steht, wegen Eigenbedarf kündigen. <hr size=1 noshade>

Nö. Da halte ich es mit hh : Das Durchstreichen der Passage über die Kündigung wegen Eigenbedarf würde als Verzicht auf das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarf werten. Dieser Verzicht gilt auch für einen Käufer.

Es sollte bedacht werden, dass im Falle eine Rechtsstreits zwischen Neu-Eigentümer und Mieter der Alt-Eigentümer als Zeuge vorhanden ist. Und der hat kein Aussageverweigerungsrecht.

Tendenziell sieht es so aus, als ob es sinnvoller wäre, gegen den Alt-Eigentümer mit der Zielrichtung Rückabwicklung des Kaufs vorzugehen als gegen die Mieter wegen Eigenbedarfskündigung.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wieso raten? In dem eingescannten Vertragstext ist nichts von Zeit-Vertrag zu lesen. Die durchgestrichene Zeile bezieht sich klar auf unbefristete Miete.



Stimmt, den Scan hatte ich nicht gesehen/gefunden.

Dann hat der Verkäufer jetzt tatsächlich ein grosses Problem.

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