Höhe Mietminderung bei unbewohnbaren Schlafzimmer?

18. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe Mietminderung bei unbewohnbaren Schlafzimmer?

Hallo,

ich habe einen Feuchtigkeitsschaden im Schlafzimmer bedingt durch eine Undichtigkeit einer darüber liegenden Terrasse. Der Schaden ist so groß, dass eine komplett innenliegende Wand total nass ist und sich schon Schimmel gebildet hatte bzw. die Putzschicht sich vom Mauerwerk ablöste. Aufgefallen ist es nur, weil sich die Tapette löste, man jedoch vorher keinen Schimmelgeruch wahrnehmen konnte. Der Raum musste geräumt sowie die Tapete komplett entfernt werden. Der Vermieter hat immerhin nach Schadensmeldung reagiert und eine Firma bauftragt, sich der Sache anzunehmen, seit 14 Tagen steht ein Entfeuchtergerät im Raum, auch wenn die weitere Freigabe zur Behebung des Schadens noch fehlt. Der Raum ist nun unbewohbar, der Gutachter rechnet mit einer Trockungszeit von 4-6 Monaten.

Welche Mietminderung steht mir jetzt zu? Man liest viel 15-20% bei Schimmelbildung bzw. Nichtheizbarkeit, aber auch 30% bei Schimmel.

Jemand einen TIpp?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Anwalt

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Anwalt


Den würde ich erst im Ernstfall bzw. wenn es Probleme mit der Anerkennung der Mietminderung geben würde, hinzuziehen wollen. Wäre schade ums Geld.

-- Editiert von ST88 am 18.10.2021 21:41

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

DU wirst hier niemanden (bei klarem Verstand) finden, der dir einen Tipp zur Minderungshöhe gibt. DIe kannst du dir ergooglen und trotzdem könnte es ein Schuss ins Knie werden, deswegen: Anwalt oder die BIlligvariante: MIeterverein.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

https://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wg-Unbenutzbarkeit-des-Schlafzimmers--f112031.html

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129587 Beiträge, 41335x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
DIe kannst du dir ergooglen und trotzdem könnte es ein Schuss ins Knie werden,

Richtig, denn mindert man zu viel, zahlt man zu wenig Miete, was dann wiederum zur (fristlosen) Kündigung führen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-wg-Unbenutzbarkeit-des-Schlafzimmers--f112031.html


Den Beitrag hatte ich auch schon gelesen, würde demnach bedingt durch das Trocknungsgerät 25 bis 30% Mietminderung einschätzen.

Zitat (von Solan196):
DU wirst hier niemanden (bei klarem Verstand) finden, der dir einen Tipp zur Minderungshöhe gibt. DIe kannst du dir ergooglen und trotzdem könnte es ein Schuss ins Knie werden, deswegen: Anwalt oder die BIlligvariante: MIeterverein.


Es geht hier um keine Rechtsberatung, sondern um eine persönliche Einschätzung. Wenn hier jede Antwort auf eine Frage mit "Anwalt" beantwortet wird, bräuchte es dieses Forum überhaupt nicht.

Ein Anwalt würde auch nur die Mietminderungstabelle und vergleichbare Gerichtsurteile nutzen, um die Höhe der Mietminderung zu bestimmen. Zu viel mindern möchte ich nicht, denke alles über 30% wäre zu viel.

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#7
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, denn mindert man zu viel, zahlt man zu wenig Miete, was dann wiederum zur (fristlosen) Kündigung führen könnte.


Bei 30% Mietminderung hätte man 6 Monate Zeit bis zu einer Kündigung. Bisher hatte ich mir im Fall einer Mietminderung immer den Mieterkontoauszug in regelmäßigen Abständen zukommen lassen, um 1. den Überblick zu behalten und um 2. zu sehen, ob die Mietminderung korrekt abgezogen wird. Man könnte einen Anwalt also später noch locker hinzuziehen, sollte es Probleme geben.

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#8
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 37x hilfreich)

Ja, dann weißt Du ja alles und kennst Dich aus.

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#9
 Von 
ST88
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von frannzwick):
Ja, dann weißt Du ja alles und kennst Dich aus.


Nur meine Erfahrung mit dem aktuellen Vermieter, wo es so bisher funktioniert hat. Erst bei Vollzug von 2 Monatsmieten darf mich der Vermieter kündigen, so stehts im Mietvertrag bei mir.

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