Hilfe: Vermieter dreht durch!

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe: Vermieter dreht durch!

Ich bin gerade ausgezogen und mein Vermieter will mir nun wohl wegem allem das Leben schwer machen:

Im Wohnzimmer und der Küche waren an wenigen Stellen Stockflecken. Der Maler den der Vermieter die Kosten für die Vorbehandlung hat schätzen lassen, wollte dafür 500€. Ich meinte ich kenne einen Maler, der mir das billiger macht. Der Vermieter war einverstanden. Der Maler den ich kenne hat über 40 Jahre Berufserfahrung, arbeitet aber nurnoch nebenher und hat mir das quasi als freundschaftlichen Gefallen erledigt.

Nun möchte der Vermieter von mir wissen, mit was vorbehandelt wurde (evtl. sogar inklusive technischer Datenblätter) und den exakten Verlauf der Vorbehandlung, um festzustellen, ob es fachgerecht gemacht wurde.

Ich konnte den Maler bisher noch nicht erreichen (es sind erst 24 Stunden vergangen, aber der Vermieter droht bereits mit Anwalt...)

Ich bin sicher, dass der Maler das absolut professionell erledigt hat, es handelt sich ja um einen richtigen Maler, trotzdem wollte ich mal fragen, wie das ganze rechtlich aussieht, sollte der verrückte Vermieter ernst machen...

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44 Antworten
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#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
Im Wohnzimmer und der Küche waren an wenigen Stellen Stockflecken.


Was genau sind denn jetzt Stockflecken ?

Wenn der Mangel behoben ist, denke ich nicht, dass der Vermieter einen Anspruch darauf hat ganz genau zu erfahren, was der Maler gemacht hat.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Tolle Überschrift.
Durchdrehende Vermieter reagieren anders, schätze ich...

Aber einen Anspruch darauf, dass dein Maler nun das tut, was der Vermieter sich wünscht, ist nicht erkennbar.
Jedenfalls aus deiner Schilderung nicht.

Zitat (von Acryl):
Im Wohnzimmer und der Küche waren an wenigen Stellen Stockflecken.
Stock stellt niemand fest. War es uU Schimmel?
Wollte der 500er Maler nur fürs Vorbehandeln 500,-?

Und was steht überhaupt im Übergabe/Abnahme-Protokoll?
Und wo steht das mit dem *fachgerecht*?
Und was könnte der Vermieter ernst machen? Seinen Anwalt fragen?

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#3
 Von 
_Guenni_
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Naja, bei manchen Flecken (z.B. Schimmel) reicht halt einfaches Überstreichen nicht aus. Von daher ist es schon verständlich, dass der Vermieter sichergehen will, dass das nicht in einigen Monaten wieder durchkommt.

Hat man das durch eine Fachfirma machen lassen, liesse sich das wohl durch ein einfaches "hat Malerfachbetrieb XY gemacht, anbei Rechnungskopie"" erledigen. Bei Selbstvornahme durch einen Bekannten, auch wenn der "vom Fach" ist, glaube ich aber schon, dass man dem Vermieter Gelgenheit geben muss, sich von der ordentlichen Durchführung überzeugen zu können. Und bei Dingen, die man nicht durch bloßes Inaugenscheinnehmen überprüfen kann, glaube ich schon, dass der Vermieter einen Anspruch darauf hat zu erfahren, was da gemacht wurde.

cu
Guenni

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von _Guenni_):
Naja, bei manchen Flecken (z.B. Schimmel) reicht halt einfaches Überstreichen nicht aus. Von daher ist es schon verständlich, dass der Vermieter sichergehen will, dass das nicht in einigen Monaten wieder durchkommt.


Daher wäre ja interessant zu wissen, was das genau für Flecken waren …… Bei Schimmel müsste man erst einmal feststellen, ob das überhaupt schuldhaft vom Mieter verursacht wurde....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, der Vermieter dreht durch in der Summe aller Dinge, das kommt jetzt durch diesen einzelnen Beitrag nicht ganz so deutlich rüber.

Die Stockflecken wurden beim Begehen der Wohnung vom Maler des Vermieters festgestellt, dieser machte dann einen Kostenvoranschlag wo die Vorbehandlung für die Stockflecken allein 500€ betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
Die Stockflecken wurden beim Begehen der Wohnung vom Maler des Vermieters festgestellt, dieser machte dann einen Kostenvoranschlag wo die Vorbehandlung für die Stockflecken allein 500€ betrug.


