Hobbykellerstrom auf Nachbar's Stromzähler aufgeklemmt --> Nachzahlung

1. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
icke333
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hobbykellerstrom auf Nachbar's Stromzähler aufgeklemmt --> Nachzahlung

Guten Abend in die Runde,

ich bräuchte einen Ratschlag:

Wir wohnen in ein Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Jeder Mieter hat einen normalen Keller und es gibt 2 größere Keller / Hobbyräume, die man anmieten kann. Ich habe einen solchen angemietet und es hieß mündlich vom Vermieter, dass in der Raummiete sämtliche Kosten enthalten sind. Wir zahlen die Hobbykellermiete einfach zusätzlich zur normalen Miete.

In diesen Hobbykeller haben wir unseren Wäschetrockner gestellt, da in der Wohnung zu wenig Platz war. Dieser läuft ca. 1-2x die Woche und Beleuchtung für die Kinder, wenn sie unten spielen.

Vor 2 Wochen war ich im Hobbykeller, als auf einmal der Strom weg war und unsere Nachbarin kam zu mir und meinte, jetzt weiß ich warum ich eine so hohe Stromnachzahlung hatte. Sie hatte ihre Hauptsicherung unten im Kellervorraum ausgeschaltet.

Fazit: Mein Strom im Hobbykeller lief die ganze Zeit über Nachbarin's Stromzähler, bzw. war bei ihr aufgelegt. Unser Vermieter erklärte es so, dass der Strom vom Hobbykeller auf den Stromzähler ihrer Wohnung aufgeschalten war und er es vergessen habe, umzuklemmen.
Vermieter hat einen Elektriker geschickt, der unseren Hobbykeller auf unseren Stromzähler umgeklemmt hat.

Unsere Nachbarin ist jetzt verärgert, da sie eine hohe Stromnachzahlung hatte. Sie hat mich heute angesprochen, dass sie mit dem Vermieter ausgemacht hat, dass sie jetzt nach dem Umklemmen ihren Stromverbrauch Keller mit dem Stromverbrauch von der Nachzahlung gegenrechnet und uns die Differenz in Rechnung stellt.

Meine Frage: Geht das so einfach mit dem Gegenrechnen, ohne dass wir vom Vermieter in Kenntnis gesetzt werden? Ich sehe es auch nicht ein, dass wir jetzt Summe X zahlen sollen, wo es erst hieß, dass alles in der Hobbykellermiete inbegriffen ist.

Wenn wir was zahlen sollen, für das was wir verbraucht haben, ist ja dann auch auf einer Seite ok, solange man wirklich auseinanderhalten kann, was wir verbraucht haben und was die Nachbarin!

Schönen Abend und viele Grüße

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von icke333):
ch sehe es auch nicht ein, dass wir jetzt Summe X zahlen sollen, wo es erst hieß, dass alles in der Hobbykellermiete inbegriffen ist.

Das der Strom nicht gemeint war ist ja nun offensichtlich.



Zitat (von icke333):
solange man wirklich auseinanderhalten kann, was wir verbraucht haben und was die Nachbarin!

Das kann man naturgemäß nicht.
Man wird also schauen müssen, wie war der Stromverbrauch vorher, wie war er während und wie war er danach, dann hat man schon mal einen sehr guten Ausgangspunkt für eine recht präzise Schätzung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Man kann aber auch versuchen sich so zu einigen, das wäre gewiss gut für das nachbarschaftliche Verhältnis.

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#3
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1711 Beiträge, 272x hilfreich)



Zitat (von icke333):
In diesen Hobbykeller haben wir unseren Wäschetrockner gestellt, da in der Wohnung zu wenig Platz war. Dieser läuft ca. 1-2x die Woche und Beleuchtung für die Kinder, wenn sie unten spielen.


Wäschetrockner verbrauchen bekanntlich einiges an Strom. War das so mit
dem VM vereinbart, dass ein Trockner im Hobbyraum aufgestellt werden darf?

Zitat (von icke333):
Fazit: Mein Strom im Hobbykeller lief die ganze Zeit über Nachbarin's Stromzähler, bzw. war bei ihr aufgelegt. Unser Vermieter erklärte es so, dass der Strom vom Hobbykeller auf den Stromzähler ihrer Wohnung aufgeschalten war und er es vergessen habe, umzuklemmen.
Vermieter hat einen Elektriker geschickt, der unseren Hobbykeller auf unseren Stromzähler umgeklemmt hat.


