Höhe der Mietkaution

13. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
per4mens
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Mietkaution

Hallo!

3 Monatsmieten Kaution bedeuete doch immer von der Kaltmiete, oder?
Sprich ohne Betriebs- u. Heizkostenpauschale.

Kann ich nach dem neuen Mietrecht auf eine Ratenzahlung der Kaution bestehen?

Danke für Antworten und Tipps!

Mia




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 187x hilfreich)

Hi Mia

"Mieter und Vermieter können bei Abschluss des Mietvertrages die Zahlung einer Mietkaution, das heißt einer Mietsicherheit, vereinbaren. Gesetzlich geregelt ist, dass die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlungen - betragen darf."

"Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) können die Vertragspartner auch die Form der Mietsicherheit frei vereinbaren. Am häufigsten wird die so genannte Barkaution vereinbart. Hier übergibt oder überweist der Mieter dem Vermieter den Kautionsbetrag, der Vermieter legt die Kaution auf einem gesonderten Konto an, getrennt von seinem übrigen Vermögen, und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Der Mieter hat in diesen Fällen das Recht, den Kautionsbetrag in drei Raten zu zahlen, die erste Rate bei Beginn des Mietverhältnisses."

Viel Glück
;)

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"Smile for a better Day...."

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