Und wieso bist Du der Meinung, dass Du diese Flecken beseitigen musst ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von _Guenni_):
dass der Vermieter einen Anspruch darauf hat zu erfahren, was da gemacht wurde.
Woher sollte dieser Anspruch kommen?

@Acryl
Niemand in Mitteleuropa muss Stockflecken beseitigen oder gar vorbehandeln.
Deshalb nochmals gefragt:
Zitat (von Anami):
War es uU Schimmel?
Und wenn ja, wer hat das festgestellt? Etwa der Maler des Vermieters?

Bitte Ruhe bewahren.
Und nach Möglichkeit die offenen Fragen beantworten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Euch!

Der Maler des Vermieters sagte es seien Stockflecken und man müsse dieses vorbehandeln, bevor überstrichen wird. Er sagte explizit es sei kein Schimmel, sondern die Vorstufe davon.

Zitat:
Niemand in Mitteleuropa muss Stockflecken beseitigen oder gar vorbehandeln.


Das ist interessant! Ist das so geltendes Recht?

Zitat:
Und wieso bist Du der Meinung, dass Du diese Flecken beseitigen musst ?


Gute Frage. Nach meinem Auszug wurde festgestellt, dass durch eine Silikonfuge im Boden der Dusche Wasser in den Boden des Bades eingetrungen ist. Man hat auch hierfür versucht mir die Schuld zu geben. Dann sagte man mir, ich hätte das Wohnzimmer und die Küche (wo die Stockflecken an den Wänden waren) falsch gelüftet und wäre auch dafür verantwortlich. Ich weiß, dass ich das nicht falsch gelüftet / beheizt habe und denke mittlerweile, dass es wahrscheinlich durch das schimmelige Badezimmer gekommen ist, da ich das oft vergebens versuchte zu durchlüften, indem ich die Tür zu den anderen Räumen offen lies, da das Badezimmer kein Fenster nach außen hat.

Ich weiß auch mittlerweile, dass ich als Mieter keine Silikonfugen im Bad überprüfen muss und keine Schuld an dem Wasserschaden habe. Es gab hierzug bereits mehrere Urteile des BGH wo der Mieter freigesprochen wurde.


Der Vermieter terrorisiert mich wegen allerlei Belangen... Ich habe das mit dem Stockflecken "vorbehandeln" auf mich genommen und akzeptiert, da ich sowieso die Küche habe renovieren müssen (das war vertralgich so vereinbart da ich länger als 5 Jahre ind er Wohnung gelebt habe) und "mein" Maler mir anbot, bei der Gelegenheit auch kostenlos die Stockflecken "vorzubehandeln". Deshalb habe ich nicht weiter hinterfragt, ob ich das tun muss. Umso lächerlicher dass mir der Vermieter nun selbst nach getaner Arbeit, noch mit rechtlichen Konsequenzen droht und mir auf der Nase herumtanzt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie lange habe Sie dort gewohnt? War duevwohnungbbei bei Einzug renoviert?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie lange habe Sie dort gewohnt? War duevwohnungbbei bei Einzug renoviert?


Insg 7 Jahre. Ich hatte die Wohnung bei Einzug renoviert. Im Vertrag war eine Klausel, dass die Küche nach 5 Jahren vom Mieter erneut renoviert werden muss

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Unrenoviert rein heißt unrenoviert raus, besenrein übergeben und gut ist.



-- Editiert von AltesHaus am 21.11.2019 21:56

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119889 Beiträge, 39793x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Bei Schimmel müsste man erst einmal feststellen, ob das überhaupt schuldhaft vom Mieter verursacht wurde....

Nö, jetzt nicht mehr. Der Mieter hat Hand angelegt bzw. anlegen lassen. Zu spät ...


Da dort eventuell mit Bioziden gearbeitet wurde, besteht durchaus eine Informationspflicht (z.B. ob Zulassung nach Biozid-Verordnung (EU) No 528/2012 vorliegt, ...)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
Das ist interessant! Ist das so geltendes Recht?
Ja.
Zitat (von Acryl):
Der Vermieter terrorisiert mich
inzwischen ist aus dem Durchdrehen schon Terror geworden.

Es wäre hilfreich, wenn du dich auf die Fakten des Mietverhältnisses beschränkst--- und diese nicht einzeln einstreust.
Danke.

Zitat (von Acryl):
Er sagte explizit es sei kein Schimmel, sondern die Vorstufe davon.
Das kann er gern sagen. Das mit den Bioziden--- kommt evtl. später oder nie.

