Hilfe Schimmel

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
BIFI-1970
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Hilfe Schimmel

Ich weiß nicht mehr weiter.In meiner Wohnung ist das Badezimmer voller Schimmel.Als ich eingezogen bin war alles super sauber und von Schimmel keine Spur.Aber schon nach drei Monaten war dann der Schimmel zu sehen.Ich sagte sofort meinem Vermieter bescheid.Denn ich habe immer Fenster auf und kann es mir nicht erklären.Mein Vermieter meinte nur der Schimmel sei schon fast fünf Jahre da und ich solle mir ein Spray gegen den Schimmel holen-so hat er das bis jetzt auch immer entfernt.Nun ist mein Problem,daß ich so einen geringen Verdienst habe und es mir nicht leisten kann zum Mieterschutzbund zu gehen.Was kann ich also gegen den Schimmel bzw.gegen meinen Vermieter unternehmen damit der Schaden behoben wird.Oder bin ich dazu verpflichtet das Bad auf eigene Kosten zu sanieren-denn renovieren wird da ja wohl nicht helfen.Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MaCon
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
du bist nicht dazu verpflichtet, den Schimmel auf eigene Kosten zu entfernen.
Da Dein Vermieter ja wohl schon seit 5 Jahren weiß das dort Schimmel ist, und es daher definitiv nicht Deine Schuld ist, ist er in der Verpflichtung, diesen zu entfernen.
Ich würde Deinem Vermieter nochmals schriftlich (Einschreiben*Rückschein) unter Fristsetzung dazu auffordern, für Abhilfe zu sorgen. Sollte er dem nicht nachkommen, kannst Du die Miete kürzen, da es eindeutig ein Mangel an der Wohnung ist. Die Höhe der Kürzung kann ich dir nicht genau sagen, es kommt darauf an, wie doll der Schimmelbefall ist. Und die Kürzung würde ich auf ein seperates Konto legen, denn soweit ich weiß, kann er bei Abhilfe den abgezogenen Betrag einfordern. Zur Kürzungshöhe würde ich im I-net noch mal nachforschen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.

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#2
 Von 
Markus Pott
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,als erstes würde ich dir raten die ursache zu erforschen. zum 2. ist es immer eine ungünstige sache wenn schimmelpilz auftritt und der mieter dem vermieter die schuld dafür zuschieben möchte und umgekehrt. aus meiner erfahrung als sachverständiger für schäden am gebäude sei zu sagen, dass der mieter nur dann vor gericht recht bekommt, wenn nachgewiesen ist, das ein baumangel am gebäude vorliegt. das ist wenn überhaupt dann gegeben wenn eine sog. wärmebrücke vorhanden ist. da ich leider aus deinen zeilen nicht erlesen kann an welchen stellen der schimmelpilz vorhanden ist, würde ich dich bitte mit dieses evtl. mitzuteilen. weiterhin ist es unnütz das fenster den ganzen tag über aufstehen zu lassen. wahrscheinlich noch auf "Kipp". dadurch kühlen die fensterlaibungen im winter extrem aus und die luftfeuchtigkeit aus der wohnung schlägt sich auf den kalten wandflächen nieder und kondensiert(wird zu sichtbarem )wasser. das ist dann der optimale nährboden für schimmelpilz. es wäre besser eine sog. stoßlüftung zu machen indem man 2 gegenüberliegende fenster öffnet und einen durchzug macht. dadurch verbraucht man wesentlich weniger energie und die wände kühlen nicht so sehr aus. ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, wenn nicht habe ich meine email mitgeschickt, frag ruhig. gruß markus

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