Im Grunde genommen kam diese Situation durch das Versäumnis des VMs
den Strom umzuklemmen. Wenn die Miete für den Raum inkl.aller NK ist,
nachweisbar vereinbart, müsste sich eigentlich der VM mit der Geschädigten auseinandersetzen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn die Miete für den Raum inkl.aller NK ist,
nachweisbar vereinbart, müsste sich eigentlich der VM mit der Geschädigten auseinandersetzen


Es geht noch weiter. Wenn der VM die Hobbyräume separat und inklusive Strom und Nebenkosten vermietet, dann müssten diese auch einen separaten Stromzähler haben. Ebenso müssten alle Nebenkosten die durch die Hobbyräume entstehen (z.B wenn dort ein Heizkörper installiert ist) aus den Nebenkosten der Mieter herausgerechnet werden

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Es geht noch weiter. Wenn der VM die Hobbyräume separat und inklusive Strom und Nebenkosten vermietet, dann müssten diese auch einen separaten Stromzähler haben


Nein, es ist ausreichend, wenn dieser Keller an die "Stromzufuhr" des Mieters geklemmt wird, der diesen Keller angemietet hat. Dies ist ja nun auch geschehen.

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#6
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Nein, es ist ausreichend, wenn dieser Keller an die "Stromzufuhr" des Mieters geklemmt wird, der diesen Keller angemietet hat. Dies ist ja nun auch geschehen.


Dann ist der Hobbyraum aber nicht inklusive "sämtlicher Kosten" (Eingangsbeitrag ) vermietet.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4087 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Dann ist der Hobbyraum aber nicht inklusive "sämtlicher Kosten" (Eingangsbeitrag ) vermietet.


Sind sie doch jetzt. Wo ist das Problem? Wir kennen den Inhalt des MV nicht, wenn der mündlich war, dann kann das alles und nichts heißen.





-- Editiert von Solan196 am 02.05.2021 12:58

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#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

@solan

Zitat (von icke333):
Ich sehe es auch nicht ein, dass wir jetzt Summe X zahlen sollen, wo es erst hieß, dass alles in der Hobbykellermiete inbegriffen ist.


Das sah der TE in seinem Eingangsbeitrag aber noch etwas anders und im Prinzip gebe ich ihm Recht.
Wobei der erhebliche Stromverbrauch durch den regelmäßigen Betrieb des Trockners auch nicht dem Sinn dieser Regelung entsprochen haben dürfte.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn die Miete für den Raum inkl.aller NK ist, nachweisbar vereinbart,

Hier betrifft die Vereinbarung ganz offensichtlich nicht den Strom.



Zitat (von Alter Sack):
Dann ist der Hobbyraum aber nicht inklusive "sämtlicher Kosten" (Eingangsbeitrag ) vermietet.

Doch, weil der Strom vereinbarungsgemäß nicht in den "sämtlichen Kosten" enthalten sein sollte.


Man beachte § 133 BGB ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30451 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von icke333):
solange man wirklich auseinanderhalten kann, was wir verbraucht haben und was die Nachbarin!
Vielleicht kann man das ja mal versuchen? ​Das könnte man der Nachbarin vorschlagen...

1-2 x wöchentlich den Trockner---macht X€ seit Benutzung/Einzug/Anmietung.
Lichtstrom, wenn die Kinder dort spielen... xWatt/Std ... macht X €

Damals hat der Vermieter die Mietkosten gemeint und einfach verpennt, dass der Strom noch auf Frau Nachbarins Zähler lief.

Wo ist jetzt das Problem?
Fehlende Einsicht?
Z​u große Differenz?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man beachte § 133 BGB ...


Leider trägt der TE nichts mehr zur Diskussion bei, dabei wäre viel ander Details von interessant.

- war die Nachbarin die Vormieterin des Hobbyraumes
- ging der VM davon aus das der Strom über den Allgemeinstromzähler läuft (was auch nicht korrekt wäre)
- gibt es im Hobbyraum noch andere Versorgungseinrichtungen (Wasseranschluß, Heizkörper)

... und zu §133 BGB ging der TE ja offensichtlich davon aus der Strom inklusive sei, wenn der VM anderer Ansicht gewesen wäre hätte er ja den Umschluss auf den Mieterzähler veranlassen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
und zu §133 BGB ging der TE ja offensichtlich davon aus der Strom inklusive sei,

Wohl eher nicht, wie auch der Vermieter ging er davon aus das der Mieter den Strom zahlt.
Denn wäre er anderer Ansicht, hätte der Mieter ihn ja jetzt nicht auf seinen Zähler umklemmen lassen.