Aber hier aus diesem Beitrag ist nun zu lesen, dass DEIN Maler nur die Küche *gemalt* hat und die Stockflecken vorbehandelt hat.
Sind wir hier eigentlich beim Puzzle-Wettbewerb?

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#14
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami! Ich habe mehrere Posts aufgemacht, weil es sonst sehr lang und unübersichtlich würde...

Also wenn Schimmel oder Stockflecken gesetztlich in Europa nicht vorbehandelt werden müssen, wäre es auch okay gewesen, sie einfach mit normaler Farbe zu überstreichen? Wenn dem so wäre, könnte es dem Vermieter ja auch egal sein, ob vorbehandelt wurde oder nicht, bzw könnte er das als Bonus sehen, keineswegs aber als einen Grund mich zu verklagen, sofern es "nicht fachgerecht" gemacht worden wäre... Ist das richtig?



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Acryl):
sie einfach mit normaler Farbe zu überstreichen


Es stellt sich generell die Frage, ob du überhaupt was streichen musst.......

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Danke.

Zitat (von Acryl):
Ist das richtig?
Das ist richtig.

Warum?
Weil in Mitteleuropa ein Maler zwar hergehn kann und behaupten kann, das da wäre die Vorstufe von Schimmel und das da müsste unbedingt vorbehandelt werden und dieses würde Daumen x 500,- kosten.
Der Maler darf das.
Aber dein Vermieter kann dir deswegen nicht derart auf die Nerven gehen und sonstwas als Nachweis fordern. Jedenfalls nicht erfolgreich.

Wenn der Vermieter also sonst nix weiter zu tun hat--- kann der einen Sachverständigen beauftragen, die Stellen beproben lassen, dann je nachdem, was auch immer festgestellt wird, selber auf eigene Kosten entspr. vorbehandeln lassen.
Ich meine, der Vermieter hat vielmehr damit zu tun, den durch die abgerissene Silikonfuge in der Dusche verursachten Schaden schnell, fachgerecht und dauerhaft zu beheben/beheben zu lassen.
Der eigentliche Schaden ist evtl. nicht nur durch die Silikonfuge entstanden, sondern durch die mangelhafte Abdichtung unter der Duschtasse... aber das wäre Hellseherei :grins:

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Zitat (von Acryl):
Ich weiß auch mittlerweile, dass ich als Mieter keine Silikonfugen im Bad überprüfen muss und keine Schuld an dem Wasserschaden habe. Es gab hierzug bereits mehrere Urteile des BGH wo der Mieter freigesprochen wurde


Das dürfte ein Irrtum sein. Der Mieter hat die Pflicht seine Wohnung auch in Bezug auf Schäden seiner Sorgfaltspflicht zu unterziehen; soll heissen, er muss Schäden/Mängel unverzüglich melden. Eine kaputte Silikonfuge sieht man.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38418 Beiträge, 13998x hilfreich)

Meine Güte, der Vermieter will doch nur wissen, womit diese Flecken behandelt worden sind. Warum teilt man das nicht einfach mit, wenn man seinen Anstreicher erreicht hat, und gut ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Warum überhaupt die Wohnung streichen lassen, wenn man unreinoviert eingezogen ist? Die Klauseln hierzu im MV sind dann nichtig; es sei denn, man hätte vom VM einen angemessenen Nachlass fd Renovierungen bei Einzug erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38418 Beiträge, 13998x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Worum geht es dann?


0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Worum geht es dann?


Aktuell dass der Vermieter einfach nur wissen will mit welchen Mitteln gearbeitet wurde.
Braucht er zum einen um die neue Deckfarbenart (Dispersion, Acryl oder Silikon z.B bestimmen zu können und zum anderen sicherlich auch um zu prüfen ob fachgerecht gearbeitet wurde oder die Stellen verschlimmbessert.

Stockflecken stellen eine Sachmangel dar, der ungeachtet der Gültigkeit oder des Vorhandenseins einer Schönheitsreparaturenklausel beseitigt werden muss. Und mir fällt jetzt gerade kein Fallgestaltung ein, wo der Bewohner nicht für die Stockflecken verantwortlich wäre (bei Schimmel sieht es anders aus).

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Danke, nach wie vor stellt sich die Frage warum man hier überhaupt hat Hand anlegen lassen, zur Zeit sehe ich keinerlei rechtliche Verpflichtung hierzu.

