Hallo,
ich habe noch eine kurze Frage. Sitze gerade an einem Schreiben an meine Hausverwaltung.
Kann ich mir während des Mietverhältnisses (besteht schon lange und ich babsichtige keinen
Auszug!) die Höhe der hinterlegten Kaution schriftlich bestätigen lassen.
Also eine Auskunft verlangen?
Ich möchte sichergehen, dass der Vermieter eine berechtigte
Mietminderung nicht von Kaution abgezogen hat.
viele Grüße!
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Höhe der Mietkaution bestätigen lassen?
Warum?
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Die Minderung noch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen wäre eigentlich eine blöde Idee, da der Vermieter sich ja dann selbst der Mietsicherheit berauben würde.
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>Weil kein VM das muß, daher es auch Keiner machen wird.
Danke, das ist doch eine Aussage.
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>Die Minderung noch während des Mietverhältnisses mit der Kaution zu verrechnen wäre eigentlich eine blöde Idee, da der Vermieter sich ja dann selbst der Mietsicherheit berauben würde.
Stimmt, es würde erst bei Kautions-Auszahlung Sinn ergeben. Danke
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>Aber nur, wenn von der Kaution noch was übrig wäre, bzw. keine sonstigen Mängel auftauchen.
Wieso sollte von der Kaution nichts übrig sein? Keine Mängel entstanden, werden auch keine auftauchen.
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>Wenn sich dein VM, wie Du vermutest, während der Mietzeit schon davon bedient hat.
Übrigens könnte dann für den M auch eine Nachschußpflicht bestehen.
Ich habe eigentlich keinen Verdacht, dass sich der VM schon bedient hat. Dazu gab es noch nie einen Anlass und keine Diskussion.
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Hallo,
ich finde die Antworten hier im Forum etwas zu "vermieterlastig/vermieterfreundlich".
Warum schlägt niemand vor, einfach einen aktuellen Nachweis über die Anlage der Mietkaution zu fordern. Vermutlich wird sich daraus auch die Höhe ergeben.
Zur Rechtslage:
quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter hat gegen den Vermieter einen auch klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Mietkaution, vgl. LG Düsseldorf WuM 1993, 400. Hierzu steht ihm ein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zu (§ 666 BGB ), der auch die Angabe der Kontonummer und der Kündigungsfrist beinhaltet, vgl. AG Frankfurt NZM 2001, 808 . <hr size=1 noshade>
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
Vielen Dank Spezi-2, mit der Antwort kann ich was anfangen! Das hat mir sehr geholfen!
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