Hilfe! Pachtrecht

9. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Walgenbach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Pachtrecht

Hallo, meinem Opa gehörte ein großes Feld das er an einen Pferdebesitzer vermietet hatte. Als mein Opa gestorben war, wurde das Grundstück an meinen Vater vererbt. Es gab nur einen mündlichen Pachtvertrag. Bislang hatten wir auch keine Verwendung für das Feld, doch nun kann ich es brauchen. Der Pächter ist ein ziemlich linker Typ der auch nie Pacht bezahlt.

Meine Frage: Ist es möglich irgendwie die Pacht zu kündigen?
Kündigungsfrist?

Gruß Tobias

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal wäre abzuklären ob es sich um normale oder Landpacht handelt. Für Landpacht ist es erforderlich, daß entweder eine Bodenbewirtschaftung bzw. eine mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung gegeben ist (Kündigungsfrist 2 J.).
Ihren Angaben zufolge ist bei einem Pferdebesitzer wohl eher normale Pacht von Grundstücken gem. § 584 BGB anzunehmen. Danach ist die Kündigung nur bis zum 3. Werktag des letzten halben Jahres für den Schluß des Pachtjahres zulässig.

Bei konsequenter Nichtzahlung des Pachtzinses, für dessen Höhe Sie allerdings beweispflichtig wären, ist sicherlich auch an eine außerordentliche (fristlose) Kündigung zu denken.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Walgenbach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gruß Tobias

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