Höhe der Mietkaution bestätigen lassen?

20. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Mietkaution bestätigen lassen?

Hallo,

ich habe noch eine kurze Frage. Sitze gerade an einem Schreiben an meine Hausverwaltung.

Kann ich mir während des Mietverhältnisses (besteht schon lange und ich babsichtige keinen Auszug!) die Höhe der hinterlegten Kaution schriftlich bestätigen lassen.

Also eine Auskunft verlangen?

Ich möchte sichergehen, dass der Vermieter eine berechtigte Mietminderung nicht von Kaution abgezogen hat.

viele Grüße!

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum?

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Die Minderung noch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen wäre eigentlich eine blöde Idee, da der Vermieter sich ja dann selbst der Mietsicherheit berauben würde.

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#5
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

>Weil kein VM das muß, daher es auch Keiner machen wird.

Danke, das ist doch eine Aussage.

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#6
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

>Die Minderung noch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen wäre eigentlich eine blöde Idee, da der Vermieter sich ja dann selbst der Mietsicherheit berauben würde.


Stimmt, es würde erst bei Kautions-Auszahlung Sinn ergeben. Danke :)

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#8
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

>Aber nur, wenn von der Kaution noch was übrig wäre, bzw. keine sonstigen Mängel auftauchen.

Wieso sollte von der Kaution nichts übrig sein? Keine Mängel entstanden, werden auch keine auftauchen.

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#10
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

>Wenn sich dein VM, wie Du vermutest, während der Mietzeit schon davon bedient hat.
Übrigens könnte dann für den M auch eine Nachschußpflicht bestehen.


Ich habe eigentlich keinen Verdacht, dass sich der VM schon bedient hat. Dazu gab es noch nie einen Anlass und keine Diskussion.

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6798 Beiträge, 2378x hilfreich)

Hallo,

ich finde die Antworten hier im Forum etwas zu "vermieterlastig/vermieterfreundlich".
Warum schlägt niemand vor, einfach einen aktuellen Nachweis über die Anlage der Mietkaution zu fordern. Vermutlich wird sich daraus auch die Höhe ergeben.
Zur Rechtslage:

quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter hat gegen den Vermieter einen auch klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Mietkaution, vgl. LG Düsseldorf WuM 1993, 400. Hierzu steht ihm ein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zu (§ 666 BGB ), der auch die Angabe der Kontonummer und der Kündigungsfrist beinhaltet, vgl. AG Frankfurt NZM 2001, 808 . <hr size=1 noshade>


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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

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#12
 Von 
christian_11
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Spezi-2, mit der Antwort kann ich was anfangen! Das hat mir sehr geholfen!

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