Höhere Betriebskosten ( nicht bezogen auf das Konsumverhalten) in der Nebenkostenabrechnung

18. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620966-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhere Betriebskosten ( nicht bezogen auf das Konsumverhalten) in der Nebenkostenabrechnung

Hallo

heute habe ich die erste Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Ich war überrascht, dass die Betriebskosten 900 € höher sind als die Vorauszahlungen. Ich meine damit die Kosten für Hausmeister, Grundsteuer usw. ohne die verbrauchsabhängigen Kosten (also Wasser und Heizung). Beachten Sie, dass meine monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten deutlich von den verbrauchsabhängigen Zahlungen getrennt sind. Tatsächlich habe ich laut Nebenkostenabrechnung weniger Heizung und Wasser verbraucht.

Ich denke, dass die Betriebskosten wie die Steuern sehr genau geschätzt werden können. Aber 900 € sind ein großer Unterschied, und ich bin nicht davon überzeugt, dass ich sie zahlen sollte, weil der Vermieter die zusätzlichen Kosten (wiederum nicht verbrauchsabhängig) nicht richtig geschätzt hat, sei es absichtlich oder nicht.

Wenn das so ist, ist es für jeden Vermieter ein Leichtes, Mieter mit einer niedrigen Warmmiete anzulocken und dann am Ende viel Geld von ihnen zu verlangen.

Haben Sie einen Rat?

-- Editiert von User am 18. November 2022 19:11

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Eigentlich ist es doch relativ einfach:

Man schaut, welche Nebenkosten überhaupt umlagefähig sind, das steht im Mietvertrag. Wenn man wie Du Zweifel an der Abrechnung hat, dann nimmt man Einsicht in die Unterlagen des Vermieters und überprüft so die entstandenen Kosten, für Hausmeister, Grundsteuer u.s.w. Und schon weiß man, ob die Nachforderungen berechtigt sind.

Abwegig ist die Idee, dadurch wären einem Vermieter Tür und Tor geöffnet, um hier Mieter mit falschen Angaben zu locken. Bei der Wohnungsnot spielt das doch keine Rolle. Der Vermieter hat eh "freie Auswahl." Und, man kann sich ja auch vor Abschluss eines Mietvertrages über die zu dem Zeitpunkt aktuellen Nebenkosten durch Einsicht in die Akten informieren. Oder zumindest die Einzelposten abfragen und abschätzen, ob die realistisch sind und insoweit auch nachfragen. Und man muss sich darüber klar sein, dass die Nebenkosten immer eine Variable ist, die sich wirklich ständig ändern kann.

Ich wohne in einem relativ entspannten Mietverhältnis. Wir haben mit unserem Vermieter die Vereinbarung, dass er bei starken Veränderungen auch während des Jahres sich die Nebenkosten anschaut und uns, also seine Mieter, über die voraussichtliche Entwicklung informiert. Wir können dann auf freiwilliger Basis die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen, oder eben auf die Abrechnung warten und nachzahlen. Die Mieter unter mir zahlen lieber nach, vom Urlaubsgeld, ich habe vor einigen Monaten meine Vorauszahlungen erhöht, um 90 € monatlich. Ich lasse ungern Schulden auflaufen. Aber, ich habe mich auch einmal vor vielen Jahren um Akteneinsicht bemüht, mir rausgeschrieben, was die einzelnen Posten kosten, und seitdem konnte auch auch so einschätzen, ob die Erhöhungen stimmig sind. Zur Nachahmung empfohlen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von go620966-87):
weil der Vermieter die zusätzlichen Kosten (wiederum nicht verbrauchsabhängig) nicht richtig geschätzt hat, sei es absichtlich oder nicht.

Irrelevant



Zitat (von go620966-87):
Wenn das so ist, ist es für jeden Vermieter ein Leichtes, Mieter mit einer niedrigen Warmmiete anzulocken und dann am Ende viel Geld von ihnen zu verlangen.

Richtig, kann er.

Der Vermieter muss gar keine Vorauszahlungen angeben / verlangen. Er darf sie schätzen, berechnen oder einfach nur raten.
Abgerechnet wird am Ende des Abrechnungszeitraumes.



Zitat (von go620966-87):
Haben Sie einen Rat?

Belegeinsicht nehmen und prüfen ob die Belege korrekt sind, alle Kosten vertraglich vereinbart und umlagefähig sind.






Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go620966-87):
Wenn das so ist, ist es für jeden Vermieter ein Leichtes, Mieter mit einer niedrigen Warmmiete anzulocken und dann am Ende viel Geld von ihnen zu verlangen.
Das stimmt zwar, ist aber unproblematisch.
Tatsächlich ist es einem Mieter und Vermieter auch freigestellt, einen Mietvertrag zu schließen bei dem die monatliche Nebenkostenvorauszahlung 0,00€ beträgt.
Dann sind eben mit der Nebenkostenabrechnung auf einmal die ganzen Nebenkosten der Abrechnungsperiode für den Mieter zur Nachzahlung an den Vermieter fällig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von go620966-87):
Ich denke, dass die Betriebskosten wie die Steuern sehr genau geschätzt werden können. Aber 900 € sind ein großer Unterschied, und ich bin nicht davon überzeugt, dass ich sie zahlen sollte, weil der Vermieter die zusätzlichen Kosten (wiederum nicht verbrauchsabhängig) nicht richtig geschätzt hat, sei es absichtlich oder nicht.

Du meinst, die kalten NK wurden nicht richtig abgerechnet. Da hilft nur Einsichtnahme in die Unterlagen, dies muß Dir der VM gewähren. Bis dahin kannst Du evtl. die Nachzahlung zurückhalten.
Zitat (von wirdwerden):
Und, man kann sich ja auch vor Abschluss eines Mietvertrages über die zu dem Zeitpunkt aktuellen Nebenkosten durch Einsicht in die Akten informieren. Oder zumindest die Einzelposten abfragen und abschätzen, ob die realistisch sind und insoweit auch nachfragen.

Wenn ein Interessent vor Abschluß die Einsicht in die Akten fordert, bleibt er wahrscheinlich weiterhin nur Interessent.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von go620966-87):
Ich denke, dass die Betriebskosten wie die Steuern sehr genau geschätzt werden können. Aber 900 € sind ein großer Unterschied, und ich bin nicht davon überzeugt, dass ich sie zahlen sollte,
Mieter haben das Recht zur Belegeinsicht. Aus den Belegen zu (kalten) BK kann man evtl. erkennen, woher eine Nachzahlung von 900,- p.a kommt.
Wieso denkst du, Betriebskosten würden geschätzt?

Evtl. erklärt der Vermieter sogar selbst, wo es im Vergleich zum Vorjahr zu BK- Kostensteigerungen kam, die in der Vorauszahlung noch nicht enthalten sind?

-Wann bist du in diese Wohnung eingezogen?
-Was wurde als Vorauszahlung für deine Wohnung im MV vereinbart?
-Wie viele Wohnungen gibts in dem Haus?

Oft gibt es mal einen *Ruck* wegen der neuen Grundsteuer, der höheren Gebäudeversicherung, der höheren Abfallbeseitigungsgebühren, des teureren Hausmeisters, evtl. noch n neuer Gärtner...usw.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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