Von den Feinheiten des Schadenersatz gegen den Mieter aus vertragswidrigem Gebrauch fangen wir erst mal gar nicht an ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1711 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wohl eher nicht, wie auch der Vermieter ging er davon aus das der Mieter den Strom zahlt.
Denn wäre er anderer Ansicht, hätte der Mieter ihn ja jetzt nicht auf seinen Zähler umklemmen lassen.


Mit der Miete sind alle NK inbegriffen, d.h. auch der Strom, denn der zählt ja
auch zu den NK. Der Mieter will nur nicht weiterhin auf Kosten seiner Nachbarin Strom verbrauchen und ist somit einverstanden, dass der VM
auf seinen Zähler umklemmt. Zahlen muss er ohnehin den Strom nicht, da
alle NK in der Miete inbegriffen.
So verstehe ich es.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Praktisch gesehen kann die Nachbarin den Verbrauch des Hobbykellers nicht nachweisen, d.h. eine Klage seitens der Nachbarin gegen Mieter wäre aussichtslos. In meinen Augen muss sich die Nachbarin mit dem Vermieter herumschlagen.

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46692 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Mit der Miete sind alle NK inbegriffen, d.h. auch der Strom


Woraus sollte sich ergeben, dass auch der Strom inbegriffen ist? Verkehrsüblich ist jedenfalls, dass der Strom bei einer Mietsache vom Mieter gezahlt wird.

Aber selbst wenn der Strom in den Kosten enthalten wäre, dann könnte der Vermieter darauf verweisen, dass das Aufstellen eines Wäschetrockners nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Der Mieter durfte nicht davon ausgehen, dass auch ein so hoher Stromverbrauch, wie er durch einen Wäschetrockner entsteht, mit der Miete abgedeckt ist.

Zitat (von vundaal):
In meinen Augen muss sich die Nachbarin mit dem Vermieter herumschlagen.


Klar, der Mieter kann sich auch richtig unbeliebt machen, indem er den Umweg über den Vermieter einfordert. Am Ende wird er den Strom bezahlen müssen. An der Stelle des Vermieters würde ich bei so einem Vorgehen des Mieters die Mietvertrag über den Hobbykeller kündigen.

Dabei wäre es mir als Vermieter völlig egal, dass der Mieter formalrechtlich sogar recht damit hätte, die Sache über den Vermieter abzuwickeln.

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#16
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Praktisch gesehen kann die Nachbarin den Verbrauch des Hobbykellers nicht nachweisen,
Nicht direkt, aber mindestens aus den vorliegenden Abrechnungen wird sich ergeben, dass seit der Hobbyraumnutzung ihr Stromverbrauch angestiegen ist.

Es wurde aber auch schon geschrieben wie man sich da unter vernünftigen Leuten einigen könnte:
Zitat (von Anami):
1-2 x wöchentlich den Trockner---macht X€ seit Benutzung/Einzug/Anmietung.
Lichtstrom, wenn die Kinder dort spielen... xWatt/Std ... macht X €


Aber ja, wenn icke333 uneinsichtig bleibt und die großen Keulen wünscht, dann wird/muss er sie halt bekommen.
Dann muss sich die Nachbarin wegen des Mehrverbrauchs an den Vermieter halten.
Und der Vermieter muss halt dann icke333 auf rechtlichem Weg zur Einsicht bringen.
Denn der Betrieb eines Strom-Großverbrauchers ist gewiss nicht von der vertragsgemäßen Nutzung eines Hobbyraums gedeckt.

Ich habe aber die Hoffnung, dass bei icke333 doch noch ein Fünkchen von Verstand und Einsicht vorhanden ist :)

Und weil das teilweise auch schon "anders verstanden" wurde:
Der persönliche Haushaltsstrom gehört ganz klar nicht zu den "NK"/Nebenkosten = umlegbare Betriebskosten i.S.d. Betriebskostverordnung

Wie üblich bezieht auch der TS seinen persönlichen Hausshaltsstrom von einem Versorger seiner Wahl und rechnet seine Stromkosten auch direkt mit seinem Versorger ab.

Da ist kein Platz für die Argumentation, man habe geglaubt, dass für den Hobbyraum plötzlich der Stromverbrauch in den üblichen Nebenkosten enthalten sein solle.
Aber wenn man das glaubte, dann war es ja umso böswilliger den Trockner als Strom-Großverbraucher ausgerechnet im Hobbyraum aufzustellen ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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