Man kann nur hoffen, dass der Malereien die erforderlichen Vorarbeiten auch erledigt und sich oh daran erinnert welches Material er genommen hat, allerdings besteht auch keine Verpflichtung dem VM hier Auskunft zu geben ... wenn es denn tatsächlich Stockflecken waren ...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Acryl
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze ist von mir etwas aus dem Kontext gerissen, es gibt mit dem Vermieter ettliche Probleme weil er überall versucht, mich für alles bezahlen zu lassen. Das hier ist nur eines von mehreren Problemen. Tut mir leid, ist meine Schuld, ich hätte auch alles in ein Thema packen können, das wäre dann aber völlig aus den Nähten geplatzt!

Zitat (von AltesHaus):

Man kann nur hoffen, dass der Malereien die erforderlichen Vorarbeiten auch erledigt und sich oh daran erinnert welches Material er genommen hat, allerdings besteht auch keine Verpflichtung dem VM hier Auskunft zu geben ... wenn es denn tatsächlich Stockflecken waren ...


Der Vermieter hat mir weniger als 24h nachdem der Maler da war, bereits mit dem Anwalt gedroht, wenn ich ihm nicht den genauen Ablauf der Vorbehandlung schildere und das exakte Mittel nenne, inklusive technischem Datenblatt. Ich hatte nichtmal verweigt, diese Auskunft zu geben, konnte den Maler aber schlicht in der kurzen Zeit nicht erreichen. Soviel zum Thema: Der Vermieter dreht durch. Ich finde dieses Verhalten jedenfalls völlig überzogen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38418 Beiträge, 13998x hilfreich)

Wieso sollte der Vermieter nicht wissen dürfen, was für Material da fest mit seinem Eigentum verbunden worden ist? M.E. muss er es wissen. Davon kann nämlich die weitere Bearbeitung der Wände abhängig sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Geht nicht um dürfen, sondern um einen nicht vorhandenen Anspruch.

Ich würde die gewünschte Auskunft geben, die ne ihn dann seiner Wege ziehen lassen, soll er doch nen Anwalt nehmen, änder ja nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32092 Beiträge, 5647x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Güte, der Vermieter will doch nur wissen, womit diese Flecken behandelt worden sind. Warum teilt man das nicht einfach mit,
1. Weil der Vermieter ein Schikanierer ist. Und 2. (Text vom 21.11.)
Zitat (von Acryl):
Ich konnte den Maler bisher noch nicht erreichen (es sind erst 24 Stunden vergangen, aber der Vermieter droht bereits mit Anwalt...)
Zitat (von wirdwerden):
Wieso sollte der Vermieter nicht wissen dürfen,
Er darf es doch wissen. Aber nicht sofort. Liest du eigentlich, was in den Beiträgen steht?
Zitat (von wirdwerden):
was für Material da fest mit seinem Eigentum verbunden worden ist?
Ach? Gehören die Stockflecken jetzt zur Mietsache? ...umso besser. :)

Zitat (von AltesHaus):
Warum überhaupt die Wohnung streichen lassen,
Es wurde vereinbarungsgemäß und lt. Mietvertrag (Schönheitsrep.) nur die Küche gestrichen. Und im Wohnzimmer und in der Küche die Stockflecken vorbehandelt. Das mit Einverständnis des Vermieters. Das wurde von einem Fachmann gemacht.
Weiter hat der ausgezogene Mieter nichts zu tun, was Renovierung/Malerarbeiten betrifft..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@Anami

Evt. berücksichtigen Sie dass die Renovierungsvereinbarung aufgrund der Tatsache, dass der Mieter in eine unrenovierte Wohnung einzog, uU unwirksam sein könnte ...

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Doppler



-- Editiert von AltesHaus am 23.11.2019 18:28

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@Anami

Evt. berücksichtigen Sie dass die Renovierungsvereinbarung aufgrund der Tatsache, dass der Mieter in eine unrenovierte Wohnung einzog, uU unwirksam sein könnte ...


Seh ich genauso!

In der Gesamtschau aber lässt sich aber bereits schon erkennen, dass der Vermieter so wenig wie möglich für seine Renovierung ausgeben will. Die Drohung mit Anwalt wirkt m. E. n. eher wie ein "Bellen"....

Wenn da kein Schimmel war, sondern irgendwelche Flecken die jetzt weg sind, kann der ruhig mit Anwalt kommen. Einen fachmänischen Gutachter wird der garantiert nicht wegen diese "Fleckchen" beauftragen.
Dafür ist der zum Einem zu geizig und zum Zweiten wäre es zweifelhaft dbzgl. gerichtlich Erfolg zu bekommen...

Fazit:
bevor man den Vermieter ins Haus lässt, evtl. vorher etwas ausbessern !

-- Editiert von schmitty am 24.11.2019 14:06

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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