Hilfe - Wasserzähler nicht ablesbar - Abrechnung?

27. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Diana_2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe - Wasserzähler nicht ablesbar - Abrechnung?

Hallo zusammen,

schwere Frage: der Vermieter rechnet den Wasserverbrauch nach einem Zählerstand ab. Der Zähler befindet sich im Keller (der ist abgeschlossen, ich kann da nicht rein). Das es überhaupt einen Zähler gibt, ist mir neu. Die Vermieterin hat bei Vertragsunterzeichnung gesagt, es wird pro Kopf abgerechnet.

Muss ich die Abrechnung nach Wasserzähler "schlucken"?

Diana

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Verbrauchsabhängige Kosten müssen auch nach Verbrauch umgelegt werden, wenn dies möglich ist.

Da offensichtlich ein Wasserzähler vorhanden ist und falls nichts anderes im Vertrag steht wirst Du die Abrechnung nach Wasserzähler wohl schlucken müssen.

Ein anderes Problem ist der Zählerstand bei Übergabe. Da Du nichts von dem Zähler wusstest, hast Du wahrscheinlich auch kein Protokoll unterschrieben, in dem der Zählerstand festgehalten wurde. Hier lässt sich möglicherweise etwas machen. Das hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Wieviel Wasser hat der Vormieter gebraucht oder welche Zeit ist von der letzten Ablesung bis zu Deinem Einzug vergangen.

Natürlich hast Du auch das Recht zu prüfen, ob der Zähler korrekt abgelesen wurde.

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#2
 Von 
treffer
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 80x hilfreich)

Ist der Wasserzähler für das gesamte Haus, oder für die Wohnung?

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#3
 Von 
Diana_2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Stift:

es ist wohl so, dass der Zähler für mich ist. Vielleicht gibt es auch einen für das gesamte Haus. Mir ist wichtig, ob ich ohne Zugang zum Zähler, also ohne Verbrauchskontrolle eine Abrechnung nach Zählerstand akzeptieren muss.

Diana

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#4
 Von 
Diana_2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ... Treffer, nicht Stift ;-)

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